Gebündelte Hausversicherung – Seguro del Hogar
 
Allgemeines
Die in Deutschland oder der Schweiz bekannten Versicherungen sind den spanischen Angeboten sehr ähnlich. Hier sind jedoch die für einen Privathaushalt notwendigen Versicherungen in einer Police gebündelt, so dass der gesamte Bereich der Gebäude-, Hausrat-, Haftpflicht und Rechtschutzversicherung abgedeckt ist. Für Mieter gelten alle folgenden Ausführungen in gleicher Weise, nur das der Gebäudeversicherungsbereich nicht mitversichert wird.
Allgemeines
Die in Deutschland oder der Schweiz bekannten Versicherungen sind den spanischen Angeboten sehr ähnlich. Hier sind jedoch die für einen Privathaushalt notwendigen Versicherungen in einer Police gebündelt, so dass der gesamte Bereich der Gebäude-, Hausrat-, Haftpflicht und Rechtschutzversicherung abgedeckt ist. Für Mieter gelten alle folgenden Ausführungen in gleicher Weise, nur das der Gebäudeversicherungsbereich nicht mitversichert wird.

Policen über die Banken


Laufzeit


Neuwertversicherung


Tarife


Konsortium


Versicherungsumfang


Versicherungssumme


Versicherungsprämien


Schadensregulierung




  • Die Beiträge sind dadurch deutlich günstiger



  • Es gibt keine Abgrenzungsschwierigkeiten, welche Dinge durch den Hausratversicherer versichert sind, oder ob doch die Gebäudeversicherung zuständig ist (z.B. bei Einbauküchen, Teppichböden usw.)



  • Der Umfang des Versicherungsschutzes übersteigt den der deutschen Policen weit



  • Der „Papierkrieg“ wird auf ein Minimum reduziert und somit die Übersichtlichkeit erhöht



  • Alle Versicherungen sind aus einer Hand mit nur einem Ansprechpartner.

Die meisten Gesellschaften bieten einen vorgegebenen Umfang an Deckung an, die in der Regel für fast alle Haushalte nötig ist. Diese Regeldeckung kann durch einige wenige Zusatzeinschlüsse erweitert werden.


Einige Gesellschaften bieten abgestufte Deckungsmodelle, etwa eine Basisdeckung, eine Standarddeckung und eine Komfortdeckung. In diesen Fällen ist die Basisdeckung ein Minimalversicherungsschutz, der sich nur für Menschen eignet, die einen großen Teil der Risiken selbst tragen wollen. Der etwas geringere Beitrag wiegt die Unterschiede der Deckung meist nicht auf. Der Standardtarif deckt sich im großen und ganzen etwa mit dem normalen Umfang der anderen Versicherer.


Die Komfortdeckungen – oder Hogar total o.ä.- erweiten die Hausversicherung um eigentlich artfremde Policen, wie Unfalldeckung, Arztkosten o.ä., die meist sinnvoller über eine spezielle Police extra abgedeckt werden sollten.

Policen über die Banken

Versicherungspolicen die über die Banken vermittelt werden – meist abgeschlossen bei Hypothekennahme – sind sehr oft nicht ausreichend und sollten von Ihnen dringend


überprüft werden!


Die Bank will durch die Police hauptsächlich ihr eigenes Risiko abdecken. Der Deckungsumfang und die Höhe der Summe richtet sich oft eher nach der Kreditschuld oder dem Schätzwert, als nach den tatsächlichen Werten und Bedürfnissen der Versicherten. Außerdem ist professionelle und fachkundige Hilfe, auch bei Schadenfällen, von dem Bankmitarbeiter selten zu erwarten, da es sich bei der Versicherung für die Bank nur um ein Nebengeschäft handelt


Die von der Bank vorgeschriebene Versicherung bei Hypothekennahme kann natürlich auch bei jeder anderen Stelle abgeschlossen werden. Wichtig ist hierbei, dass Sie der Gesellschaft mitteilen, dass die Bank eine Absicherung bestätigt haben will. Die Police wird dann mit einer Zweitschrift für die Bank erstellt und mit einer speziellen Klausel ergänzt, die die Sicherung der Bankverbindlichkeiten regelt und der Bank die Einflussnahme bei einem Schaden zugesteht.

Laufzeit

Die Laufzeit der spanischen Verträge beträgt ein Jahr. Die Police verlängert sich danach von Jahr zu Jahr, wenn nicht vorher gekündigt wurde. 10-Jahres-Verträge wie in Deutschland – zum Schutz der Vertreterprovisionen- gibt es in Spanien nicht.


In der Praxis wird in immer mehr Fällen die Versicherung nicht gekündigt, sondern bei Vorlage der neuen Rechnung nur nicht gezahlt. Da fast alle Gesellschaften eine Mahnung nicht schreiben und auf das Recht an der Weiterversicherung verzichten, ist der Vertrag auch auf diese Weise aufgehoben.


Man sollte sich aber doch fragen, ob es das faire miteinander Umgehen nicht gebietet sich die kleine Arbeit einer kurzen Kündigungsmitteilung zu machen.

