Modell zum Erbschaftssteuersparen

Die Strategien in Deutschland und Spanien unterscheiden sich grundlegend

Sicherlich es gibt auch Gemeinsamkeiten, aber die Grundpfeiler einer Steuerminimierungsstrategie bei Vermögen in Deutschland und Spanien sind sehr verschiedene, so der seit zehn Jahren auf Mallorca tätige, und schwerpunktmässig mit Erbfällen befasste, deutsche Rechtsanwalt Günter Menth.



Im Ergebnis führt dies häufig dazu, dass für das Deutschland und das Spanienvermögen nicht nur unterschiedliche Regelungen getroffen werden, sondern für das Spanienvermögen sogar ein gesondertes spanisches notarielles Vermächtnistestament erstellt wird.



F.

Welche Vorteile bietet ein solches spezifisches notarielles Testament für Spanien?

A.

Damit kann zum einen gezielt die in Spanien wesentlich andere Freibetragssituation berücksichtigt und zum anderen eine nach Ländern getrennte Rechtsnachfolgeabwicklung getätigt werden.

Denn beim Vorliegen eines notariellen spanischen Testamentes erübrigt sich für die Rechtsnachfolge in Spanien die Beantragung eines deutschen Erbscheines.

 

 

 

F.

Welche typische Steuersparstrategien in Deutschland funktionieren in Spanien nicht?

A.

Nun, an erster Stelle zu nennen ist hier die in Deutschland bei grösseren Vermögen mit Erfolg praktizierbare etappenweise Schenkung an die Nachfolgegeneration im Zehnjahresrhythmus.

 

 

 

F

Können Sie hierzu ein Beispiel nennen?

 

A

Dies gilt etwa für das in Deutschland beliebte sogenannte Berliner (Ehegatten-) Testament, bei welchem sich die Ehegatten zunächst gegenseitig als Alleinerben und sodann ihre Kinder als Erben des Längerlebenden einsetzen.

Bei einem Ehegattenfreibetrag von 307.000 € in Deutschland bleibt dies häufig in Deutschland ohne weitere negative Steuerfolgen.

 

Bei einem entsprechenden Ehegattenfreibetrag in Spanien von nur 15.980,91 € sieht die Erbschaftssteuersituation bei in Spanien belegenem Vermögen schon ganz anders aus.

 

Bei einem an den anderen Ehegatten vererbten Vermögen von 260.000 € fällt hier allein beim Übergang auf den länger lebenden Ehegatten ein Erbschaftssteuerbetrag von 41.191,68 € an.

 

Und beim folgenden Übergang auf das gemeinsame Kind des Ehepaars kommt noch ein stattlicher Erbschaftssteuerbetrag allein bezogen auf diesen Vermögensteil in gleicher Höhe hinzu.

 

Dies summiert sich im Generationenübergang auf den Betrag von 82.383,36 € oder 31,68 %  des ursprünglichen Vermögenswertes.

 

 

 

F

Wie sollte demgegenüber eine Steuervermeidungsstrategie für Vermögen in Spanien aussehen?

A

Formelles Verteilen auf Ehegatten und Kinder mit formgültiger spanischer Vollmacht für den eigentlichen Erben kann hier von Vorteil sein. Auch eine gezielte Belastung des Spanienvermögens kann Steuer- und Kostenvorteile mit sich bringen.

Es gibt aber noch einen anderen zentralen Grundsatz.

 

 

 

F

Und wie lautet dieser?

 

A

Vor jeder Immobilieninvestition in Spanien sollte bereits die Rechtsnachfolge systematisch mitberücksichtigt werden. Dies betrifft ebenso den späteren Weiterverkaufsfall wie auch denjenigen der erbrechtlichen Rechtsnachfolge. Dann bestehen optimale Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuerminimierung.

 

 

Immobilien- und Erbrecht sind daher in Spanien immer ein Tandem.






Eine Information der


Anwaltskanzlei Menth

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