Steuererhöhungen in Spanien zum 1. Juli 2010
Immobilienkauf und -verkauf Spanien:
Steuererhöhungen zum 1. Juli 2010
Massgeblicher Stichtag ist der Abschluss des notariellen Kaufvertrages.
Folgende Steuererhöhungen stehen an:
1. Mehrwertsteuererhöhung (IVA) von 16 % auf 18 %
Betrifft Verkauf von Baugrundstücken, Geschäftslokalen und generell Immobilienerwerb von umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern.
Beim Erwerb von Wohnungen und Garagen vom Bauunternehmer gelten reduzierte Umsatzsteuerbeträge von noch 7 % und nach dem 1. Juli 2010 von dann 8 %.
Diese Steuererhöhungen betreffen den Käufer.
2. Verkäufer wiederum sind von der Gewinnsteuer oder Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn betroffen.
Besteuerungsgrundlage ist hier die Differenz des notariellen Verkaufspreises abzüglich des notariellen Erwerbspreises.
Hier wird der Steuersatz von 18 % auf 19 % erhöht.
Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Manacor – Mallorca
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