Neuwertversicherung

Wie in Deutschland handelt es sich auch hier um eine Neuwertversicherung. Bei der Entschädigung, aber auch bei der Ermittlung der Versicherungssummen, ist also erheblich, was die Hausratgegenstände kosten, wenn sie heute neu gekauft würden, bzw. beim Haus , wie teuer ein Wiederaufbau in gleicher Qualität wäre.


Da aufgrund der Preissteigerungen schon im zweiten Jahr die Versicherungssumme zu niedrig wäre, werden die Summen automatisch an die durchschnittliche Preiserhöhung angepasst. Durch die höhere Versicherungssumme erhöht sich auch entsprechend der Beitrag. 


Diese sogenannte Dynamik fängt jedoch keine Erweiterungen auf, wie sie entstehen durch Anbauten an das Haus, oder Neuanschaffungen im Hausrat. Solche Erweiterungen sollten der Gesellschaft mit Angabe der Kosten aufgegeben werden, damit eine Unterversicherung nicht eintreten kann.

Tarife

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Art der Gefährdung des Objektes. Ferienhäuser und -wohnungen sind also teurer zu versichern als ständig bewohnte Gebäude und ein Dorfhaus im Ort ist billiger in der Versicherung als ein Haus in einer Urbanisation oder gar auf dem freien Land. Die Differenz ist jedoch in Spanien nicht sehr groß.


Einige Vermittler machen hier im Antrag falsche Eintragungen, wohl aus Angst mit einem höheren Beitrag den Kunden zu verschrecken, oder ein günstigeres Angebot als ein Mitbewerber abgeben zu können. Aber auch einige Versicherungsnehmer glauben hier die Gesellschaft austricksen zu können.


Im Schadenfall kann dies sehr nachteilige Auswirkungen haben. Die tatsächliche Lage wird dem Schadensachverständigen sicher nicht entgehen. Die geringe Beitragsersparnis rechnet sich schon beim ersten Versicherungsfall also sicher nicht mehr. Der bekannte Grundsatz „besser gar nicht versichert als falsch versichert“ gilt für diese Problematik ganz sicher.


Prüfen Sie daher bei Angeboten und in Ihrer Police die richtige Einstufung. Ferienhäuser haben die Klassifizierung „no habitual“ oder „Residencia secundaria“. Außerhalb des direkten Stadtgebietes ist die Lage in urbanisierten Gegenden mit „Urbanisación“ zu deklarieren. Außerhalb dieser Gebiete wird die Lage als „Despoblado“ bezeichnet.

Konsortium

In Spanien haben wir eine Pflichtversicherung, wie es sie auch in einigen deutschen Bundesländern gibt. Es besteht zwar keine Pflicht sich überhaupt im Hausbereich zu versichern, wenn man jedoch eine Versicherung abschließt ist man zwangsweise auch versichert gegen sogenannte „außergewöhnliche Risiken“. Diese Risiken deckt das sogenannte Konsortium, ein Zusammenschluss von Versicherern und Rückversicherern. Hier werden entsprechend der Gesetzgebung die Katastrophenrisiken abgedeckt, also Erdbeben, außergewöhnliche Überschwemmungen, Vulkanausbruch, Wirbelsturm, Terrorismus, innere Unruhen usw.


Diese Risiken wären einem Einzelnen unmöglich zu versichern, besonders wenn er in besonders gefährdeten Gebieten wohnt. Durch die Zwangsversicherung wird auch ein solches Risiko auf viele Schultern verteilt und dadurch kalkulierbar gemacht.

Generelle Anmerkung zum Versicherungsumfang

Damit Sie wissen, was genau Ihre Versicherung abdeckt , haben Sie an drei verschiedene Fragen zu denken, die zusammengenommen beantworten, ob ein Schadenereignis abgedeckt ist:




  • Was ist versichert? Ist der beschädigt Gegenstand eine versicherte Sache?



  • Gegen was ist die Sache versichert? Lag eine versicherte Gefahr vor (z.B. Feuer, Einbruch, nicht Verlieren o.ä.)



  • Wo ist die Sache versichert? Der Versicherungsort ist in der Regel das Haus, Vandalismus an Sachen außerhalb der Wohnung werden z.B. nicht ersetzt.


Mit den versicherten Sachen und Gefahren befassen wir uns daher jetzt.

Was genau ist versichert?

Als grobe Einteilung kann man sagen, dass im Bereich der Gebäudeversicherung das gesamte Haus mit seinen Bestandteilen und Fundamenten versichert ist. Der Bereich des Hausrates bezieht sich auf alle Dinge im Haus, wie Möbel, Kleidung, Bücher, Geräte usw.


Diese Unterscheidung ist aus zwei Gründen wichtig. Zum Ersten ist der Beitrag für die Hausratgegenstände höher, als für das Haus. Das ergibt sich aus dem zweiten Grund, nämlich das Haus im Gegensatz zum Inhalt natürlich nicht gegen Diebstahl versichert ist.


Die Gesellschaften sehen im allgemeinen alle Dinge als Gebäudebestandteile an, die normalerweise auch durch ein Bauunternehmen erstellt werden, also auch Einbauschränke, Einbauküche etc. Diese Dinge über die Gebäudedeckung zu versichern ist ja auch vernünftig, da sie durch einen Einbruch normalerweise nicht betroffen werden. Bei einigen Dingen ist die Abgrenzung manchmal nicht so leicht, oder es erscheint auch sinnvoller eine Sache der Gebäudeversicherung zuzuordnen, da Einbruchschutz nicht nötig ist, z.B. technische Anlagen, wie Pumpen, Solartechnik.


