Die Spanische Staatsbürgerschat: Erst nach zehn Jahren Spanienwohnsitz

Dieser Zeitraum könnte sich in Zukunft im Hinblick auf eine zu erwartende EG-weite Rechtsangleichung auf mindestens 5 Jahre reduzieren, konkret ist dies aber noch nicht absehbar.

Weitere Einzelheiten:
Der Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit hat 10 Jahre Gebietsansässigkeit in Spanien als Voraussetzung. Zudem muss mit dem Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit der Pass des vorherigen Heimatlandes abgegeben werden.

Erleichtert ist die Möglichkeit des Erwerbes der spanischen Staatsangehörigkeit für diejenigen Kinder, deren Vater oder Mutter bereits in Spanien geboren ist.

Generell machen es die spanischen Vorschriften einem Ausländer relativ schwierig, die spanische Staatsangehörigkeit zu erhalten, während andererseits kürzlich der Artikel 26 des spanischen Zivilgesetzbuches "Código Civil" dahingehend abgeändert worden ist, dass Spanier, die ihre Staatsangehörigkeit durch die Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit verloren haben, ihre eigene spanische Staatsangehörigkeit leichter wiedergewinnen können.

Auch im deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz in der aktuellen Fassung vom 15.07.1999 ist noch ausdrücklich vorgesehen, dass ein Deutscher durch die Einbürgerung in einem anderen Staat seine deutsche Staatsangehörigkeit verliert. In Deutschland ist allerdings eine nachhaltige Diskussion mit vielen Gesetzesvorschlägen im Gange, welche eine künftige Doppelstaatsbürgerschaft wieder erleichtern sollen.

In jedem Fall bedarf es aber einer 10-jährigen Wartezeit mit Wohnsitz in Spanien, um die spanische Staatsangehörigkeit zu erhalten.

Welche Konsequenzen hat die Wahl der spanischen Staatsangehörigkeit?
Vorab sei festgestellt, dass die steuerliche Situation hiervon weitgehend unbeeinflusst bleibt.

Maßgebend ist hier nämlich die tatsächliche Wohnsitzname nach dem, "vereinfachten" Grundsatz: Wer sich mehr als die Hälfte des Jahres oder 183 Tage in Spanien aufhält, wird "spanischer Steuerbürger", ganz unabhängig also von der jeweiligen Nationalität.

Die Veränderungen der eigenen Rechtsposition durch den Erwerb der spanischen Nationalität lassen sich durch einen Blick auf das sogenannte internationale spanische Privatrecht, vorwiegend in den Artikeln 9 und 10 des "Código civil" geregelt, erschließen.

Dieses spanische internationale Privatrecht ist gleichsam der Wegweiser der besagt: Wenn jemand spanischer Staatsbürger wird, gelten für ihn die spanischen Rechtsregeln zwingend in folgenden Gebieten.

Die Frage nach der praktischen Bedeutung
Die Konsequenzen des Staatsangehörigkeitswechsels sind naturgemäß vielfältig, inwieweit sie aber konkret das Leben – abgesehen von dem Lebensgefühl "Ich bin jetzt Spanier" – tatsächlich beeinflussen, ist je nach der individuellen Situationen sehr unterschiedlich. Im Hinblick auf die EG-weite Tendenz zur Rechtsangleichung reduzieren sich schrittweise die Differenzen.

Gleichwohl verbleiben aktuell ganz wesentliche Unterschiede. Die Nationalität bei der Eheschließung bestimmt das anzuwendende Eherecht oder bei Scheidung das anzuwendende Scheidungsrecht.

Wer Spanier geworden ist, wird nach spanischem Erbrecht beerbt. Dies führt beispielsweise zu einer Besserstellung der Kinder zu Lasten des Ehegatten.

Die Nationalität des Kindes, auch eines adoptierten, bestimmt das anzuwendende Kindschaftsrecht.

Auch das national anzuwendende Vormundschafts- und Betreuungsrecht ist von der nationalen Zugehörigkeit des Betroffenen abhängig.

Das Beibehalten der deutschen Nationalität kann für einen Unterhaltsberechtigten im einzelnen vorteilhaft sein.

Fehlt bei Verträgen eine Klausel zur Bestimmung des anzuwendende nationalen Rechtes, so kann die neu erworbene spanische Nationalität einer Vertragspartei zur Anwendung des spanischen Rechtes führen. Bei Verträgen der Verfügung über Immobilieneigentum bleibt allerdings der Lageort der Immobilie maßgebend.

Wenn Sie für Spaniengeschäfte die spanischen Konsulate in Deutschland in Anspruch nehmen möchten, bieten diese Ihnen als Spanier natürlich einen erweiterten Service.

Schließlich kommen für Sie als Spanier die deutschen Strafgesetze nicht mehr zur Anwendung, zumindest wenn die Straftat nicht in Deutschland begangen wurde.

Individuelle Beratung je nach Lebenssituation
"Ist es vorteilhaft, die spanische Staatsbürgerschaft anzunehmen?"
Dies ist also eine Frage, die sich aktuell jeder Deutsche stellen kann, der bereits länger als zehn Jahre in Spanien resident ist, praktisch vor mehr als zehn Jahren die spanische Tarjeta de Residencia erhalten hat.

Eine passende Antwort wird man hier nur nach Kenntnis der spezifischen Lebenssituation geben können, wobei die konkrete Familien-, Berufs- und Vermögenssituation ebenso von Bedeutung ist, wie die eigene Planung zur künftigen Lebensgestaltung, die Gesundheitssituation oder spezifische zu berücksichtigende Gefährdungspotentiale zivilrechtlicher oder auch strafrechtlicher Art.

Günter Menth, RA www.copp-menth.de

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