Steuererhöhungen für Immobilienbesitzer in Spanien 2014
Steuererhöhungen für Immobilienbesitzer in Spanien. Alles wird teuerer. Residenten – werden sie jetzt gemolken? Landesregierung beschließt per Dekret Steuererhöhungen it weitreichenden Folgen für ausländische Immobilienbesitzer.
Die Zielrichtung ist eindeutig. In der Com. Valencia, Costa Blanca, werden die Steuern erhöht werden. Die steuerliche Situation wird sich zeitnah verschlechtern. Aber nicht nur Residenten sind betroffen. Auch Immobilienkäufer und mittelbar – verkäufer sind betroffen. Die Grunderwerbsteuer, eben erst von sieben auf acht Prozent erhöht, steigt nun auf zehn Prozent. Nach offizieller Lesart , will die Landesregierung damit eine Ungleichheit bereinigen. Die Käufer von neuen Immobilien zahlen zahlen seit der IVA Erhöung zehn Prozent Mehrwertsteuer. Für gebrauchte Immobilien fällt Grunderwerbssteuer an. Damit es gerecht zugehe, werde nun die Steuer auf derselben Höhe fällig, wie bei neuen Immobilien, so war den neuesten Pressemeldungen zu entnehmen.
Die Grunderwerbssteuer ist vom Käufer zu tragen. Die zehnprozentige Grunderwerbssteuer erhöht nun die Kaufnebenkosten. Mittelbar drückt die neue Steuererhöhung aber auf die ohnehin flauen Preise auf dem Immobilienmarkt, und Verkäufer werden wohl mit weiteren Nachlässen versuchen müssen, ihre Immobilien an den Mann zu bringen.
Das neue Dekret bringt zudem eine höhere Erbschaftssteuer bei Residenten mit sich.
Fazit: Es ist derzeit überaus wichtig, dass Sie sich informieren. Die Regel, na ja, es ist doch alles immer irgendwie gutgegangen, greift heute nicht mehr.
Lassen Sie sich beraten und konsultieren Sie einen kompetenten Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.!
Die Zielrichtung ist eindeutig. In der Com. Valencia, Costa Blanca, werden die Steuern erhöht werden. Die steuerliche Situation wird sich zeitnah verschlechtern. Aber nicht nur Residenten sind betroffen. Auch Immobilienkäufer und mittelbar – verkäufer sind betroffen. Die Grunderwerbsteuer, eben erst von sieben auf acht Prozent erhöht, steigt nun auf zehn Prozent. Nach offizieller Lesart , will die Landesregierung damit eine Ungleichheit bereinigen. Die Käufer von neuen Immobilien zahlen zahlen seit der IVA Erhöung zehn Prozent Mehrwertsteuer. Für gebrauchte Immobilien fällt Grunderwerbssteuer an. Damit es gerecht zugehe, werde nun die Steuer auf derselben Höhe fällig, wie bei neuen Immobilien, so war den neuesten Pressemeldungen zu entnehmen.
Die Grunderwerbssteuer ist vom Käufer zu tragen. Die zehnprozentige Grunderwerbssteuer erhöht nun die Kaufnebenkosten. Mittelbar drückt die neue Steuererhöhung aber auf die ohnehin flauen Preise auf dem Immobilienmarkt, und Verkäufer werden wohl mit weiteren Nachlässen versuchen müssen, ihre Immobilien an den Mann zu bringen.
Das neue Dekret bringt zudem eine höhere Erbschaftssteuer bei Residenten mit sich.
Fazit: Es ist derzeit überaus wichtig, dass Sie sich informieren. Die Regel, na ja, es ist doch alles immer irgendwie gutgegangen, greift heute nicht mehr.
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