Ausländische Anleger / Investoren

Als ausländische Anleger gelten nach dem spanischen Recht natürliche Personen sowohl ausländischer als auch spanischer Staatsangehörigkeit, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, und juristische Personen des Privatrechts mit Sitz im Ausland.
Unter Anpassung an europäisches Recht kommt es also bei der Einstufung einer Investition als Auslandsinvestition nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit des Anlegers, sondern auf dessen Wohnsitz an.
Investitionen, die von Nichtresidenten getätigt werden, verlieren daher ihren Charakter als ausländische Investition, sobald der Investor seinen Wohnsitz in das spanische Staatsgebiet verlagert. Umgekehrt erwirbt eine Investition den Status einer Auslandsinvestition, wenn ein in Spanien ansässiger Investor seinen Wohnsitz ins Ausland verlagert.
Für den Nachweis der Nichtansässigkeit juristischer Personen des Privatrechts mit Sitz im Ausland ist ein öffentlich beglaubigtes Dokument ausreichend. Als Auslandsinvestition gilt auch die Investition einer spanischen Gesellschaft mit mehrheitlich ausländischer Kapitalbeteiligung in einer anderen spanischen Gesellschaft.
Die Investition kann sowohl durch Gründung der Gesellschaft als auch durch den Erwerb von Aktien oder Gesellschaftsanteilen erfolgen. Diese Regelung gilt in gleicher Weise für Investitionen durch Betriebsstätten und Niederlassungen ausländischer natürlicher oder juristischer Personen des Privatrechts.


Anzeige – und Genehmigungspflichten

Aufgrund der vollständigen Liberalisierung der innergemeinschaftlichen Investitionen durch Königliches Dekret 664/1999 dient die Deklarierung eines als Auslandsinvestition einzustufenden Engagements nur noch statistischen oder verwaltungstechnischen Zwecken. Bei Investitionen, die durch einen spanischen Notar beurkundet werden, z.B. im Fall einer Gesellschaftsgründugn, übernimmt regelmäßig der Notar die Meldung.
Von dem Grundsatz der völligen Liberalisierung der Investitionen wird in drei Fällen abgewichen. Bei Investitionen aus Ländern, die als Steuerparadiese geführt werden, ist bei einer Beteiligung von über 50% an einem spanischen Unternehmen eine Vorhabanzeige notwendig.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht, sofern die Investition in gehandelte Werte erfolgt. Eine Vorabanzeige genügt bei Investitionen im Verteidigungssektor nicht; sie sind vielmehr genehmigungspflichtig.
Der Ministerrat kann in Ausnahmefällen auf Vorschlag des Wirtschaftsministeriums mit entsprechender Begründung eine Genehmigungspflicht auch für andere Investitionen vorsehen, sofern die Investitionen die Exekutivbefugnisse der öffentlichen Hand oder die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit betreffen.

Investitionsformen

Die Auslandsinvestition kann durch Zuführung inländischen oder ausländischen Kapitals erfolgen. Sie wurden nach alter Gesetzeslage abstrakt als Direktinvestitionen, Portefeuille Investitionen, Investitionen in Immobilien und Investitionen in sonstige Investitionsformen getrennt. Das Königliche Dekret 664/1999 rückt von dieser Unterscheidung ab und unterscheidet nur noch nach den verschiedenen Investitionsvehikeln.
Zu diesen gehören neben dem Kauf von Unternehmensbeteiligungen auch die Gründung und Dotierung mit weiterem Kapital von Niederlassungen oder Betriebsstätten, der Erwerb von Wertpapieren (wie etwa der von Kaufoptionen auf Aktien, Wandelanleihen oder ähnlichen Wertpapieren, die eine Beteiligung am Kapital verbriefen) oder sonstigen Rechten, die eine politische Einflussstellung im Unternehmen begründenden, ferner der Erwerb von handelsfähigen Wertpapieren, die ein Darlehen, das von Inländern gegeben wurde, verbriefen sowie die Zeichnung von Anteilen in Spanien gemeldeter Investmentfonds.
Zu den Investitionsvehikeln gehören auch der Erwerb von Immobilien oder Beteiligungen an stillen Gesellschaften, Stiftungen, wirtschaftlichen Interessenvereinigungen, Genossenschaften und Gütergemeinschaften, sofern die Investition über 3 Mio Euro beträgt. Wichtig ist die Wertgrenze hier insofern, als bei Nichterreichen der Schwelle gar keine "Auslandsinvestition" im Sinne des Gesetzes vorliegt, so dass eine Meldung bei Nichterreichen der Schwelle nicht vorgeschrieben wäre.

