Motorrad-Führerschein

Ab September 2008 gelten neue Bestimmungen und Gesetzesänderungen für Motorradfahrer. Hier finden Sie die aktuellen News zum Thema Motorradführerschein.

Erstmal Entwarnung für alle Kids.  Die Altersgrenze wurde nicht erhöht. Nach wie vor, können Jugendliche ab 14 Jahren die Prüfung absoliveren.

Allerdings erschweren sich die Bedingungen für Führerschein-Neulinge ab September. Diese Gesetzesänderungen betreffen die Klassen A1, Krafträder ab 125 Kubikzentimeter) und die Klasse A, Krafträder ab 125 Kubik).

Bei der Theorie werden jetzt Fragen mit vorgegebenen Antworten, bei denen mehrere zutreffen können, gestellt. Das erhöht zwar das Risiko. Aber, jetzt dürfen bis zu 6 Antworten von 30 falsch sein, bisher waren es nur 3 falsche Antworten.

Wenn die theoretische Prüfung bestanden ist, kann man sich zur ersten praktischen Prüfung anmelden. Diese erste Prüfung findet auf einem Parcours statt. Kurven, Slalom, Stehen usw. Dieser Test dauert zwar nur wenige Minunten, ist aber nicht ganz ohne. Hier kann der Anwärter durchaus leicht durchfallen.

Was gänzlich neu hinzugekommen ist, ist die praktische Prüfung im Strassenverkehr. Von dieser Prüfung waren Inhabe von anderen Führerscheinen bisher befreit.  Jetzt muss jeder, der einen Motorradführerschein erwerben will, diese Prüfung absoliveren. Geprüft werden die Fahrkenntnisse innerhalb und ausserhalb einer Ortschaft.

Was auch neu hinzugekommen ist, dass Führerschein-Anwärter auf die Klasse B (Auto) , ebenfalls mit spezifischen Motorradführerescheine betreffende Fragen konfrontiert werden.

Mofa Führerschein Anwärter müssen 20 theoretische Fragen beantworten und eine Praxisprüfung mit diversen Schikanen ablegen.

Ab jetzt dürfen Jugendliche erst ab 18 Jahren einen Beifahrer mitnehmen, bisher galt die Regelung , ab 16 Jahren.

Ab 2009 soll die Altersgrenze für diejenigen, die den Führerschein Klasse A2 erwerben wollen (Krafträder bis 400 ccm) auf 18 Jahre angehoben werden.

Vorteil der neuen Regelung:  bisher musste derjenige, dessen Führerschein mehr als vier Jahre abgelaufen war, eine neue Prüfung ablegen. Ab jetzt soll ein medizinisches Gutachten und ein Antrag auf Erneuerung ausreichen.

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