Ihr Ferienhaus auf Mallorca – Wann erben die Schwiegerkinder mit?
Ein Ferienhaus in Spanien ist häufig zur aktuellen und späteren Mitwirkung auch durch die Kinder- und Enkelkindergeneration konzipiert.
Oft allerdings ist zunächst die künftige Familienzusammensetzung mit Schwiegerkindern noch nicht absehbar und es soll beim Hauskauf in Spanien jedenfalls vorsorglich verhindert werden, dass das hier investierte, selbst erwirtschaftete Vermögen womöglich per Rechtsnachfolge plötzlich in eine Schwiegerfamilie abfliesst.
Wie kann das geschehen?
Hier gibt es zwei Wege des Vermögensabflusses:
Den Fall des Vorversterbens Ihres Kindes vor dessen Ehepartner und den Fall der späteren Scheidung Ihrer Kinder.
Dem Ehepartner steht, – zumindest bei Anwendbarkeit des deutschen Rechtes -, immer ein gesetzliches Erbrecht respektive Pflichtteilsrecht und bei gesetzlichem Güterstand im Scheidungsfall ein Zugewinnausgleichsanspruch zu.
Der Zugewinnausgleichsanspruch betrifft zwar grundsätzlich nicht vor oder während der Ehezeit geerbtes Vermögen, wohl aber die Wertsteigerung welche eine Immobilie während der Ehezeit erfahren hat.
Und in Spanien, speziell auf Mallorca, pflegen die Wertsteigerungen im Laufe der Zeit erhebliche Beträge anzunehmen.
Obgleich nun mit der Scheidung ein gesetzliches Erbrecht, inklusive des Pflichtteilsanspruches, ebenso wegfällt wie im Regelfall die Rechtswirksamkeit einer testamentarischen Erbeinsetzung des Ehepartners Ihre Rechtswirkung verliert, erfolgt in der Praxis gleichwohl eine anteilige Übertragung des Wertsteigerungsbetrages der spanischen Immobilie an das Schwiegerkind.
Also nicht nur das Erbrecht sondern auch das Eherecht führt oft zum Vermögensabfluss an angeheiratete Familienmitglieder.
Die natürliche Folgefrage an den Rechtsanwalt: Wie können wir dies verhindern?
Wer trotz lebzeitiger Übertragung seine Einwirkungsmöglichkeiten nicht aufgeben möchte behält sich zumindest ein Niessbrauchs- oder Wohnrecht an der Spanienimmobilie vor.
Auch per Vertragsbedingungen oder Auflage bei testamentarischer Regelung lässt sich der Vermögensabfluss reduzieren.
Das weiterhin theoretisch einsetzbare Instrumentarium der Vor- und Nacherbfolge bei Vermögen ist in Spanien als Rechtsfigur dem spanischen Rechtssystem unbekannt ist. Dies schafft Probleme bei der praktischen Abwicklung.
Praktikabel hingegen ist die Ersatzerbeneinsetzung der Enkelkinder.
Bei jeglicher testamentarischer Gestaltung internationaler Vermögenssituationen bedarf es allerdings der Überprüfung auch der Steuersituation.
Kaum jemand wird eine sichere Vermögensvernichtung per Erbschaftssteuerbelastung tätigen wollen um einen potenziellen Vermögensabfluss an Schwiegerkinder zu vermeiden.
Oft allerdings ist zunächst die künftige Familienzusammensetzung mit Schwiegerkindern noch nicht absehbar und es soll beim Hauskauf in Spanien jedenfalls vorsorglich verhindert werden, dass das hier investierte, selbst erwirtschaftete Vermögen womöglich per Rechtsnachfolge plötzlich in eine Schwiegerfamilie abfliesst.
Wie kann das geschehen?
Hier gibt es zwei Wege des Vermögensabflusses:
Den Fall des Vorversterbens Ihres Kindes vor dessen Ehepartner und den Fall der späteren Scheidung Ihrer Kinder.
Dem Ehepartner steht, – zumindest bei Anwendbarkeit des deutschen Rechtes -, immer ein gesetzliches Erbrecht respektive Pflichtteilsrecht und bei gesetzlichem Güterstand im Scheidungsfall ein Zugewinnausgleichsanspruch zu.
Der Zugewinnausgleichsanspruch betrifft zwar grundsätzlich nicht vor oder während der Ehezeit geerbtes Vermögen, wohl aber die Wertsteigerung welche eine Immobilie während der Ehezeit erfahren hat.
Und in Spanien, speziell auf Mallorca, pflegen die Wertsteigerungen im Laufe der Zeit erhebliche Beträge anzunehmen.
Obgleich nun mit der Scheidung ein gesetzliches Erbrecht, inklusive des Pflichtteilsanspruches, ebenso wegfällt wie im Regelfall die Rechtswirksamkeit einer testamentarischen Erbeinsetzung des Ehepartners Ihre Rechtswirkung verliert, erfolgt in der Praxis gleichwohl eine anteilige Übertragung des Wertsteigerungsbetrages der spanischen Immobilie an das Schwiegerkind.
Also nicht nur das Erbrecht sondern auch das Eherecht führt oft zum Vermögensabfluss an angeheiratete Familienmitglieder.
Die natürliche Folgefrage an den Rechtsanwalt: Wie können wir dies verhindern?
Wer trotz lebzeitiger Übertragung seine Einwirkungsmöglichkeiten nicht aufgeben möchte behält sich zumindest ein Niessbrauchs- oder Wohnrecht an der Spanienimmobilie vor.
Auch per Vertragsbedingungen oder Auflage bei testamentarischer Regelung lässt sich der Vermögensabfluss reduzieren.
Das weiterhin theoretisch einsetzbare Instrumentarium der Vor- und Nacherbfolge bei Vermögen ist in Spanien als Rechtsfigur dem spanischen Rechtssystem unbekannt ist. Dies schafft Probleme bei der praktischen Abwicklung.
Praktikabel hingegen ist die Ersatzerbeneinsetzung der Enkelkinder.
Bei jeglicher testamentarischer Gestaltung internationaler Vermögenssituationen bedarf es allerdings der Überprüfung auch der Steuersituation.
Kaum jemand wird eine sichere Vermögensvernichtung per Erbschaftssteuerbelastung tätigen wollen um einen potenziellen Vermögensabfluss an Schwiegerkinder zu vermeiden.
Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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