Zu hohe Hypothekenbelastung der Spanienfinca
Obwohl es sicherlich nicht einfach erscheint, aber angesagt ist dann zuvorderst und vor allem eine
1. Kühle Analyse
1.1 Ist es sinnvoll die Immobilie zu halten?
1.2. Welche Vermögensumschichtung könnte das Problem lösen?
1.3 Lässt sich die Phase der Unterdeckung durch ergänzende Arbeitstätigkeit überwinden?
2. Kreative Alternativen entwickeln
Jede Krise provoziert Kreativität. Das Ziel sollte sein, mit der Überwindung der aktuellen Krise eine neue Situation zu schaffen, welche global gesehen sich für Sie besser darstellt als die Vorkrisensituation.
2.1 Einen Partner zur Mitfianzierung und Mitnutzung miteinbeziehen.
2.2 Die Spanienimmobilie zur Einkommensquelle umfunktionieren durch Ferien- oder Dauervermietung.
2.3 Eigene Verkaufsinitiativen ergreifen.
3. Monatliche Quote herunterhandeln
3.1 Erörterung eines verlängerten Rückzahlungszeitraumes bei niedrigerer Monatsquote mit der eigener Bank.
3.2 Angebote anderer Banken zur Darlehnsübernahme einholen.
3.3 Eine hälftige Stundung kann seit dem 01. Januar 2009 bei Arbeitslosigkeit und bei Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen mit staatlicher Garantie vereinbart werden.
4. Zwangsvollstreckung vermeiden
Sind Sie mit drei bis sechs Monatsraten im Rückstand droht die Zwangsvollstreckung., Dies inaktiv hinzunehmen führt nicht nur zu einem sehr hohen Verlust, sondern kann Ihnen im Ergebnis trotz Verlust der Immobilie eine Restschuld aufbürden.
4.1 Mitunter kann mit spanischen Banken eine zeitweise Immobilienübernahme durch diese bei Anmietung der vormals eigenen Immobilie zum reduzierten Mietpreis mit späterem Rückkaufsrecht vereinbart werden.
4.2 Bei jeder, auch anderweitigen Vereinbarung mit der Bank, sollte auf jeden Fall eine persönliche Weiterhaftung über die Immobilie hinaus vermieden werden, namentlich auch bei vertraglicher Übernahme der Immobilie durch die Bank.
5. Wenn die Zwangsvollstreckung nicht vermeidbar ist
Dann sollten ein oder mehrere Kaufinteressenten „bereitgehalten“ werden, welche die Immobilie zum günstigen Betrag ersteigern und bereit sind, Ihnen entsprechend einer schriftlichen Vereinbarung mit Ersteigerung zumindest einen Aufpreis zu erstatten.
Angesichts der weltweiten Immobilienkrise hat sich der Spielraum für alternative Wege zu Problembewältigungen in Spanien erweitert. Diesen Spielraum sollten Sie nutzen.
16.04.2009
Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
Email: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
google center mitte
Neueste Kommentare