Eine wichtige Empfehlung ist daher, diese Abgrenzung im Antrag zu treffen. Besser bei Vertragsabschluß wird ein kurzer Hinweis aufgenommen, als das man zu viel bezahlt, oder im Schadenfall Diskussionen hat. Ohnehin sollte im Antrag kurz vermerkt werden, was versichert gilt, um spätere Zweifel schon im Vorwege auszuräumen.

Ein Beispiel für einen solchen Vermerk wäre:

Continente: casa 120 m², porche 20 m², garaje 25m², piscina 8 x 4 incl. las bombas,


instalación solar incl. técnica.


Mit dieser sehr kleinen Mühe sind alle Dinge klargestellt und die Solaranlage und die Pooltechnik dem Gebäudebereich zugeordnet. Dies spart einige Tausend Peseten Prämie ein im Verhältnis zur Mitversicherung als Hausratbestandteil und wird in einer gesonderten Klausel von der Gesellschaft in der Police dokumentiert.


Was im Hausratbereich genau versichert ist, geht aus der „Liste der Garantien“ hervor (später beschrieben), wo die versicherten Sachen mit ihrer Entschädigungsgrenze aufgeführt sind.


Angemerkt sei an dieser Stelle nur, das auch die Glasversicherung mitversichert gilt, sowie darüber hinaus sogar auch Sanitärartikel (Waschbecken, Badewanne usw.) und Missbrauch von Kreditkarten.


Die Glasversicherung ersetzt gebrochene Scheiben, Spiegel und ähnliche glatte Gläser, egal durch welche Ursache sie beschädigt wurden (natürlich nicht bei absichtlicher/vorsätzlicher Beschädigung).

Wo sind meine Sachen versichert?

Der Versicherungsort bezieht sich in erster Linie natürlich auf das eigene Haus oder die Wohnung, aber für bestimmte Fälle besteht auch außerhalb des Hauses Versicherungsschutz (Entschädigungsgrenzen sh. unter Versicherungssumme):


Im Garten sind umgestürzte Bäume, Pfähle usw. versichert, sowie auch das Wiederanlegen des Gartens nach einem Brand.


Abstellräume und Garagen außerhalb des Grundstücks sind bei Diebstahl auch mitgedeckt; zur Sicherheit sollten Sie solche Nebenräume aber unbedingt im Antrag vermerken.


In Hotels, Mietwohnungen usw. sind Sie auch gegen Einbruchdiebstahl versichert, zum Beispiel im Urlaub.


Außerdem sind Sie überall, auch auf der Straße, gegen Überfälle versichert, sowie auch gegen Diebstahl und Verlieren von persönlichen Dokumenten ( z.B. Ausweise).

Gegen was sind nun diese Sachen versichert?

Neben den ganz oben erwähnten außergewöhnlichen Risiken, die über das Konsortium versichert sind, beschäftigen wir uns nun mit den versicherten Schäden.


Zunächst einmal ist das Gebäude gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser versichert, der Hausrat darüber hinaus gegen Einbruch und Raub.


Ausgeschlossen sind Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Feuer

Als Feuer zählt ein Schaden, bei dem durch eine offene Flamme etwas beschädigt wurde, also keine Schmorschäden. Zusätzlich sind auch versichert: Explosion, Blitz und Rauchschäden.


Alle entstehenden Kosten für Löschen, Aufräumen, Abbrechen von Resten, Retten und Bergen von Sachen usw. sind auch abgedeckt. Kosten für Evakuierung und auch für Mietkosten in anderer Wohnung sing ebenfalls eingeschlossen.


Wenn während der Aufbauarbeiten das Haus nicht bewohnbar ist, werden auch die Mietausfälle oder alternativen Mietkosten übernommen.


Ebenfalls gedeckt sind elektrische Schäden (bei den meisten Gesellschaften) und Beschädigungen durch Auto- oder Flugzeugunfall.

Leitungswasser

Wie es schon der Name sagt sind Schäden versichert, die durch Wasser aus Wasserleitungen entstehen. Dies schließt ein die Schäden an Sachen durch:




  • unbeabsichtigtes Auslaufen von Wasser ( z.B. Rohrbruch, aber auch Überlaufen der Badewanne – nicht bei grober Fahrlässigkeit)



  • versehendlich nicht geschlossene Wasserhähne



  • Suche des Lecks



  • Reparatur des Lecks (Achtung: bei manchen Gesellschaften von der Höhe her begrenzt / sehr gefährlich, weil die Reparatur hohe Kosten verursachen kann, vor allem bei Rohren unter dem Haus)


Auch versichert gelten Schäden durch Überschwemmungen durch Bruch oder Überlaufen von künstlich angelegten Wasserläufen.

Sturm

Versichert sind Schäden durch abnormalen Wind, Regen, Hagel oder Schnee. Auch nachfolgende Schäden, z.B. durch eindringenden Regen nachdem ein Dach durch Sturm beschädigt wurde sind gedeckt.

