Spanien öffnet Arbeitsmarkt
Bei dem gestrigen Treffen des spanischen Regierungschefs José Luis Zapatero mit seinem polnischen Amtskollegen Kazimierz Marcinkiewicz gab Zapatero bekannt, dass Spanien seinen Arbeitsmarkt für die Bürger der neuen Mitgliedsstaaten der EU zum 1. Mai 2006 öffnen wird.
Damit folgt Spanien den Empfehlungen der EU-Kommission und tut es den Staaten Großbritannien, Irland und Schweden gleich. Finnland und Portugal werden voraussichtlich ebenfalls ihre Grenzen für Bewerber aus Osteuropa öffnen.
Bis zum 30. April müssen alle alten EU-Staaten entscheiden, ob sie die Zugangsbarrieren für osteuropäische Jobsuchende lockern oder gar aufheben wollen. Bei der Osterweiterung vor zwei Jahren (05/2004) wurde festgelegt, das Grundrecht der Freizügigkeit der Arbeitskräfte sukzessive einzuführen.
Das so genannte „2+3+2“ Modell regelt, dass die alten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eben nach zwei und nach weiteren drei Jahren darüber abstimmen können, den inländischen Arbeitsmarkt für die acht neuen Länder zu öffnen. Nach insgesamt sieben Jahren gilt allerdings das Grundrecht uneingeschränkt.
Mit dem „2+3+2“ Modell wurde der Befürchtung genüge getan, das nach der Osterweiterung Arbeitskräfte die westlichen Industrieländer überfluten. Diese Ängste gab es allerdings bereits bei den EU-Süderweiterungen im Jahre 1981 (Griechenland) sowie 1986 (Spanien, Portugal). Damals hatte sich die Sorge als unbegründet erwiesen, die befürchtete Einwanderungswelle blieb aus.
Die Institutionen der EU haben sich bei der Arbeitsmarktfrage hinter die neuen Beitrittsländer gestellt. „Die EU soll den Menschen dienen. Deshalb ist es absurd, dass sich zwar Waren in der EU frei bewegen können, Menschen aber nicht“, sagte der Sozialkommissar Vladimier Spidla.
Deutschland und Österreich haben bereits mitgeteilt, dass es ab 1. Mai 2006 keine Öffnung des Arbeitsmarktes für osteuropäische Bewerber geben wird und auch in weiteren drei Jahren eine Lockerung der Barrieren nicht vorgesehen ist.
Damit folgt Spanien den Empfehlungen der EU-Kommission und tut es den Staaten Großbritannien, Irland und Schweden gleich. Finnland und Portugal werden voraussichtlich ebenfalls ihre Grenzen für Bewerber aus Osteuropa öffnen.
Bis zum 30. April müssen alle alten EU-Staaten entscheiden, ob sie die Zugangsbarrieren für osteuropäische Jobsuchende lockern oder gar aufheben wollen. Bei der Osterweiterung vor zwei Jahren (05/2004) wurde festgelegt, das Grundrecht der Freizügigkeit der Arbeitskräfte sukzessive einzuführen.
Das so genannte „2+3+2“ Modell regelt, dass die alten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eben nach zwei und nach weiteren drei Jahren darüber abstimmen können, den inländischen Arbeitsmarkt für die acht neuen Länder zu öffnen. Nach insgesamt sieben Jahren gilt allerdings das Grundrecht uneingeschränkt.
Mit dem „2+3+2“ Modell wurde der Befürchtung genüge getan, das nach der Osterweiterung Arbeitskräfte die westlichen Industrieländer überfluten. Diese Ängste gab es allerdings bereits bei den EU-Süderweiterungen im Jahre 1981 (Griechenland) sowie 1986 (Spanien, Portugal). Damals hatte sich die Sorge als unbegründet erwiesen, die befürchtete Einwanderungswelle blieb aus.
Die Institutionen der EU haben sich bei der Arbeitsmarktfrage hinter die neuen Beitrittsländer gestellt. „Die EU soll den Menschen dienen. Deshalb ist es absurd, dass sich zwar Waren in der EU frei bewegen können, Menschen aber nicht“, sagte der Sozialkommissar Vladimier Spidla.
Deutschland und Österreich haben bereits mitgeteilt, dass es ab 1. Mai 2006 keine Öffnung des Arbeitsmarktes für osteuropäische Bewerber geben wird und auch in weiteren drei Jahren eine Lockerung der Barrieren nicht vorgesehen ist.
Doreen Dames 2006 /2010
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