Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung in Europa

Jeder Arbeitnehmer und Rentner in Europa ist Mitglied seiner heimischen gesetzlichen Krankenkasse. Ausnahmen gelten oft für Selbstständige und Angehörige bestimmter Berufsgruppen wie z.B. Beamte, Militär, Seeleute, Landwirte etc.

In den meisten europäischen Ländern gibt es – anders als in Deutschland – die Pflichtmitgliedschaft. Das System,  sich ab einer bestimmten Einkommenshöhe aus dem Solidarsystem verabschieden zu dürfen und sich voll privat zu versichern gibt es so nur in Deutschland.

Die gesetzlichen Versicherungen haben den Vorteil das sie jedem Menschen den Zugang zu einer medizinischen Versorgung bieten, unabhängig vom Einkommen, Alter und Gesundheitszustand.

Was jedoch in den anderen europäischen Ländern -genau wie in Deutschland –  zunimmt ist das Angebot an privaten Zusatzversicherungen. Die gesetzlichen Systeme sind nahezu europaweit von dem gleichen Problem betroffen, eine immer älter werdende Bevölkerung und eine rasant fortschreitende medizinische Entwicklung führen zu steigenden Kosten im Gesundheitssystem. Und so folgt Reform auf Reform um den Anforderungen der Zukunft zu bezahlbaren Beiträgen gerecht zu werden. Der gesetzlich Versicherte hat somit die Wahl – sofern es der Geldbeutel erlaubt – sich nicht mehr versicherte Leistungen oder auch private Kliniken und Arztbehandlungen über eine private Versicherung dazuzukaufen.

Beispiel gesetzliche Versicherung in Spanien:

Ist man spanischer Staatsbürger, arbeitet in Spanien oder bezieht Rente, ist man über die spanische Sozialversicherung pflichtversichert. Es gibt grundsätzlich keine Befreiungspflicht. Als Angestellter übernimmt der Arbeitgeber die Anmeldung bei der „Seguridad Social„, die für ganz Spanien geltenden Krankenkasse. Nach der Anmeldung versendet die Seguridad Social eine Aufnahmebescheinigung an den Arbeitnehmer. Es handelt sich hierbei um eine kleine Karte, die zu Ausstellung der eigentlichen Krankenkarte berechtigt. Diese Karte ist im Gesundheitszentrum erhältlich. Zusammen mit ihr bekommt man einen Hausarzt zugewiesen. Bei Erkrankung muss immer erst der Hausarzt augesucht werden, eine direkte Inanspruchnahme eines Facharztes ist nicht vorgesehen.
Ausnahmen sind Augenärzte.

Rentner müssen noch einen Weg mehr gehen. Im „Instituto Nacional de la Seguridad Social“ müssen sie sich eine Bestätigung als Zugang zum Gesundheitswesen abholen. Mit dieser gehen sie dann zur „Tesoria General de la Seguridad Social“. Dann läuft alles weiter wie oben beschrieben.

Bei Notfällen kann man sich ohne Konsultierung des Hausarztes an die Notaufnahme wenden. Ist man längere Zeit in einer anderen Region, ist es auch erlaubt einen anderen Arzt als den Hausarzt aufzusuchen.

In Spanien sind lange Wartezeiten die Regel. Auf Operationen wartet man oft mehrere Monate. Dieser Umstand treibt viele Patienten zu Privatärzten. Diese müssen allerdings aus eigener Tasche bezahlt werden. Das Thema der Krankenversicherungen in Spanien ist sehr komplex und bedarf wegen der Wichtigkeit der Versicherung und der Langfristigkeit der Verträge der eingehenden Erläuterung.

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