Einbruch

Außer den oben erwähnten Überfällen und Kreditkartenmissbruch sind im Rahmen der Einbruchversicherung alle versicherten Sachen gedeckt, wenn sie aus der verschlossenen Wohnung gestohlen werden.


Es ist notwendig, dass alle im Antrag genannten Sicherungen (Sicherheitsschloss, Gittertüren) auch tatsächlich verschlossen waren. Die Gesellschaft prüft, ob etwas gewaltsam aufgebrochen wurde, oder ob der Täter z.B. durch eine offene Terrassentür eindringen konnte.


Teilweise schreiben einige Versicherungen vor, dass Fenster und Türen mit Gittern gesichert werden, vor allem bei höheren Versicherungssummen oder bei Alleinlage des Objektes. Diese Vorraussetzung ist im Antrag dann erwähnt oder es wird eine Frage gestellt nach dem Vorhandensein. Wird die Frage bejaht, muss das Gitter auch vorhanden und geschlossen sein.


Da man in Spanien üblicherweise in den heißen Monaten die Fenster und Türen – zumindest zum Teil – offen lässt, sollte jeder überlegen, ob es aus Eigenschutz in der Nacht und auch wegen der Versicherung gegen Einbruch nicht sinnvoll ist sich Gitter anzuschaffen, wenn sie noch nicht vorhanden sind. Einbruchsicheres Glas wird zwar von der Versicherung auch als Alternative akzeptiert, aber die Fenster und Terrassentüren müssen dann immer geschlossen sein.

Haftpflicht und gerichtliche Verteidigung

Werden von anderer Seite (von Dritten) Ansprüche gegen Sie geltend gemacht, tritt Ihre Haftpflichtversicherung in Kraft.


Die Haftpflichtversicherung hat eine Doppelfunktion:




  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, ggf. auch bei gerichtlicher Auseinandersetzung



  • Zahlung von berechtigten Ansprüchen


Die Leistung dieser Versicherung ist also, manchmal auch zum Unmut des Versicherten, nicht einfach eine Zahlung, sondern auch eine Vertretung.


Die Haftpflichtversicherung bezieht sich auf gesetzliche Ansprüche. Wenn Sie z.B. einem Dritten eine Sache beschädigen, sind Sie gesetzlich verpflichtet diese Sache zu ersetzen. Dieser Anspruch würde also in Ihrem Namen beglichen, aber natürlich nur in Höhe des Zeitwertes, nicht die Neuanschaffung einer Sache.


Wenn auch für die private Haftpflichtversicherung nicht ganz treffen, soll hier die Autoversicherung als Beispiel dienen, da dies leichter verständlich wird:


Wenn Sie ein fremdes Fahrzeug beschädigen und haben die alleinige Schuld, müssen Sie beim Totalschaden dem Anderen keinen Neuwagen bezahlen, sondern den Wert des Fahrzeugs am Schadentag. Genauso verhält es sich auch in der privaten Haftpflichtversicherung, wenn Sie z.B. ein älteres Sofa bei einem Besuch beschädigen. Ersetzt wird der Zeitwert des Sofas.


Im Rahmen Ihrer Versicherung sind Sie aber nicht nur als Privatperson versichert, sondern auch in der Eigenschaft als Eigentümer oder Mieter, Benutzer von Ruderbooten, Surfbrettern u.ä., Besitzer von Waffen, Besitzer von Haustieren (auch also die Hundehaftpflicht), bei Durchführung kleinerer Umgestaltungsarbeiten und bei Personenschäden von Dritten, die in Ihrer Wohnung Dienstleistungen erbringen.


Nicht gedeckt, sondern extra zu versichern ist z.B. die Haftpflicht für Pferde, Motor- und Segelboote und ähnliche spezielle Risiken.


Im Rahmen der versicherten Deckungen sind auch die Gerichtskosten und Kautionen mitversichert.


Zu bedenken ist das die Auslegungen der Haftung in Spanien völlig anders ist, als in Deutschland. Das Anspruchsbewusstsein ist bei weitem nicht so ausgeprägt. Hier wird eher repariert als ersetzt. Wegen Kleinigkeiten oder Nachbarzwist geht man nicht gleich vor Gericht. Entsprechend ist ein zugesprochener Anspruch meist deutlich geringer und dadurch auch die Versicherungsdeckung wesentlich niedriger als in Deutschland. Bei den meisten Gesellschaften beträgt die Deckungssumme 150.253 Euro nur wenige Versicherer bieten auch schon 300.506 Euro an.


Der Bereich der Rechtschutzversicherung ist nicht mit der Leistung der deutschen Rechtschutzversicherung vergleichbar. Der Rechtschutz beschränkt sich hier auf den Bereich der Verteidigung, Eigenklagen werden nur in wenigen Ausnahmen übernommen. Manche Versicherer schränken die Höhe dieser Deckung auch noch ein. Die meisten bieten aber Schutz in Höhe der Haftpflichtversicherungssumme.


Achten Sie auf den Geltungsbereich der Versicherung: Haftpflicht sollte weltweit gelten und die Rechtschutz europaweit. Eine Einschränkung auf nur Spanien ist nicht sinnvoll (Urlaub, Heimatlandbesuch) und die Gesellschaften berechnen aus Konkurrenzgründen meist keinen Mehrbeitrag für die umfassende Deckung, da viele diese als Standard bieten.

