Neue Steuervorteile bei Immobilienverkauf in Spanien
Rund 30 Prozent der in Spanien verkauften Wohnungen werden von Deutschen erworben, das ergab eine Auswertung vom Aussenhandelsinstitut. Nach den Briten sind die Deutschen somit die zweitstärkste Käufergruppe.
Jedoch hatte der Immobilienkauf bislang immer den Haken, dass ein erzielter Wertzuwachs durch Wiederveräusserungen von ausländischen Immobilienbesitzern mit 35 Prozent besteuert werden musste.
Dies hat sich nun auf Druck der EU geändert. Diese hatte die unterschiedliche Besteuerung von einheimischen und nichteinheimischen Immobilienbesitzern kritisiert. Somit profitieren Ausländer jetzt vom neuen Einkommensteuerrecht.
Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse erklärte dazu: „Im Falle eines Verkaufs wird der Wertzuwachs nur noch mit 18 Prozent besteuert.“ Ein weiterer Vorteil für Ausländer: Vor dem 1. Januar 2007 mussten 5 Prozent des Kaufpreises an das spanische Finanzamt abgeführt werden, künftig müssen nur noch 3 Prozent abgegeben werden.
25.09.2007/2011
Jedoch hatte der Immobilienkauf bislang immer den Haken, dass ein erzielter Wertzuwachs durch Wiederveräusserungen von ausländischen Immobilienbesitzern mit 35 Prozent besteuert werden musste.
Dies hat sich nun auf Druck der EU geändert. Diese hatte die unterschiedliche Besteuerung von einheimischen und nichteinheimischen Immobilienbesitzern kritisiert. Somit profitieren Ausländer jetzt vom neuen Einkommensteuerrecht.
Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse erklärte dazu: „Im Falle eines Verkaufs wird der Wertzuwachs nur noch mit 18 Prozent besteuert.“ Ein weiterer Vorteil für Ausländer: Vor dem 1. Januar 2007 mussten 5 Prozent des Kaufpreises an das spanische Finanzamt abgeführt werden, künftig müssen nur noch 3 Prozent abgegeben werden.
25.09.2007/2011
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