Spanienvermögen im Nachlass – was ist zu tun ?

Mit dieser Fragestellung werden neben deutschen Rechtsanwälten und Nachlasspflegern mitunter auch Familienangehörige als Erben oder Pflichtteilsberechtigte konfrontiert, ohne zuvor nähere Kenntnis von dem Haus, der Finca oder der Eigentumswohnung in Spanien gehabt zu haben.

Aber auch, wenn die Ferienimmobilie in Spanien im Familienkreis bestens bekannt und nachhaltig genutzt wurde, stellt sich die Frage:

Was ist im Erbfall zu tun, wie ist die eigene Rechtsnachfolge in Spanien abzuwickeln, wie ist dies steuergünstig zu realisieren, wann kann ich die Immobilie in Spanien weiterverkaufen?

Hierzu diese Ratschläge zum praktische Vorgehen

1. Sofort reagieren und einen spezialisierten Rechtsexperten einschalten

Nur dann können wichtige Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden.
Die Erbausschlagungsfrist beträgt regelmässig sechs Wochen und ist ein zentrales Element einer familienstrategischen Steuerminimierung bei der generell hohen spanischen Erbschaftssteuer.

Bei Nichterledigung der Rechtsnachfolge in Spanien fallen ausserdem nach sechs Monaten Erbschaftssteuerzuschläge und Zinsen an.

Ist die Rechts- und Steuersituation erst einmal fachkundig durchgecheckt, sind Sie auf der sicheren Seite.

2. Bei Erbengemeinschaften ist auf der Basis des fundierten Rechtsgutachtens eine zeitnahe Entscheidung herbeiführen

Das Argument der Kostenerhöhung bei verzögerter Abwicklung des Spaniennachlasses ist hier oft hilfreich.

3. Die notwendigen Abwicklungsschritte konsequent durchführen

Die Sache ist zu bewältigen, wenngleich man sich gut und gerne auch im Schnittpunkt der beiden Rechtssysteme und deren unterschiedlicher Rechtspraxis verstricken kann.

Problematisch ist mitunter auch der Kontakt mit der spanischen Bank zur Kontengeldfreigabe an die Erben. Unsicherheit und Desinteresse auf Bankseite führen hier des öfteren zum unerwünschten Stillstand.

Auf alle Fälle zu vermeiden ist der Eintritt des Nachversterbens eines Erben.
Damit multiplizieren sich oft die Probleme.

4. Erbfälle mit Spanienvermögen: Welchen Rechtsanwalt Sie beauftragen

Natürlich müssen Sie auch den richtigen geeigneten Experten mit Ihrer Nachlassfallabwicklung in Spanien beauftragen.

Erfahrung in der Abwicklung deutsch-spanischer Rechtsangelegenheiten ist hier ebenso von zentraler Bedeutung, wie die Kenntnis beider Rechtsordnungen sowie der Rechtspraxis vor Ort in Spanien.

Ein Kanzleisitz in Spanien mit praktischer Tätigkeit vor Ort ist von zentraler Bedeutung, dessen genaue örtliche Lage in Spanien. Hingegen ist eher sekundär, weil die Rechtsnachfolge in das Spanienvermögen spanienweit ortsunabhängig mit einer notariellen Erbschaftsannahme eingeleitet wird.

Ob das Ferienhaus also in Menorca, Ibiza, Teneriffa, Gran Canaria oder an der Costa Blanca liegt ist bei der Anwaltsauswahl zur Erbrechtsnachfolge also nicht von entscheidender Bedeutung.

Wenn Sie nicht perfekt der spanischen Sprache mächtig sind, ist die Deutschsprachigkeit des Anwaltes wichtig.

Ein zweisprachiger deutscher Rechtsanwalt hat den Vorteil der Kenntnis, des für die Erbrechtsnachfolge bei deutscher Nationalität des Vererbers einschlägigen deutschen Erbrechtes.

Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

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