Liste der Schadenersatzgrenzen

Um die Leistungen der Gesellschaften miteinander vergleichen zu können, bedarf es eines Blicks in die Liste der versicherten Garantien (sh. Abbildung).


Wer die spanische Sprache nicht umfassend beherrscht sollte auf eine deutsche Liste unbedingt bestehen. Alle größeren Gesellschaften haben diese sehr wichtige Information auch in deutscher Sprache. Nur so sind Sie über den Umfang Ihrer Police informiert.


Jeder Einzelne hat sicher bestimmte Punkte, welche ihm besonders wichtig sind.

Auf einige Details sollten Sie aber generell achten:



  • Wie umfassend ist auf den ersten Blick der Versicherungsschutz und wo werden Einschränkungen gemacht (wo steht nicht 100 %)



  • Reichen die eingeschränkten Summen aus? Kann ich ggf. diese Summen erhöhen?



  • Wichtig: zu 100 % sollten versichert sein: alle Kosten, wie Löschen (!), Evakuierung, Ausfall von Mieteinnahmen, Aufräumungsarbeiten und natürlich die Hauptgefahren, sowie Reparaturen von Leitungsrohren



  • Rechtschutz sollte in voller Höhe der Haftpflichtdeckung gewährt werden, denn Gerichtskosten können teuer werden



  • Einbruch: reichen die Grenzen (falls vorhanden) für Werte im Tresor und außerhalb des Tresors?



  • Schadenersatzforderungen ( oder Reklamation von Schäden) mitversichert? Dies ist eine Art Rechtschutz, wenn Sie Forderungen gegen andere haben



  • Grenze für Schmuck: meist 10 oder 20 % der Hausratsumme. Auch wenn die Erhöhung recht teuer ist, sollten Sie diese Grenze auf das wirkliche Maß anheben


Ein großes Problem ist der Punkt der „besonders wertvollen Gegenstände“. Hiermit sollten Sie sich besonders sorgfältig beschäftigen.


Alle Gegenstände, die einen bestimmten Wert übersteigen, gelten als Wertgegenstände. Die Grenze ist hier bei einigen Gesellschaften schon bei 600 Euro.  Einige Gesellschaften schränken diese Position wenigstens insoweit ein, als nur leicht transportable Sachen (nicht Möbel etc.) hier inbegriffen sind. Auf diese Einschränkung sollten Sie auf jeden Fall Wert legen, da sonst jeder Schrank ein Wertgegenstand sein würde.


Einige Gesellschaften begrenzen dann die Diebstahlversicherung, z.B. auf 30 % der Hausratsumme für diese Wertgegenstände. Da unter die 600 Euro -Grenze quasi jeder Computer, viele Fernseher, viele Stereoanlagen usw. fallen, die im Schadenfall sicher betroffen wären, ist die Entschädigung bei dieser Vertragskonstellation doch sehr eingeschränkt.


Die meisten Versicherer setzen die Grenze höher fest und sollten deshalb bei Ihrer Auswahl bevorzugt werden. Wenn keine prozentuale Grenze für den Ersatz der Wertgegenstände genannt ist, sind diese gar nicht versichert!


Als Beispiel: Ein Versicherer setzt einen Betrag von 1800 Euro fest. Alle Gegenstände bis zu diesem Wert sind damit voll versichert. Ein Bild, dass 3.600 DM kostet ist damit aber nicht versichert. Es wird auch nicht die Grenze – 1800 Euro – erstattet, sondern gar nichts.


Um sich davor zu schützen, ist eine Liste der Sachen einzureichen, die diesen Wert übersteigen. Gegen einen minimalen Mehrbeitrag sind dann diese Dinge mitgedeckt. Gerade dieser Punkt hat in vielen Schadenfällen schon für Ärger gesorgt, der mit geringem Aufwand zu vermeiden gewesen wäre. Sprechen Sie diesen Punkt beim Vertragsabschluß daher unbedingt an, damit Sie sicher sind, wie die Gesellschaft diese Angelegenheit geregelt hat.

Versicherungssumme

Bei der Ermittlung der Versicherungssumme sollten Sie gewissenhaft vorgehen. Nur wenn man voll versichert ist, wird auch voll entschädigt. Außerdem ist der Preisunterschied für 6010 Euro Höherversicherung gering. Im Schadenfall wird die Entschädigung im Verhältnis der Unterversicherung gekürzt, d.h. wenn nur 12.020 Euro. statt 24.040 Euro tatsächlicher Neuwert versichert sind, erhalten Sie von jedem Schaden auch nur die Hälfte ersetzt.

Wert des Gebäudes

Entscheidend für die Summe ist der Wiederaufbauwert des Hauses, also der Betrag den Sie benötigen ein Haus in gleicher Qualität wieder neu zu erstellen. Dabei ist von den Kosten eines Fachbetriebes auszugehen, nicht von Eigenleistungen oder Kosten für Nachbarschaftshilfe Völlig ungeeignet ist der Escriturawert oder der Kaufpreis eines Hauses. Der Anteil der Grundstückskosten gehört in die Versicherungssumme nicht hinein und der Kaufpreis bezieht sich auch auf den heutigen Zeitwert, nicht auf die Baukosten.


