Meldepflicht für Ausländer

Bei einem Aufenthalt von drei Monaten wird die Meldung Pflicht!

Ab sofort benötigen Ausländer das Zertifikat über die Einschreibung im Ausländerregister.  Derzeit kann man sich in Benidorm anmelden, was leider zu langen Wartezeiten führt – und wie wir hören, in Kürze , hoffentlich auch in Denia möglich sein wird.

Das Zertifikat ist nicht nur Pflicht , es ersetzt auch die Residencia, die Aufenthaltsgenehmigung. War diese zuvor für Ruheständler erst ab einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen erforderlich, benötigt das neue Zertifikat jetzt jeder, der sich länger als 90 Tage in Spanien aufhält. Anmelden muss man sich grundsätzlich dort, wo man sich die längste Zeit des Jahres aufhält.

Staatsangehörige aus EU Ländern sind bei einem Aufenthalt, von weniger als drei Monaten, aus welchen Gründen auch immer, nicht verpflichtet, sich anzumelden. Wer sich jedoch länger als 3 Monate in Spanien aufhält, ist verpflichtet, sich beim spanischen Einwohnermeldeamt seines Wohnsitzes zu melden. Dieser Vorgang nennt sich „empadronamiento, im Rathaus fragt man nach dem oficina de empadronamiento. Dort muss man in der Regel, den gültigen deutschen Reisepass, das erwähnte Ausländerzertifikat des zentralen Registers für EU-Ausländer und einen Nachweis über  den Wohnsitz in der Gemeinde vorlegen. Das kann ein Miet- oder ein Untermietvertrag sein, ein Nachweis von Grundeigentum, in einigen Fällen reicht auch eine Telefon-, Gas – oder Stromrechnung auf den Namen des Meldepflichtigen. In einem Formular werden Daten wie Name, Wohnort, Geburtsdatum, Geburtsort, Ausbildung und akademische Titel erfasst. Der Vorgang ist denkbar einfach und kostenlos. Gebühren entstehen lediglich für das Ausländerzertifikat und wenn man zu einem späteren Zeitpunkt eine Meldebescheinigung benötigt.

Keine Meldepflicht besteht gegenüber dem Konsulat und der Botschaft. Allerdings raten diese, bei einem ständigen Wohnsitz in Spanien den Wohnort im Reisepass ändern zu lassen. Dafür wendet man sich an die zuständige deutsche Auslandsvertretung und bringt folgende Unterlagen mit:


  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland

  • Anmeldebescheinigung für Spanien (certificado de empadronamiento)

  • Geburtsurkunde

  • ggfs. Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Einbürgerungsurkunde

Bitte melden Sie sich an. Es ist aus vielen Gründen für die Gemeinde äußerst wichtig. Die Gemeinden erhalten je nach Einwohnerzahl Subventionen, die allen von uns zugute kommen. Beispielsweise richtet sich die Müllabfuhr, der Postzustelldient, der Einsatz von Polizisten, Krankenhausbetten , Schulplätze und vieles mehr, nach der Anzahl der Einwohner in einem Ort.  Wenn man z.B. liest, das Denia ca 40.000 Einwohner hat, gemeldete wohlgemerkt, kann man sicher davon ausgehen, dass die „Dunkelziffer“ etwa doppelt so hoch ist. 

Wenn Sie sich ordnungsgemäss anmelden, so ist das keinesfalls zu Ihrem Nachteil, ganz im Gegenteil, Ihnen als gemeldeter Einwohner, erwachsen ettliche Vorteile aus dieser Meldung. Sie genießen das kommunale Wahlrecht, sie können von allen Gemeinden angebotene Dienstleistungen in Anspruch nehmen, wie : die Städt. Bibliothek zu nutzen, Kurse im Kulturhaus zu belegen, Sozialleistungen, Subventionen oder die Anmeldung der Kinder in Kindergarten und Schule.

Ein vielfacher Irrtum:  Das Einwohnermeldeamt interessiert sich nicht für Ihre steuerlichen Belange! Definitiv nicht!!!!

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