Steuertatbestand

Der Erwerb von Eigentum an Gütern oder Rechten durch eine natürliche Person aufgrund von Erbschaft, Vermächtnis oder eines anderen erbrechtlichen Rechtsgrundes, durch Schenkung oder jede andere Art der rechtsgeschäftlichen und unentgeltlichen Übertragung sowie durch Zahlung aus einer Lebensversicherung, die nicht von dem Begünstigten selbst abgeschlossen wurde, unterliegen nach spanischen Verständnis der Erbschafts- und Schenkungsteuer.

Beträge, die von einer Gesellschaft aufgrund von Erbschaft oder Schenkung erworben werden, fallen unter die Körperschaftssteuer und nicht unter die Erbschafts- oder Schenkungsteuer.

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