Der richtige Wert ist recht einfach überschlägig zu ermitteln. Ein Versicherungsvermittler sollte die aktuellen Baukosten kennen, die sich natürlich je nach der Bauart und Ausstattung unterscheiden. Ein Haus aus Hohlblocksteinen ist günstiger als ein Haus aus Thermosteinen.


In der nachfolgende Tabelle ist eine Beispielberechnung aufgeführt, die sich durch Ihre persönlichen Werte verändern können.


Haus qm                              120Beste BauweiseQm-Preis        140.000100.970
Naya qm:                               20   Qm-Preis        120.00014.424
Nebengebäude :                   20VorratsraumQm-Preis          70.0008414
Garage qm:                           30   Qm-Preis          65.00012.000
Terrassen qm:                       40EbenerdigQm-Preis            8.00019.232
Pool Größe:                       8 x 4      12.621
Einfried. Lfd. m:                   120Zaun 2 m hochQm-Preis            5.0007212.
Extras / z.B. SolarHeizung  6010
SonderausstattungNatursteinverkl.40 lfd m a      30 Euro1202
sonstiges      
Baunebenkosten /Architekt    7212
IVA (Steuer)    13.222
gesamt    310.700

Wert des Hausrates

Erheblich ist hierbei der Wiederbeschaffungspreis (Neuwert). Auch der alte Schrank ist also mit dem Preis anzusetzen, den ein gleichartiger heute neu kosten würde.


Gerade die kleineren Dinge, wie Bücher, CDs, Kleidung oder Küchenutensilien werden oft nicht berücksichtigt, können zusammen aber einen großen Wert ausmachen. Auch der Hausrat in den Möbeln wird oft vergessen.


Am besten ermittelt man Zimmerweise den Wert anhand folgender Liste:


  WohnzKücheBäderSchlafz.Schlafz.Nebengeb.
Möbel      
Elektr. Geräte      
Ausstattungen Hausrat      
Dekoration      
       
Sammlungen      
Kunstobjekte      
Lederkleidung      
Silbersachen      
Wertsachen
> 300.000
      
sonstiges      
Gesamt Spezialobjekte      
       
Schmuck im Tresor      
Schmuck in Möbeln      
       
Gesamt
1 + 2 + 3
      

Zusatzeinschlüsse

Die Versicherungen sind allgemein Komplettversicherungen. Zusätze sind meist nicht nötig und selten sinnvoll. Der Zusatzbeitrag steht meist in keinem Verhältnis zum Nutzen.


Die Gesellschaften bieten z.B. die Mitversicherung von Fahrzeugen in der Garage gegen Feuer und Diebstahl. Normalerweise ist dies über die Kfz-Versicherung abzudecken, da dann auch der Versicherungsschutz außerhalb der Garage besteht.


Zusätze für individuelle Unfälle sind sinnvoller über eine gesonderte Unfallversicherung zu decken, wenn dies benötigt wird.


Haftpflicht für Funkantennen oder Hauspersonal ist ebenso selten sinnvoll und recht teuer, wie auch die Zusatzversicherung für Zerahn-Kochfelder sich nur bei sehr ungeschickten Personen bezahlt machen wird, die regelmäßig etwas auf dem Kochfeld fallen lassen.


Die Gesellschaften bieten über den kostenlosen 24-Stunden-Service in Schadenfällen auch einen „Heimservice“ an, der rund um die Uhr Fragen beantwortet oder Tipps für Handwerken gibt u.v.m. Dieser kostenpflichtige Sonderservice wird sicher nur von den wenigsten in Anspruch genommen werden.


Ein sinnvoller Einschluss betrifft einen Mieter eines Hauses oder Wohnung, der keine Gebäudeversicherung hat. Wasserschäden und Schönheitsreparaturen an Wänden, Decken usw. können gegen geringen Beitrag mitversichert werden. Wenn z.B. die Spülmaschine beschädigt ist und Wasser austritt, oder die Badewanne überläuft, möchte der Mieter sicher nicht den Hauseigentümer bemühen, damit dessen Versicherung den Schaden an den Gebäudeteilen übernimmt.

Versicherungsprämien

Da die Gesellschaften alle auf der Basis des gleichen statistischen Materials kalkulieren sind die Beiträge recht einheitlich, die Differenzen betragen etwa 15 % über oder unter dem Mittel.


Einige kleinere Gesellschaften versuchen weitere Vertreter zu bekommen, indem sie recht hohe Provisionen zugestehen, die letztendlich der Versicherte zu tragen hat. Die schweizerischen Versicherungen sind in der Regel etwas teurer als die durchschnittlichen spanischen, dafür werden aber auch spezielle Sonderwünsche und Risiken von ihnen gezeichnet, die eine spanische Versicherung evtl. nicht übernehmen würde. Wer also ein besonderes Risiko abzudecken hat, was nur eine dieser Gesellschaften versichert, sollte sicher auch mit der Hausversicherung zum selben Versicherer gehen.