Investitionsmaßnahmen durch den spanischen Staat

Neben Steueranreizen, die im Zusammenhang mit der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Investitionstätigkeit stehen, gibt es eine Reihe allgemeiner sowie insbesondere branchenspezifischer Förderungsprogramme durch den spanischen Staat.
Mit dem Ziel, die Arbeitslosigkeit abzubauen wurde der sogenannte "Plan Nacional de Formación e Inserción Profesional" geschaffen. Durch ihn sollen unter anderem junge Arbeitslose, die ihre erste Anstellung suchen, Langzeitarbeitslose, junge Mütter und Behinderte die Möglichkeit erhalten, in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.
Es handelt sich dabei um zeitlich befristete Schulungsprogramme, die mit Praktika in Unternehmen gekoppelt werden, deren Kosten vom nationalen Arbeitsamt (Instituto Nacional de Empleo) bezuschusst werden: Arbeitslose, Unternehmen und die Lehranstalt, die die theoretische Schulung übernimmt ("centro colaborador"), erhalten einen finanziellen Zuschuss für die Dauer der Maßnahme.
Das Forschungs- und Entwicklungsprogramm des vom spanischen Staat neu geschaffenen Ministeriums für Wissenschaft und Technologie ("Ministerio de Ciencia y Tecnología") ist integriert in einen Rahmenplan für die Jahre 2000-2003 und zeichnet unter dem Kürzel "PROFIT". Der Plan fußt auf einem Gesetz aus dem Jahre 1986 (Ley 13/1986). Für 2000 ist er in einem Erlass vom März 2000 des besagten Ministeriums festgeschrieben.
PROFIT fördert die Modernisierung von Betrieben und die Entwicklung und den Einsatz neuer Produktionstechniken, insbesondere auch der Informationstechnologien. Neben der Gewährung von zinslosen Krediten bis zu 75% der zu finanzierenden Kosten werden Subventionen gewährt.
Für eine PYME (=KMU) beträgt die Subvention je nach Kostenart bis zu 75%, jedoch kann die Bezuschussung bis zu 100% betragen, sofern andere Subventionen gleichzeitig beantragt werden können. Einzelheiten sind im Erlass des betreffenden Ministeriums vom 13. Juni 2000 (Staatsanzeiger vom 21. Juni 2000) geregelt.
Im Rahmen der Initiative ATYCA gewährt der spanische Staat durch das erwähnte Ministerium verschiedene weitere Hilfen, die z.T. auf bestimmte Branchen zugeschnitten sind. Gefördert werden insbesondere Investitionen in den Bereichen der Informationstechnologie, Chemie, Nahrungsmittel, Pharmazeutik und Umwelttechnik.

Informationen zu den genannten Fördermaßnahmen können eingeholt werden bei:

Ministerio de Ciencia y Tecnología
Paseo de la Castellana, 16
28071 Madrid

Finanzielle Hilfen in Form von Subventionen, öffentlichen Krediten und Steuererleichterungen werden auch im Energiesektor gewährt. Die Entwicklung alternativer Energiequellen oder von Energiesparmaßnahmen kann mit bis zu 40% der Projektkosten bezuschusst werden. Informationen erteilt ebenfalls das o.g. Ministerium durch ein diesem angegliedertes Institut.
Förderungsmaßnahmen bestehen ferner im Bereich der Landwirtschaft und für Klein- und Mittelbetriebe. Die Mehrzahl dieser Förderungsmaßnahmen kann bis zu einer bestimmten Obergrenze neben anderen Hilfsprogrammen in Anspruch genommen werden. Sie ergänzen somit die Investitionsfördermaßnahmen der einzelnen Autonomen Regionen.
Bei der Suche nach geeignetem Gelände für die Industrieansiedlung kann die "Sociedad Estatal de Promoción y Equipamientos de Suelo" (SEPES), die zum Ministerio de Fornento gehört, behilflich sein. Ihr Tätigkeitsfeld ist u.a. die Bereitstellung von Industriegelände in Zusammenarbeit mit den Gemeinden in den verschiedenen Autonomen Regionen.
Unter der Internetadresse können auch die Örtlichkeiten abgerufen werden, an denen SEPES Industriegelände kommerzialisiert. Die Adresse lautet:

SEPES
Paseo de la Castellana, 91
28046 Madrid

Hilfen der europäischen Union

Es kann nicht Absicht dieses Kapitels sein, einen kompletten Überblick über sämtliche Hilfen der Europäischen Union zu geben, da sie im allgemeinen nicht darauf ausgerichtet sind, den Neustart eines Unternehmens zu unterstützen.
Dennoch sollen neben dem Programm "JEV", das den Neustart von europäischen "joint ventures" unterstützt, für diejenigen Unternehmen, die nach ihrem Markteintritt auch von anderen Töpfen der Europäischen Union gespeist werden (wollen), die wichtigsten Förderungsprogramme vorgestellt werden.
Die Internationalisierung europäischer KMU und die Entstehung von "joint ventures" hat sich das erwähnte Programm "JEV" (Joint European Venture) zum Ziel gesetzt. Voraussetzung zur Subventionierung bis maximal 100.000 Euro der Kosten, die mit der Gründung des "Joint venture" in Zusammenhang stehen (Marktstudien, Umweltverträglichkeitsanalysen, juristische Expertisen etc.), ist, dass die teilnehmenden Unternehmen jeweils weniger als 250 Angestellte haben, der Umsatz und das Umlaufvermögen unter 40 Millionen Euro bzw. 27 Millionen Euro liegt, und dass die Unternehmen nicht zu über 25% von einem Unternehmen gehalten werden, die keine KMU ist. Kooperationspartner zur Auszahlung dieser Subventionen sind eine Vielzahl von Kreditinstituten.
Bei der Kommission wird das Programm betreut von:
Directorate General for Economic and Financial Affairs
Financial Operations Service – Financial Engineering
Research and new financial techniques
rue Alcide de Gasperi
Bátiment Wagner
L-2920 Luxembourg

Directorate General XXIII – Enterprise Policy
Access to Finance
rue de la loi 200 (Genéve 1)
B-1049 Brussels

Die Förderungsprogramme im allgemeinen und ihre Anlaufstellen erinnern an einen Polyp mit vielen Armen und Saugnäpfen. Erst ein intensives Auseinandersetzen mit den Initiativen im einzelnen macht es möglich festzustellen, ob sie für das eigene Unternehmen relevant sind.
Die Vielzahl, Variabilität und Komplexität der Programme machen es dem Laien wie auch dem Sachkundigen sehr schwer, festzustellen, ob ein Programm sich auch für ihn eignet, wo er Informationen erhalten kann, ob ein Programm vielleicht schon ausgelaufen oder die für das Jahr vorgesehenen Mittel bereits erschöpft sind.
Die Komplexität der Programme lässt den Interessierten umso dankbarer sein für eine Initiative der Universität Valencia in Zusammenarbeit mit der Banco de Valencia, die die jeweils laufenden Ausschreibungen ("convocatorias") dieser Programme im Internet bereithält 

