Tipps und Ratschläge für zukünftige Erben

Die komplizierten und langwierigen Erbrechtsnachfolgen in Spanien haben immer wieder einige typische Sachverhalte gemeinsam.
In über 90 % der Fälle, so die langjährige Erfahrung des anwaltlichen Erbrechtsspezialisten für Spanien, Günter Menth, wären diese, – oft mit einfachen Maßnahmen -, zu vermeiden gewesen.
Nachfolgend einige typische Problemsituationen:

1.   Gesetzliche Erbfolge statt spezifischer testamentarischer
       Erbeinsetzung
Bei gesetzlicher Erbfolge haben oft entferntere Verwandte ohne persönlichen Bezug zum Vererber geringe Erbanteile. Wird auch nur einer von diesen Miterben wegen unbekanntem Wohnort nicht erreicht, wird die Erbrechtsnachfolge verzögert bis unmöglich abzuwickeln.
Ist ein Miterbe minderjährig, muss häufig ein Ergänzungspfleger bestellt werden, ebenso bei eingeschränkter Geschäftsfähigkeit, etwa zum Abschluss eines Erbauseinandersetzungsvertrages, bei welchem Eltern und Kinder in der Erbengemeinschaft vertreten sind.
Nicht auszudenken, wenn ein Miterbe einfach keine Lust hat, bei manchen Abwicklungsvorgängen mitzuwirken oder dessen Aufenthaltsort nicht feststellbar ist. Beides ist beim psychischen Gesamtzustand und der internationalen Mobilität der Bevölkerung durchaus keine Seltenheit.

2.   Wenn Erben ihrerseits bereits vorverstorben sind
So wird ein Erbfall kurzer Hand zu zwei oder mehr Erbfällen, man jagt den nötigen Dokumenten hinterher und kommt immer wieder zu spät.
Dies alles oft nur, weil man zunächst dachte, die Angelegenheit in Spanien zur Aufwandsreduzierung einfach weiterlaufen zu lassen, indem fällige Abgaben weiter vom Konto des Verstorbenen abgebucht werden.

3.   Wechselseitige Erbeinsetzung von Ehegatten ohne
       Berücksichtigung der Nachfolgegeneration
Mit dieser gegenseitigen Absicherung verdoppeln die Eltern Erbgänge und oft zugleich die spanische Erbschaftsteuer, sie wird aufwendig und teuer.

4.   Absehen von einer spezifischen Testierung für das
       Spanienvermögen beim spanischen Notar
Rechtlich erforderlich ist ein Testament in Spanien nicht. Mit einem deutschen Testament kann weltweit die Erbrechtsnachfolge angetreten werden. Aber einfacher ist die Rechtsnachfolge per spanischem notariellem Testament in aller Regel schon, vorausgesetzt dieses ist inhaltlich optimiert ausgestaltet.

5.   Das Zuwarten mit einer testamentarischen
       Rechtsnachfolgeregelung noch im hohen Alter
Dieses hat gemeinhin ein einem Nachfolgechaos mit oft nachhaltigen Konfliktsituationen bereits zu Lebzeiten des Vererbers zur Folge.
Ist der künftige Vererber dann erst einmal physischen oder psychisch angeschlagen, führt dies je nach eigenem Charakter und denjenigen des Familienumfeldes zu allen möglichen .Pressionen. So wird künftig quasi eine Lunte gelegt für künftige Erbrechtsprozesse.
Bei systematischer Analyse war es oft die lange Untätigkeit des Vererbers, welche ursächlich ist für jahrzehntelange Konfliktsituationen, bei welchen mitunter der gesamte Nachlasswert über mehrere Instanzen hinweg verprozessiert wird.

Fazit: Packen Sie’s rechtzeitig an und machen Sie’s richtig. Untätigkeit und teures Chaos sind hier sonst Ihre „nahen Verwandten“.

Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

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