Vermieten statt verkaufen

Die Zentralregierung in Madrid hat beschlossen, staatliche Hilfe zu gewähren, wenn gemietet statt gekauft wird.

Die Preise der Immobilien in Spanien sind in astronomische Höhen gestiegen. Das ehemalige Motto der Spanier: kaufen statt mieten, scheint Geschichte zu werden.

Das Wohnungsbauministerium hat zu diesem Zweck gleich ein ganzes Paket von Maßnahmen verabschiedet, die sowohl potenziellen Interessenten wie Immobilienbesitzern das Wohnen auf Zeit schmackhaft machen soll. Junge Leute können Kautionszuschüsse und Wohngeld beantragen. Auch Bauträger und Eigentümer können für leer stehende Wohnungen und Häuser staatliche Subventionen beantragen.

Auf dem Mietsektor herrscht immenser Nachholbedarf.  Lediglich 11 % des gesamten Wohnraums werden in Gesamtspanien zur Miete angeboten, das sind mal gerade 1,8 Millionen Objekte. Gleichzeitig verfügt Spanien aber auch über die meisten leerstehenden Wohnungen europaweit.  Die Schätzung liegt bei ca 7 Millionen Wohneinheiten.

Wird nun die Vermietung aufgrund der rückläufigen Konjunktur zur Alternative zum Kauf ?

Selbst wenn immer wieder mal Gegenteiliges zu hören ist, Vermieter stehen nach dem spanischen Gesetz auf der sicheren Seite.  Im Vergleich haben in Deutschland die Mieter weitaus mehr Rechte als hier.

Nachdem sich in letzter Zeit Schnellgerichte in vielen Städten etabliert haben, dauert es bis zur Zwangsräumung einer Wohnung mal gerade 3 Monate. Im Vergleich: in Deutschland kann gut ein Jahr vergehen, bis der säumige Mieter die Wohnung verlässt.  Die spanische Rechtsprechung – sofern das erste Mal eine Räumungsklage eingereicht wird – räumt dem Mieter die Möglichkeit einer zweiten Chance ein. Der Mieter erhält die Gelegenheit, die Außenstände nachzuzahlen.

Die gesetzliche Grundlage fürs Mieten bildet das Städtische Mietgesetz von 1994. Die Ley de Arrendamientos Urbanos, LAU, genannt, wird immer bei Langzeitvermietung in den Verträgen angewendet.

Der Vermieter hat das Recht, jedes jahr die Miete anzupassen, heisst: sie nach dem allgemeinen Verbraucherschutzindex zu erhöhen. Was er jedoch nicht kann, ist Eigenbedarf anmelden, es sei denn, dies ist schon bei Vertragsabschluss vereinbart worden. Was beide Parteien ebenfalls wissen sollten: Weist die Wohnung Mängel auf, funktioniert etwa die Klimaanalge oder die Heizung nicht, dürfen Mieter nicht einfach Mietkürzungen vornehmen.  Wichtig zu wissen ist auch, dass das Vorkaufsrecht bei Veräußerungen immer beim Mieter liegt. Aber auch der muss zu Marktpreisen kaufen.

Auf jeden Fall ist es wichtig, dass sich beide Seiten, also sowohl Mieter als auch Vermieter, vertraglich absichern. Mit einem Mietvertrag sind alle Beteiligten auf der sicheren Seiten und vermeiden so Unfrieden und Unstimmigkeiten.

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