Rechte und Pflichten der Gaskunden

Wie beantragt man neue Gasflaschen? Weiche Lieferzeiten muss der Gasmann einhalten? Was kann man tun, wenn er zu spät kommt? Wann sind Routinekontrollen fällig? Wie reklamiert der Kunde bei zweifelhafter Füllmenge frisch gelieferter Gasflaschen? Diese und mehr Fragen beschäftigen Gaskunden. Verbraucherschutz und Repsol-Informationsdienst geben darüber Auskunft.

Anträge auf neue kleine Gasflaschen, die voll mindestens 25,5 Kilogramm (Butan) oder 22 Kilogramm (Propan) wiegen müssen, stellt man bei der jeweils zuständigen örtlichen Gasvertreiberfiliale (Repsol). Zunächst prüft ein Inspektor vor Ort die Installationen. Sind Kupferrohre vorhanden, muss der Antragsteller nachweisen, welcher Installateur (mit Gewerbelizenz IG-1) die Anlage gebaut hat. Ist die Installation vorschriftsmäßig, nimmt sie der Inspektor ab und genehmigt damit die Gaszulieferung. 

Anträge auf große Gasflaschen stellt in der Regel der Installateur, der Anlagen wie Zentralheizungen oder ähnliches einbaut, direkt an den Gasversorger. Dieser wiederum lässt die Installation von einem Sachverständigen prüfen, der die Anlage technisch abnimmt. Daraufhin kann der Kunde bei der örtlichen Gasfiliale seine Bestellung aufgeben. Diese prüft ihrerseits, ob Lieferungen möglich sind. Erweist sich die Zufahrt für den Gas – Lkw als zu steil, zu eng oder zu gefährlich, kann die Filiale die Versorgung ablehnen.

Gastanks werden bei der Repsol-Zentrale in Madrid, Telefon 901 120 120 (man spricht deutsch), beantragt. Nach Prüfung von Gelände, Verbrauchskalkulation und ähnlichem wird die Größe des Tankes berechnet. Die Kosten der Anlage hängen von vielen Faktoren ab. Der Gaspreis richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf.

Formular für Beschwerden

Repsol sichert für kleine und große Gasflaschen eine Lieferfrist von höchstens 48 Stunden, für Tankfüllungen vier Tage nach Bestellung zu. Wird diese nicht eingehalten, kann der Kunde bei der Zentrale in Madrid (Gratis Telefon 901 100 100) und/oder beim örtlichen Verbraucherschutzbüro (OMIC) reklamieren. Für eine Beschwerde bei OMIC ist es ratsam, sich von der Gasfiliale oder vom Lieferanten das gesetzlich vorgeschriebene Reklamationsformular (Hoja de Reclamación) aushändigen zu lassen.

Keine Frage: Rechtzeitiges Bestellen kann manchen Ärger ersparen. Eigentümer von Zentralheizungen müssen bestellen, sobald die Anlage auf Reserve umschaltet. Wann dies der Fall ist, kann der Kunde vom Manometer seiner Anlage ablesen
Sind beispielsweise bei eine Acht-Flaschen-Anlage die ersten vier Hauptflaschen in Betrieb zeigt das Manometer 1,8 bar an bei der vier Reserveflaschen dann nur noch 0,8 bar. Sind alle ach Flaschen geöffnet, schaltet die Anlage nach Verbrauch der ersten vier Flascheninhalte automatisch um. Dies geschieht nicht wie oft irrtümlicherweise angenommen, mit Umlegen eines zwischen den beiden Flaschengruppen angebrachten Schalters. Dieser ist nur eine manuelle Anzeige als Erinnerungshilfe für den Kunden, damit er weiß, welche Gruppe von Gasflaschen zum jeweiligen Zeitpunkt in Betrieb ist.
Eigentümer von Gastanks müssen Heizstoff bestellen, wenn der Tank noch etwa zu 25 Prozent voll ist. Die aktuelle Füllmenge lässt sich auch hier am Manometer der Anlage ablesen: Der Kunde muss bestellen, bevor der Zeiger den roten Bereich erreicht.