Comisión Europea
Representación en España
P‘ de la Castellana, 46
28046 Madrid

Das interessierte Unternehmen kann sich über möglicherweise interessante Programme auch über die über das gesamte Land verstreuten "Euroventanillas" beraten lassen können, die häufig den örtlichen Industrie- und Handelskammern angegliedert sind. Die verschiedenen Euroventanillas sind über jede Suchmaschine (yahoo, google etc.) im Internet aufzufinden. Sie sind besonders darauf ausgerichtet, die KMU in diesem Belang zu unterstützen.
Wenn man früher meinen konnte, dass sich die Führungsprogramme im wesentlichen auf Regionen mit einer überalterten Wirtschaftsstruktur, auf in der Krise befindliche Industriezweige oder auf Regionen, die wirtschaftlich unterentwickelt sind oder von hoher Arbeitslosigkeit gekennzeichnet sind, konzentrieren, so ist dies schon lange nicht mehr der Fall.
Die Programme umfassen Initiativen im Bereich Landwirtschaft, KMU Förderung, Grenzzonen, Umwelt, Städtebau, Energie, Gesundheit, internationale Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplatzsicherung etc. Die Vermittlung dieser europäischen Finanzhilfen erfolgt im allgemeinen über die hierfür zuständigen staatlichen oder regionalen Behörden im Rahmen ausgeschriebener Projekte.
Für den Zeitraum 2000-2006 sind fast 2 Mrd. Euro bereitgestellt für die Programme INTERREG, EQUAL, LEADER und URBAN, die die Kohäsion der Grenzgebiete zu anderen Ländern der Gemeinschaft und Drittländern, die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer, die Entwicklung landwirtschaftlicher Gebiete bzw. krisenbetroffener Städte und Stadteile fördern sollen.
Zusätzlich hat Spanien im Rahmen des Kohäsionsfonds für die Jahre 2000-2006 weitere 18 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt bekommen, die Infrastruktur- und Umweltschutzmaßnahmen finanzieren sollen.

Folgende Behörden sind für die o.g. Programme zuständig:

INTERREG/URBAN
Ministerio de Economía y Hacienda
Subdirección General de Administración de FEDER
Paseo de la Castellana, 162
28071 Madrid

LEADER
Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación
Dirección General de Desarrollo Rural
Subdirección General de Coordinación
Paseo de la Castellana, 112
28046 Madrid

Das europäische Forschungs- und Entwicklungsprogramm unterstützt in seiner mittlerweile fünften Auflage Projekte von besonderem wissenschaftlichen Interesse. Die Höhe der Zuschüsse kann sich auf bis zu 50% belaufen und hängt von der Art des jeweiligen Projektes ab. Einzelheiten dazu wie auch zu den über ganz Spanien verteilten Beratungsstellen sind im Internet abzurufen.

Das Programm wird in Spanien koordiniert durch:

Oficina de Ciencia y Tecnologfa (OCYT)
Subdirección General de Planificación y Seguimiento
Servicio de Documentación de Programas Internacionales
José Abascal, 4-2
28003 Madrid

Über diese Adresse sind auch die jeweils anderen Kontaktadressen in anderen Ministerien in Erfahrung zu bringen, sofern man sich nicht des o.g. Führers der Repräsentanz der Kommission bedienen will.
Hervorzuheben sind unterschiedliche spezifische Programme im Bereich Umweltschutz, Energie und die auf den Mittelstand (KMU) ausgerichteten Programme zur Unterstützung von Innovationen. Im Bereich Umweltschutz wird das o.g. Programm noch ergänzt durch das Programm LIFE 111 (2000-2004), das mit rund 600 Mill. Euro dotiert ist.
Die Europäische Investitionsbank gewährt Darlehen an Klein-, Mittel- und Großbetriebe, die Projekte in wirtschaftlich benachteiligten Regionen der EU realisieren. Bei einer Laufzeit der Darlehen zwischen 7 und 20 Jahren kann der gewährte Kredit bis zu 50% des gesamten Investitionsvolumens betragen. Der Zinssatz entspricht in der Regel dem Kapitalmarktzins.
Weitere Informationen sind zu erhalten bei:
Banco Europeo de Inversiones
Jose Ortega y Gasset, 29-5
28006 Madrid
Die Zusammenarbeit zwischen europäischen Unternehmen soll über ein Netz beratender Stellen gefördert werden, die unter dem Namen BRE (Bureau de Rapprochement des Entreprises) und BC-Net (Business Cooperation Network) signieren.
Die Förderung der Schaffung neuer innovativer Unternehmen und die Modernisierung bestehender KMU haben sich die CEEI (Centros Europeos de Empresa e Innovaciön) zum Ziel gesetzt. Die CEI (Centros de Enlace de la Innovaciön) beraten in Fragen der Innovation und Technologieentwicklung in bezug auf die dafür erhältlichen europäischen Subventionen, haben sich aber auch zum Ziel gesetzt, den Bezug der im konkreten Fall benötigten Technologien bei Dritten nachzuweisen. Die Büros sind in den Autonomen Regionen angesiedelt und können über die Internet-Adresse der Kommission in Spanien abgerufen werden.

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