Gesundheitsversorgung, Gesundheitssystem in Spanien

Fragt man bei deutschen Rentnern und Pensionsten nach, kommt man sehr schnell zu der Erkenntnis, dass sich nur ein Bruchteil derer, die hier an der Costa Blanca leben, sich Zugang zu dem öffentlichen Gesundheitssystem verschaffen.  Dabei hat jede Person in Spanien ohne Ausnahme Anspruch auf Behandlung – viele Deutsche, Österreicher und Schweizer sogar kostenlos.
Spanien ist als Sozialstaat verpflichtet, jedem Kranken die entsprechende Behandlung zukommen zu lassen, anders als man dies beispielsweise aus den USA kennt.  Wer die Kosten zu tragen hat, wird anschliessend von der Krankenhausverwaltung anhand einschlägiger Normen bestimmt.
Ein Rentner aus Deutschland z.B., der als Pflichtversicherter in eine deutsche Kasse einzahlt, tut dies auch dann weiterhin, wenn er seinen Hauptwohnsitz nach Spanien verlegt. Er bleibt Versicherter der deutschen Kasse, er behält seine gewohnte KV Karte und kann der Kasse, ohne Nachteile zu erleiden, seinen Wohnsitzwechsel mitteilen.
Daneben hat der Rentner nun ein Anrecht auf kostenlose Behandlung in Spanien, ganz so als wäre er Spanier.  Er erhält sogar seine Medikamente ohne Zuzahlungen. Dieses Plus erzielt er durch die Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung (INSS), die ihm Zugang zur spanischen KV Karte verschafft und ihm einen Hausarzt zuteilt. Nun hat der Rentner also zwei Karten. Die herkömmliche deutsche KV Karte für die Behandlung in Deutschland und die spanische Karte, für Behandlungen in allen öffentlichen Krankenhäusern und Gesundheitszentren.
In Deutschland freiwillig Versicherte  haben ebenfalls kostenlos Zugang zum spanischen öffentlichen Gesundheitssystem.  Dieser Versicherte wird aber nur für die Dauer von sechs Monaten aufgenommen und muss eine Zugehörigkeit nach Ablauf des halben Jahres stets neu beantragen. Häufig ist beim freiwillig Versicherten nicht gewährleistet, das auch die Medikamentenzuzahlung entfällt.  Ansonsten gilt auch bei ihm: er behält die deutsche Versicherungskarte und erhält zusätzlich die spanische KV Karte.
Rentner, die schon im Heimatland privat versichert waren, haben keinen kostenlosen Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorung in Spanien. Sie befinden sich in einer schwierigen Situation: Offenbaren sie ihrem deutschen Vesicherer den Wegzug aus Deutschland, kann dieser den Versicherungsvertrag unter Umtänden kündigen.  Ein Neuvertrag mit einem spanischen Versicherer ist zwar günstiger, Vorerkrankungen und daraus resultierende Folgeerscheinungen sind aber nicht mitversichert – ein entscheidener Nachteil gerade für ältere Menschen.
Doch auch dieser Personenkreis wird vom öffentlichen System aufgegangen: durch Abschluss eines Beteuungsvertrages mit dem spanischen Träger. Dazu muss man seit mindestens 6 Monaten im Einwohnermeldeamt der Gemeinde registriert sein und das Ausländerzertifikat vorweisen können.  Die Betreuung durch den öffentlichen Träger kostet 270 Euro bei Versicherten unter 65 Jahren und 330 Euro bei Personen im Rentenalter.
Übrigens können in Deutschland freiwillig Versicherte wählen, ob sie ihre deutsche Kassenzugehörigkeit aufgeben und in Spanien den Betreuungsvertrag abschliessen. Pflichtversicherten steht diese Möglichkeit nicht offen.  
Wer aus der deutschen Kasse oder Privatversicherung austritt, muss nicht mehr befürchten, bei einem späteren Rückgang nach Deutschland nicht mehr in einer Versicherung aufgenommen zu werden.  Der Gesetzgeber hat inzwischen ein Recht auf Aufnahme normiert.