Kontrollen sind Pflicht

Seit 1992 sind Gaskunden verpflichtet, Installationen und gasbetriebene Geräte regelmäßig alle fünf Jahre von einer gesetzlich dafür zugelassenen Firma warten zu lassen. Diese stellt als Nachweis der ordnungsgemäß. ausgeführten Prüfung eine Bescheinigung (Certificado de Idoneidad oder Certificado de Revision) über den einwandfrei en technischen Zustand der Anlage aus.
Alle Anlagenteile, die mit Verfallsdatum versehen sind etwa Schläuche, müssen hingegen vor Ablauf des darauf abgedruckten Datums vom Verbraucher ausgewechselt werden. Anschlussventile haben kein Verfallsdatum, müssen somit nur nach Beschädigung erneuert werden.  Achtung: Eine Rechnung über den erfolgten Austausch vor Schläuchen und Anschlussventilen ist kein Ersatz für die oben genannte Bescheinigung der alle fünf Jahre fälligen Routinekontrolle.

Nur das Unternehmen, mit dem der Gaskunde einen Vertrag über Gaslieferung hat, ist berechtigt sich den Nachweis der alle fünf Jahre vorgeschriebenen Inspektion vorlegen zu lassen. Dieses Unternehmen kann, muss aber nicht die gegebenenfalls anstehende Wartung vornehmen.
Man kann sich zu diesem Zweck grundsätzlich an jede andere gesetzlich für diese Arbeiten zu gelassene Firma wenden. Allerdings sollte in jedem Fall zunächst ein Kostenvoranschlag verlangt werden. Ferner sind in diese Erwägungen die Garantiebedingungen einzubeziehen. Repsol schließt beispielsweise eine Haftpflichtdeckung von Schäden in gewisser Höhe  ein. Bei Pannen kann grundsätzlich de 24-Stunden- Repsol – Kundendienst (Telefon 901 121212) gerufen werden.

Bevor man eine Person zu Wartung oder Reparatur der Gasanlage in die Wohnung lässt, sollte man sich unbedingt den entsprechenden Firmenausweis zeigen lassen. Offizielle Ausweise müssen vom Industrieministerium beglaubigt sein. Androhungen von Installateuren, dass bei Nichtdurchführung einer Inspektion die Gaszulieferung eingestellt wird, sind nach Angaben von Repsol absolut unzulässig und lassen auf unseriöse Anbiete schließen.

Ohne Vertrag volle Haftung

Weil Gasflaschen Pfandflaschen sind und damit Eigentum des Gaswerkes, können Verbraucher sie weder verkaufen noch verschenken. Nicht zuletzt sind alle Gasverträge an konkrete Nutzungssorte geknüpft. Wer illegal erworbene Gasflaschen benutzt, geht ein hohes Risiko ein: Bei dabei verursachten Gasunfällen trägt man die volle Haftung.

Wenn der Verdacht vorliegt, dass Gasflaschen nicht ganz voll geliefert wurden, sollte umgehend beim Repsol – Kundentelefon 901 100 100 reklamiert werden. Dort wird die Beschwerde weitergeleitet und veranlasst, dass ein Inspektor des Unternehmens das Gewicht der betreffenden Gasflaschen vor Ort prüft. Der Lieferant ist hingegen nicht verpflichtet, auf diesbezügliche Beschwerden einzugehen, muss also nicht die vom Kunden als zu leicht befundenen Gasflaschen zurücknehmen. Allerdings ist er gesetzlich verpflichtet, dem Kunden auf Wunsch ein Reklamationsformular (Hoja de Reclamación) auszuhändigen.

Vorsicht; Propangasflaschen dürfen unter keinen Umständen an Butananlagen angeschlossen werden. Es besteht große Unfallgefahr. Der Grund: Propangas entweicht unter stärkerem Druck als Butangas.