Steuernummer Spanien

Ohne die berühmte spanische NIE – die spanische Steuernummer – lässt sich hier schwerlich leben.  Sie brauchen diese Steuernummer für fast alle Aktivitäten:

  • wenn Sie eine Immobilie in Spanien kaufen
  • wenn Sie sich in Spanien selbständig machen
  • wenn Sie eine Gesellschaft in Spanien gründen möchten
  • wenn Sie in Spanien studieren wollen
  • wenn Sie eine Wohnung in Spanien mieten möchten
  • wenn Sie ein Bankkonto in Spanien öffnen möchten
  • wenn Sie eine Baufinanzierung in Spanien abschliessen
  • wenn Sie eine Versicherung in Spanien abschließen möchten
  • wenn Sie einen Telefonvertrag in Spanien anmelden möchten
  • wenn Sie Geschäfte oder Einkäufe über 3000 Euro in Spanien abwickeln möchten

Mittlerweile geht das alles ganz einfach.  Sie können diese NIE – die spanische Steuernummer auch schon im Vorfeld, bevor Sie übersiedeln oder anreisen, online beantragen.  Das war vor wenigen Jahren leider noch nicht möglich. Es waren viele Behördengänge notwendig.
Wenn Sie den leichten und bequemen Weg wählen wollen, dann informieren Sie sich gerne auf dieser Seite.

Die Beschaffung der spanischen Steuernummer N.I.E., von Deutschland aus

Spanische Steuernummer beantragen – wichtige neue Informationen zum Beginn des Jahres 2013 !
Verstanden hat es niemand, warum der spanische Staat die Beantragung einer spanischen Steuernummer, – als Voraussetzung für die sicher erwünschte Steuerzahlung in Spanien -, in der Vergangenheit immer wieder mit kaum erträglichen bürokratischen Hürden ausgestaltet hatte:
Persönliche Beantragung, Schlangestehen, Vorlage/Übersendung des Originalausweises oder eines zuvor notariell beglaubigten Ausweises u.a.,
Jetzt endlich hat der Spuk ein Ende. Wenn Sie in Deutschland wohnen und in Spanien eine Geschäftstätigkeit beginnen, eine Immobilien erwerben oder eine Erbschaft annehmen wollen, immer dann benötigen Sie eine spanische NIENummer.
Bitte setzen Sie sich mit Ihrem jeweils zuständigen spanischen Konsulat in Verbindung.   Die Adressen der Konsulate finden Sie auf dieser Seite:
Spanische Konsulate In Deutschland
Das Antragsformular nennt sich jetzt „EX-15“.

Die Beantragung muss persönlich erfolgen, es sei denn, es liegt eine notarielle Vollmacht in spanischer Sprache vor, die den Bevollmächtigten ausdrücklich dazu ermächtigt, eine NIE zu beantragen.

Wie wir erfahen haben, ist der Antrag der NIE vereinfacht worden. Leider ändern sich Vorschriften und Gesetze dennoch ständig.  Wenn Sie in Deutschland leben und eine spanische NIE benötigen, so müssen Sie diese, im Fall der Fälle, alle drei Monate bestätigen lassen.   Die Nummer bleibt gleich.

Da sich nicht absehen lässt, wann sich dieses Procedere ggfs. wieder verändert, würden wir Sie bitten, wie schon oben empfohlen, sich jeweils mit Ihrem zuständigen spanischen Konsulat in Verbindung zu setzen, um die Vorgehensweise zu klären.

Auch im Falle einer Erbschaft (spanische Immobilie) ist eine NIE zwingend.  Ihr zuständiges Konsulat wird Ihnen sicher schnell und ohne großen Aufwand, die erforderlichen Unterlagen und Formulare zuschicken können.

Information:

Folgende Zuschrift haben wir März 2011 erhalten:

Liebes Team,

ich war so begeistert als ich das Formular auf der Seite fand, aber dann Beamten Spanisch, habe erst mal niemanden gefunden der das kann, aber es kam noch besser, auf der Botschaft in Frankfurt haben die sich weg gelacht. Es geht wohl doch nicht ohne die ganzen Beglaubigungen usw. Wir werden bis zu 6 Monaten warten müssen.
Schade, hatte mich so gefreut

B.K.

Anmkerung der Redaktion:  Hallo liebe Besucher, falls Sie ähnliche Erlebnisse haben, würden wir uns freuen, wenn Sie uns diese mitteilen!  Unsere Leser werden es Ihnen ebenfalls danken.