Harte Verkehrsstrafen in Spanien
Dies sieht ein Gesetz vor, das die Madrider Regierung im Schnellverfahren durch das Parlament bringen will. Die neue Regelung soll nach Presseberichten vom Freitag (15.6.) im Winter in Kraft treten.
Nicht vorbestrafte Verkehrssünder können zwar darauf hoffen, dass Haftstrafen in Geldbußen umgewandelt werden. Aber ab
200 km/h auf der Autobahn oder mehr als 1,2 Promille droht den Autofahrern den Plänen nach auf jeden Fall ein Führerscheinentzug von bis zu vier Jahren. Auf spanischen Autobahnen gilt ein Tempolimit von 120 km/h.
Die bisherige Gesetzgebung lässt den Gerichten einen großen Ermessensspielraum und gilt als zu lasch. Die Neuregelung sieht unter anderem vor, dass Autofahrer, die mit einem waghalsigen Fahrstil Menschenleben aufs Spiel setzen, sogar mit bis zu fünf Jahren Haft und einem Führerscheinentzug von bis zu zehn Jahren bestraft werden können.
Juni 2007/Jan 2011
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