Steuertatbestand

Der Steuertatbestand der spanische Umsatzsteuer – „Impuesto sobre el Valor Añadido“ (IVA) – wird auf Lieferungen und sonstige Leistungen von Gewerbetreibenden und Freiberuflern erhoben, wenn sie innerhalb des Geltungsbereiches des spanischen Umsatzsteuerrechts durchgeführt gelten. Dieses Gebiet umfasst das spanische Festland, die Balearen, die spanischen Küstengewässer bis zu 12 Seemeilen und den dazugehörigen Luftraum. Die Kanarischen Inseln. Ceuta und Melilla sind hingegen davon ausgeschlossen. Dort gelten besondere indirekte Steuern.

Außerdem fällt bei innergemeinschaftlichen Erwerbstatbeständen die Steuer an. Darunter versteht man den Erwerb beweglicher Dinge, die aus einem EG-Mitgliedsstaat in den Geltungsbereich des spanischen Umsatzsteuerrechts durch den Versender, den Erwerber selbst oder einen Dritten, der im Namen oder im Auftrag des Versenders oder Erwerbers handelt, abgesandt oder transportiert werden. Schließlich unterliegt der Steuer auch die Einfuhr von Waren aus einem Drittstaat oder aus einem Gebiet der EG-Staaten, das nicht den europäischen Vorschriften unterliegt, wie z.B. die Kanarischen Inseln.

Das LIVA enthält eine Reihe von Operationen, die der Steuer nicht unterworfen sind, wie etwa die Veräußerung eines gesamten Geschäfts an einen einzigen Erwerber, und ferner eine Reihe von Operationen, die der Steuer zwar prinzipiell unterworfen sind, dann jedoch als freigestellt erklärt werden, wie etwa die ärztliche Leistungen.

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