Private Krankenversicherung in Spanien – welche ist die Richtige ?

In Spanien hat man die Wahl zwischen privaten Krankenversicherungen  inländischer Versicherer nach spanischem Recht oder auch Versicherungen meist europäischer Anbieter aus Deutschland, England, Irland etc. Diese legen zwar deren nationales Recht zugrunde da sie jedoch alle der strengen europäischen Versicherungsaufsicht unterliegen treten bei der Abwicklung – auch von Problemfällen – keine Schwierigkeiten auf.
Insbesondere Konzepte die auf die Bedürfnisse der ansässigen Residenten und Langzeiturlauber in Spanien zugeschnitten sind, finden zu Recht das Interesse der Residenten. Allerdings sind einige dieser Deckungskonzepte noch jung – sozusagen in der Probephase und so mussten Preise bereits neu kalkuliert werden. Zum Leidwesen vieler Kunden leider meist nach oben. Jedoch nachvollziehbar, wenn man berücksichtigt, das der in Spanien lebende Ausländer bisher ein kalkulatorisches Geheimnis war und erst nach einigen Jahren der Erfahrung mit dem hiesigen Markt ausreichend analysiert sein wird.
Im Vergleich zu den Angeboten spanischer Versicherer schneiden die Konzepte der europäischen Anbieter insbesondere bei den Leistungsinhalten, der grundsätzlich freien Wahl der ärztlichen Einrichtungen sowie der Vertragsausfertigung, Leistungsabwicklung und dem Service in der Muttersprache des Kunden überdurchschnittlich gut ab. Oft können diese Verträge auch in andere Länder " mitgenommen" werden was bei spanischen Verträgen nicht möglich ist.

Die spanische private Krankenversicherung
Dies wundert nicht wenn man sich die Grundlagen der spanischen privaten Krankenversicherungen einmal etwas genauer ansieht.

Das System der Vertragsnetze
In Spanien bietet die Private Krankenversicherung eine effiziente Ergänzung zur kollektiven Pflichtversicherung und verdanken ihren wachsenden Zuspruch in der Bevölkerung dem mit langen Wartezeiten belasteten System der staatlichen Krankenversicherung. Um ihren Kunden eine schnelle und direkte Behandlung zu ermöglichen, schließen die Versicherer Honorarverträge mit privaten Ärzten und Kliniken ab. In dem so entstehenden angebundenen Vertragsnetz können die Kunden sofort und ohne Umweg über den Hausarzt direkt den gewünschten Arzt aufsuchen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt unbürokratisch – es reicht die Vorlage der persönlichen Versichertenkarte oder wenn nötig der vorher erteilten Autorisation durch den Versicherer.
Wer sich für eine spanische Krankenversicherung ohne freie Arztwahl entscheidet sollte wissen, dass Ärzte und Einrichtungen die seine Muttersprache sprechen hier eher im Ausnahmefall zu finden sein werden. Kenntnisse der Landessprache und auch die Bereitschaft die oft etwas aufwendigere Nutzung einer solchen Versicherung in Kauf zu nehmen, sollte der Interessent daher für sich bejahen.

Die freie Arztwahl
Viele in Spanien niedergelassene -insbesondere ausländische – Ärzte und Einrichtungen sind  nicht bereit die niedrigen Honorarvereinbarungen und auch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand der Versicherungsnetze zu akzeptieren und arbeiten lieber ohne Anbindung an eine Versicherungsgesellschaft. Sie vereinbaren ihr Honorar dann direkt mit dem Patienten. Um dem Kunden nun die Möglichkeit einzuräumen, einen Arzt seiner Wahl aufsuchen zu können, bieten die Gesellschaften die vollkommen freie Arzt- und Krankenhauswahl in ganz Spanien und je nach Vertrag auch Europa- oder -weltweit.  Wird die freie Arztwahl ausgeübt, ist bei spanischen Anbietern meist ein Teil der Kosten vom Versicherten zu tragen i.d.R.20 %. Die Verträge beinhalten ein Leistungslimit von meist 80.000 € bis zu 300.000 € pro Jahr.
Der Versicherer erstattet also einen Kostenanteil von in der Regel 80 %-90 %. Die Prämien sind zwar wesentlich höher als wenn man sich nur mit dem Vertragsnetz zufrieden gibt, jedoch gerechtfertigt, wenn man berücksichtigt dass die freie Wahl sogar weltweit gewährt wird.
Das sichert einem nämlich das Recht auch bei geplanten Behandlungen die Wahl zu haben wo man sich behandeln lassen möchte – in Spanien oder lieber im Heimatland.
Vereinzelt werden jetzt sogar von spanischen Gesellschaften Versicherungen angeboten, die sich speziell an die ausländischen Residenten richten und bei freier Arztwahl 100 % der Kosten erstatten. Auch besondere Leistungen wie z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz, Medikamente, Hilfsmittel, Sehhilfen etc. werden z.Teil voll übernommen.
Es gibt auch Gesellschaften die noch weitere Unterlimits vereinbaren wie z.B. 80 % jedoch maximal 150 Euro für den Facharzt oder max.30 € je Blutentnahme. Darauf sollte immer geachtet werden da es den Versicherungsschutz stark einschränken kann.
Die Limits beziehen sich immer nur auf die Behandlungen die außerhalb der vertraglich gebundenen Ärzte und Kliniken in Anspruch genommen werden. Innerhalb des Vertragsnetzes gelten i.d.R. keine Limitierungen.

