Schärfere Gesetze im Straßenverkehr

Seit 2004 herrschen in Spanien schärfere Gesetze im Straßenverkehr. Der Führerschein kann jetzt auf Dauer entzogen werden, wenn man drei schwerwiegende Verstöße innerhalb von zwei Jahren begeht. Bei erhöhtem Alkoholkonsum oder Drogeneinfluss hinter dem Steuer wurden sogar Haftstrafen zwischen drei und sechs Monaten eingeführt.

Anfänger sind ihren Führerschein für immer los, wenn sie wegen Trunkenheit und anschließender Geschwindigkeitsüberschreitung zwei mal innerhalb von zwei Jahren erwischt werden. Einzige Möglichkeit, den Führerschein wieder zu bekommen, besteht darin, ihn neu zu machen sowie einen Kurs in Verkehrserziehung zu absolvieren.

Pflicht für alle Autofahrer ist das Mitführen einer reflektierenden Weste, durch die der Fahrer im Fall einer Panne gut sichtbar ist. Bei Mofafahrern wird die Fahrerlaubnis sofort entzogen, wenn sie zweimal in zwei Jahren unangenehm auffallen oder schwerwiegende Verkehrsverstöße begehen. Das Mofa kann außerdem von der Polizei stillgelegt werden, wenn der Auspuff zu laut röhrt. Dies kann auch Autofahrern passieren, wenn das Fahrzeug nicht den Sicherheitsbestimmungen entspricht.

Fahrradfahrer sind von den neuen Verkehrsgesetzen nicht ausgenommen.
Auch hier gilt: die Promillegrenze liegt bei 0,5 und wer mit mehr Alkohol im Blut erwischt wird muss mit einer saftigen Geldstrafe rechnen. Außerdem gelten Helmpflicht und das Tragen von reflektierender Kleidung.
Ausnahmen sind extrem hohe Temperaturen, lange Anstiege oder medizinische Gründe. Zudem müssen größere Gruppen von Radfahrern in Zweierreihen und bei Anstiegen hintereinander fahren. Die Gruppe gilt als einheitliches Gefährt und hat damit als Ganzes zum Bespiel beim Einbiegen in einen Kreisel oder beim Überqueren der Straße Vorfahrt, bis der letzte der Gruppe passiert hat.

Die Bußgelder für sehr schwere Verkehrsverstöße beim Autofahren wie z.B. das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um 50 Prozent, das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Fahren in der Gegenrichtung oder Rennen auf öffentlichen Straßen kosten zwischen 302 und 602 Euro und Führerscheinentzug bis zu drei Monate.

Zudem ist die Polizei berechtigt, einem Fahrzeughalter den Führerschein sofort abzunehmen, wenn sie der Meinung ist, dass dieser nicht mehr fahrtüchtig ist. Leichte Verstöße werden mit bis zu 91 Euro geahndet. Als diese gelten, wenn ein Kind unter zwölf auf dem Vordersitz mitfährt, der
Sicherheitsgurt nicht angelegt ist oder wenn mit dem Handy telefoniert wird.

Richtig teuer ist das Fahren ohne Nummernschild, ohne Dokumente wie Führerschein etc. und das Fahren ohne TÜV Plakette. Das kostet dann bis zu 1503 Euro und eventuell wird der Führerschein bis zu einem Jahr entzogen.
Anmerkung der Redaktion:  Die Angaben der Multas (Strafen) erfolgen ohne Gewähr, da sich die Beträge kontinuierlich nach oben korrigieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese Gebühren nicht ständig aktualisieren.

Details zu den Regelverstößen

Stefanie Pilhofer004/011

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