Um ein augenscheinlich günstiges Angebot abgeben zu können wird von einigen Vertretern gern etwas getrickst. Achten Sie darauf, dass die Angaben zur Lage des Objektes (Urbanisation, außerhalb des Ortes) und der Nutzung (Ferienhaus, ständig bewohnt) im Angebot und Antrag richtig sind.


Oft gibt es bei der 2. Prämienzahlung Probleme, beispielsweise weil die Bank eine Abbuchung zurückgibt (teilweise aus unerklärlichen Gründen) oder weil die Post mit den Rechnungen nicht bei Ihnen ankommt. Die meisten Gesellschaften mahnen nicht! Dadurch gilt die Versicherung dann als unbezahlt und Sie haben keinen Versicherungsschutz. Notieren Sie sich daher am Besten die Zahlungstermine und kontrollieren Sie die Zahlung.

Schadenmeldung und Regulierung

Im Schadenfall haben Sie an einige Dinge zu denken, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Zuerst einmal sind Sie verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten und zu versuchen soviel wie möglich zu retten. Dies gilt natürlich nur in soweit, als Sie sich dabei nicht selbst gefährden. Danach sind Sie verpflichtet Einbruch und Raubschäden sofort der Polizei zu melden, mit Angabe der Versicherungsgesellschaft die zuständig ist und der Auflistung aller gestohlenen Sachen. Dann ist der Schaden unverzüglich (in den nächsten Tagen) der Gesellschaft zu melden.


Alle Reste oder beschädigten Teile müssen Sie aufbewahren, damit die Gesellschaft sie besichtigen kann. Außerdem müssen Sie dem Versicherer natürlich alle Untersuchungen gestatten, wie z.B. eine Besichtigung durch einen Sachverständigen und auch alle Unterlagen zum Schaden vorlegen.


Besonderheit bei Haftpflichtschäden ist, dass Sie alle Unterlagen oder amtliche Briefe usw. sofort an den Versicherer weitergeben.


Die Regulierung durch die Gesellschaft erfolgt in der Regel durch Einschaltung eines – meist unabhängigen – Schätzers oder Sachverständigen. Dies hat den Vorteil für Sie, dass eine unabhängige Person die Sache beurteilt und nicht der Verdacht entstehen kann, dass die Versicherung im Eigeninteresse den Schaden etwa zu niedrig schätzt.


Ein Sachverständiger sollte bei größeren Schäden, oder bei Schäden, die der schnellen Beseitigung bedürfen nicht länger als 2 Tage zum Erstbesuch benötigen. Bei den besseren Gesellschaften kommt der Schätzer in der Regel gleich am nächsten Tag.


Meist veranlasst der Sachverständige die Reparatur sofort bei Firmen, mit denen die Gesellschaft ein Abkommen hat. Für Sie hat das den Vorteil der sehr schnellen Erledigung und Sie müssen kein Geld auslegen, da diese Handwerker direkt abrechnen. Außerdem vermeiden Sie so alle Diskussionen, ob Ihr eigener Handwerker evtl. zu teuer war oder mehr als nötig gemacht hat.


Viele Beispiele zeigen, dass auf diese Weise die aufgebrochene Tür schon nach 1 – 2 Tagen repariert ist, oder die Glasscheibe noch am selben Tag gewechselt wird.


Da die unkomplizierte Schadenabwicklung sicher die wichtigste Sache bei dem Vertragsverhältnis ist, sollten Sie sich bei Personen erkundigen, die schon einmal einen Schaden abzuwickeln hatten. So erfahren Sie, wie schnell eine Gesellschaft ist und wie lange eine bestimmte Gesellschaft für den Erstbesuch des Schätzers benötigte.


Die Auskünfte über die gesamte Abwicklung ist wohl nicht so aussagekräftig, da man ja nicht weiß, wie lange der Versicherte für die Vorlage der Rechnungen gebraucht hat. Die Auskunft über den Erstbesuch halte ich aber schon für recht aussagekräftig.


Wichtig ist, dass Sie sich für evtl. Rückfragen den Namen und die Telefonnummer des Sachverständigen notieren. Meist weiß die Gesellschaft nichts über den aktuellen Stand eines Schadens, da der Sachverständige den Vorgang komplett und abschließend bearbeitet.

Der Autor dieses Beitrags, Michael Wilfert, Jalon – Costa Blanca, 


ist diplomierter Versicherungsbetriebswirt und war als Dozent in der Ausbildung von


Versicherungskaufleuten und Fachwirten tätig, 


sowie Mitglied im Prüfungsausschuss der IHK.


Jetzt ist er als Versicherungsmakler im Gebiet der Costa Blanca beschäftigt. 


Telefon/ Fax 0034-96 6481000 


E-Mail: corredor-wilfert@wanadoo.es

Diese Bündelung hat zahlreiche Vorteile:

Die Beiträge sind dadurch deutlich günstiger


–    Es gibt keine Abgrenzungsschwierigkeiten, welche Dinge durch


     den Hausratversicherer versichert sind, oder ob doch


     die Gebäudeversicherung zuständig ist (z.B. bei Einbauküchen,


     Teppichböden usw.)


