Neue Geldwäsche-Regelung

Pünktlich zum Valentinstag sind die Meldepflichten in Sachen Geldwäsche gelockert worden. Bei Auslandsüberweisungen sind Kreditinstitute nunmehr erst ab einer Summe von 10.000 Euro (vorher 6.000 Euro) zur Meldung verpflichtet. Im Inland werden Transaktionsdaten erst ab einer Summe von 100.000 Euro erfasst. Die Auftraggeber sind nun verpflichtet, das Formular „S1“ auszufüllen. Weitere Informationen sowie das Formular zum Downloaden gibt es im Internet unter www.aeat.es.

27-02-07 Marion Schmitt