Grundbucheinsicht für Neugierige – oft kein Problem

Bei spanienweit mehreren hundert tausend deutschen Immobilieneigentümern ist bald in jedem kleineren oder größeren deutschen Dorf mindestens eine Person Inhaber einer Spanienimmobilie.
Wer hätte da nicht einmal gerne gewusst wo denn sein Nachbar in Spanien immer wieder residiert. Aber direkt fragen? Nun, so gut kennt man sich ja auch wieder nicht. Auch will man doch nicht gleich den Eindruck erwecken, man wolle den Teilzeit-Spanien-Zeitgossen übermorgen in dessen südlichem Domizil gleich auf die Pelle rücken.

Ein Verhalten über das insbesondere Übersiedler nach Spanien häufig klagen: “Plötzlich melden sich bei mir angeblich beste Freunde zu Ferienaufenthalten in der spanischen Wohnung an, die mich früher kaum auch nur grüßten oder gar mit Missachtung an mir vorbeigingen, nur um mal billige Ferien in Spanien verbringen zu können; natürlich zu Lasten und Kosten des Gastgebers, dessen Vollpension und Reiseleitung als Vollzeitbeschäftigung gleich eingeschlossen, wie selbstverständlich in Anspruch genommen werden.

Nun, wenn aber die Neugierde bleibt: Näheres in Erfahrung zu bringen, ist gar nicht so schwer. Denn im Prinzip ist das spanische Grundbuchregister öffentlicher Natur mit freiem Zugang für jeden Interessierten. Und wer heutzutage rege ist, wirft sogleich einen Blick ins Internet um dort über einen Beschaffungsservice den Weg zum Grundbuchauszug in Spanien gewiesen zu bekommen, praktisch per Online-Bestellung versteht sich.

Selbst die Sprachbarriere kann bei entsprechendem Erläuterungsservice überwunden werden. Meist, so unsere Erfahrung, ist es allerdings nicht die reine Nachbarschaftsneugierde, die dazu führt, sich einen spanischen Grundbuchauszug von der Villa des Zeitgenossen zu besorgen, wenngleich bei entsprechendem Wissen um die Leichtigkeit dieses Vorganges sich die Zahl der praktizierenden Neugierigen schnell vervielfachen würde. Und reine Neugier als solche muss ja nicht automatisch negativ sein.

Aber mal ehrlich, wie konnte sich dieser unser Zeitgenosse bei seinem überschaubaren Einkommen überhaupt das Ferienhaus in Spanien leisten.
Auch hierzu können sich aus dem Grundbuchauszug neue Erkenntnisse ergeben: Siehe da, die haben ihr Chalet ja per Hypothekendarlehen finanziert. Nicht ersichtlich, und da zeigen sich die Grenzen, ist aus dem spanischen Grundbuch der Stand der Darlehensrückzahlung.

Überraschen mag mitunter, dass nur die Ehefrau oder die Kinder Immobilieneigentümer sind.
Übrigens den Eigentümernamen, jedenfalls die potentiellen, sollte man schon wissen, sonst wird das Unterfangen schwieriger.

Nun wenn es nicht die reine Neugierde ist, was veranlasst einen Mitbürger dann, das spanische Grundbuchzu konsultieren?

Wenn man gehört hat, dass die Spanienimmobilie zum Verkauf steht, kann man sich so mal diskret ohne Kenntnis des Eigentümers vorinformieren. Da war vor kurzem der Vater, der Spanienenthusiast, verstorben und die Kinder haben doch gar keine Zeit, die sie im Süden verbringen könnten.

Natürlich pflegen sich auch weniger beliebte Zeitgenossen wie Gläubiger mit und ohne Titel oder gar die Steuerbehörde mitunter für Spanieneigentum zu interessieren. Wer dieses Übel kommen sah, dem stehen allerdings auch manche Türen offen, hier Vorsorge zu treffen, vorausgesetzt, er wurde rechtzeitig gut beraten, weshalb sich des öfteren Vorrechte oder anonyme Gesellschaften im Grundbuch wiederfinden.
Dann mag sich der Neugierige wundern, warum der Nachbar, von dem er doch sicher weiß, dass dieser in Spanien eine Immobilie besitzt, im spanischen Grundbuch jedenfalls als Eigentümer nicht auftaucht.

Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
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