Steuersünder …..

Nichts geht mehr ……. Die Zeiten , in denen Einnahmen nur sehr verhalten deklariert wurden, sind unwiderruflich vorbei.  Seit Januar 2008 können die spanischen Steuerbehörden Stromrechnungen einsehen.  Was bedeutet das im Klartext:  nicht angegebene Mieteinnahmen können so ganz leicht aufgedeckt werden. Auch die angeblichen Nichtresidenten tun sich in Zukunft schwer bzw. haben Erklärungsnot, wenn das Finanzamt unzweideutig nachweisen kann, dass 10 Monate im Laufe des Jahres Strom verbraucht wurde, und nicht, wie behauptet nur maximal 5 Monate.

Steuerbetrug und Steuerhinterziehung gehören somit bald der Vergangenheit an.  Jeder ist verpflichtet, sich nach 3 monatigem Aufenthalt , sich in das Ausländermelderegister eintragen zu lassen. Das Steuerrecht geht immer noch von der 183 Tage Regelung aus und ist von der Meldepflicht unabhängig.  Wer z.B. als Rentner für 4 Monate nach Spanien kommt, diese vier Monate müssen keinesfalls am Stück gemeint sein, ist verpflichtet,  bei der zuständigen Behörde das sogenannte Ausländerzertifikat, also den Registereintrag zu beantragen.   Steuerlich dagegen ist dieser Bürger nicht meldepflichtig, da die Anwesenheit ja weniger als 183 Tage im Jahr beträgt.

Mittlerweile sind ettliche Fälle bekannt geworden, bei denen das Finanzamt tatsächlich, durchaus rückwirkend auf fünf Jahre, Steuern , aufgrund der überprüften Stromrechnungen , nachfordert.  Dann bleibt Ihnen nur noch, einen Steuerberater einzuschalten, der in der Lage sein sollte, diese Nachforderungen genauestens zu überprüfen

An dieser Stelle möchten wir nochmals auf die Anmeldung im Ausländerregister hinweisen.  In Spanien ist diese Registrierung nach wie vor Pflicht. Wir sind zwar das einzige EU Land, dass diese Registrierung fordert, aber nichts desto trotz, ist dem so. Es führt (noch) kein Weg vorbei.

Sie benötigen zur Anmeldung das Antragsformular auf Aufnahme ins Ausländerregister, die  NIE Nummer, ein gültiges Ausweisdokument und opien dieser drei Dokumente. Auf der Dienststelle erhält der Antragstellende ein weiteres Formular über die zu zahlende Gebühr von derzeit 6,70 Euro. Damit muss er zur Bank und mit dem Zahlungsbeleg wieder zurück zur Nationalpolizei. Theoretisch kann er das Zertifikat dann gleich mitnehmen.

Auch der Bank muss mitgeteilt werden, dass man Steuerinländer ist. Dann wird man zwar mit der spanischen Quellensteuer von 18 Prozent belastet, aber die Nichtresidentensteuer entfällt und auch die Nichtresidentenbescheinigung, die alle zwei Jahre erfolgen muss. Weil Letztere aber eine Aktikon des Kunden oder eine Initiative seitens der Bank erfordert, wird diese Erklärung oft vergessen.  Dann kommt es vor, dass Banken Nichtresidenten fälschlicherweise mit der Quellensteuer belasten. Auch hier empfiehlt sich eine genaue Prüfung.

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