Die Ausschlüsse und Einschränkungen
Diverse Leistungen nehmen spanische Versicherer jedoch seit jeher aus ihrem Leistungskatalog heraus. Sie überlassen diese Kosten der staatlichen Gesundheitsfürsorge oder dem Versicherten selbst, da der Versicherungsschutz sonst zu teuer würde und somit traditionell in Spanien kaum Kundeninteresse wecken dürfte.
Ausgeschlossen werden z.B. Medikamente, Impfungen, Hilfsmittel, Heilmittel, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Prothetik, kostenintensive Behandlungen wie z.B. Dialyse, HIV, Psychotherapie. Auch aufgrund der im europäischen Vergleich niedrigen, jedoch lokal üblichen Honorarvereinbarungen mit privaten Ärzten und Kliniken sind die Krankenversicherungen spanischer Anbieter sehr preisgünstig.
Einige Leistungen sind auf  feste Geldbeträge limitiert, ein klassisches Beispiel sind Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Hier gibt es gravierende Unterschiede zwischen den Versicherungsgesellschaften. Die Monatsbeiträge beginnen bei ca. 40 – 50 Euro können jedoch je nach gewünschtem Leistungsumfang und Eintrittsalter auch wesentlich höher ausfallen.  Insbesondere Personen ab dem 55. Lebensjahr zahlen wesentlich höhere Beiträge für eine private Krankenversicherung. Auch Frauen müssen meist mehr Beitrag zahlen als z.B. ein gleichaltriger Mann.
Inzwischen sind auch Versicherungen spanischer Versicherer erhältlich die auf all diese Ausschlüsse verzichten, und obwohl diese Deckungen damit dem Leistungsumfang einer deutschen Vollversicherung entsprechen liegen die Beiträge durchschnittlich 50 % darunter.

Vorkrankungen
Ein wichtiger Hinweis auch zum Thema Vorerkrankungen; Bestehen bereits Erkrankungen, werden meist Ausschlüsse vereinbart oder Beitragszuschläge von den Versicherern verlangt. Es lohnt sich daher, so früh ( und so gesund ) wie möglich eine passende Krankenversicherung zu finden, denn sind erst einmal Erkrankungen eingetreten ist es je nach Einzelfall schwierig oder sogar unmöglich noch eine private Krankenversicherung abzuschließen. Insbesondere die klassischen Volkskrankheiten wie Herz-Kreislauferkrankungen, Übergewicht, Erkrankungen der Wirbelsäule, Allergien führen oft zu Problemen beim Versicherungsabschluss.
Erkundigen Sie sich in jedem Falle über den genauen Umfang und die Bedingungen des Versicherungsschutzes. Wir können für Sie Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften einholen.

Die privaten Krankenversicherungen anderer europäischer Anbieter für Residenten in Spanien und anderen Ländern
Alternativen bieten deutsche, englische und holländische Gesellschaften für Ausländer in Spanien an. Die freie Arztwahl liegt prinzipiell zugrunde. Auch hier gibt es teils angebundene Netze von Ärzten und Kliniken, jedoch orientieren sich die zugrunde liegenden Honorarvereinbarungen anders als bei spanischen Anbietern an den z.B. in Deutschland üblichen Privathonoraren.  Meist wird jedoch auf vertragliche Vereinbarungen und die damit verbundene Direktabrechnung verzichtet und der Versicherer erstattet die Kosten der Behandlung zu 100 % an seinen Kunden. Dies kann zumindest in Hinsicht auf die zukünftige Beitragsentwicklung von Vorteil sein, denn eine Abrechnung über Versichertenkarten ist zwar sehr erstrebenswert, führt aber erfahrungsgemäß zwangsläufig zu einer höheren Kostenbelastung der Versichertengemeinschaft. 
Anders als die spanischen Versicherer kommen Leistungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Zahnbehandlung und Zahnersatz meist mit Oberlimits, sowie je nach Versicherer auch HIV-Behandlung, Psychotherapie, diverse Naturheilverfahren und Akupunktur hinzu. Weitere Unterschiede betreffen den Geltungsbereich der Verträge. Es gibt Versicherungen die weltweit die private Behandlung absichern, andere bieten diese nur in Spanien oder Europa. Knackpunkt ist oft die geplante Behandlung im Heimatland. Wer sich im Krankheitsfall aussuchen möchte, ob er  lieber in Spanien, Deutschland, der Schweiz oder Österreich den Arzt oder die Klinik seines Vertrauens aufsucht, auch der findet inzwischen den passenden Anbieter. Selbst dann, wenn es das Einbettzimmer und der Chefarzt sein soll.
Oft können diese Verträge auch bei einem Umzug in ein anderes Land problemlos beibehalten werden. Das hat den großen Vorteil das z.B. während der Zeit in Spanien aufgetretene Erkrankungen auch weiterhin abgedeckt bleiben. Ein gezwungener Versichererwechsel führt in solchen Fällen meist zu Ausschlüssen oder Beitragszuschlägen.
Bei Rückkehr in das Heimatland des versicherten enden jedoch auch diese Verträge.

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