–    Der Umfang des Versicherungsschutzes übersteigt den der


     deutschen Policen weit


–    Der „Papierkrieg“ wird auf ein Minimum reduziert und somit


     die Übersichtlichkeit erhöht


–    Alle Versicherungen sind aus einer Hand mit nur einem


     Ansprechpartner.

Die meisten Gesellschaften bieten einen vorgegebenen Umfang an Deckung an, die in der Regel für fast alle Haushalte nötig ist. Diese Regeldeckung kann durch einige wenige Zusatzeinschlüsse erweitert werden.


Einige Gesellschaften bieten abgestufte Deckungsmodelle, etwa eine Basisdeckung, eine Standarddeckung und eine Komfortdeckung. In diesen Fällen ist die Basisdeckung ein Minimalversicherungsschutz, der sich nur für Menschen eignet, die einen großen Teil der Risiken selbst tragen wollen. Der etwas geringere Beitrag wiegt die Unterschiede der Deckung meist nicht auf. Der Standardtarif deckt sich im Großen und Ganzen etwa mit dem normalen Umfang der anderen Versicherer.


Die Komfortdeckungen – oder Hogar total o.ä.- erweiten die Hausversicherung um eigentlich artfremde Policen, wie Unfalldeckung, Arztkosten o.ä., die meist sinnvoller über eine spezielle Police extra abgedeckt werden sollten.

Policen über die Banken

Versicherungspolicen, die über die Banken vermittelt werden – meist abgeschlossen bei Hypothekennahme – sind sehr oft nicht ausreichend und sollten von Ihnen dringend überprüft werden!
 
Die Bank will durch die Police hauptsächlich ihr eigenes Risiko abdecken. Der Deckungsumfang und die Höhe der Summe richtet sich oft eher nach der Kreditschuld oder dem Schätzwert, als nach den tatsächlichen Werten und Bedürfnissen der Versicherten. Außerdem ist professionelle und fachkundige Hilfe, auch bei Schadenfällen, von dem Bankmitarbeiter selten zu erwarten, da es sich bei der Versicherung für die Bank nur um ein Nebengeschäft handelt.
 
Die von der Bank vorgeschriebene Versicherung bei Hypothekennahme kann natürlich auch bei jeder anderen Stelle abgeschlossen werden. Wichtig ist hierbei, dass Sie der Gesellschaft mitteilen, dass die Bank eine Absicherung bestätigt haben will. Die Police wird dann mit einer Zweitschrift für die Bank erstellt und mit einer speziellen Klausel ergänzt, die die Sicherung der Bankverbindlichkeiten regelt und der Bank die Einflussnahme bei einem Schaden zugesteht.

Laufzeit

Die Laufzeit der spanischen Verträge beträgt ein Jahr. Die Police verlängert sich danach von Jahr zu Jahr, wenn nicht vorher gekündigt wurde. Zehn-Jahres-Verträge wie in Deutschland – zum Schutz der Vertreterprovisionen – gibt es in Spanien nicht.
 
In der Praxis wird in immer mehr Fällen die Versicherung nicht gekündigt, sondern bei Vorlage der neuen Rechnung nur nicht gezahlt. Da fast alle Gesellschaften eine Mahnung nicht schreiben und auf das Recht an der Weiterversicherung verzichten, ist der Vertrag auch auf diese Weise aufgehoben.
 
Man sollte sich aber doch fragen, ob es das faire miteinander Umgehen nicht gebietet sich die kleine Arbeit einer kurzen Kündigungsmitteilung zu machen.

Neuwertversicherung

Wie in Deutschland handelt es sich auch hier um eine Neuwertversicherung. Bei der Entschädigung, aber auch bei der Ermittlung der Versicherungssummen, ist also erheblich, was die Hausratgegenstände kosten, wenn sie heute neu gekauft würden, bzw. beim Haus , wie teuer ein Wiederaufbau in gleicher Qualität wäre.
 
Da aufgrund der Preissteigerungen schon im zweiten Jahr die Versicherungssumme zu niedrig wäre, werden die Summen automatisch an die durchschnittliche Preiserhöhung angepasst. Durch die höhere Versicherungssumme erhöht sich auch entsprechend der Beitrag.
 
Diese sogenannte Dynamik fängt jedoch keine Erweiterungen auf, wie sie entstehen durch Anbauten an das Haus, oder Neuanschaffungen im Hausrat. Solche Erweiterungen sollten der Gesellschaft mit Angabe der Kosten aufgegeben werden, damit eine Unterversicherung nicht eintreten kann.

Tarife

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Art der Gefährdung des Objektes. Ferienhäuser und -wohnungen sind also teurer zu versichern als ständig bewohnte Gebäude und ein Dorfhaus im Ort ist billiger in der Versicherung als ein Haus in einer Urbanisation oder gar auf dem freien Land. Die Differenz ist jedoch in Spanien nicht sehr groß.
 
Einige Vermittler machen hier im Antrag falsche Eintragungen, wohl aus Angst mit einem höheren Beitrag den Kunden zu verschrecken, oder ein günstigeres Angebot als ein Mitbewerber abgeben zu können. Aber auch einige Versicherungsnehmer glauben hier die Gesellschaft austricksen zu können.
 
Im Schadenfall kann dies sehr nachteilige Auswirkungen haben. Die tatsächliche Lage wird dem Schadensachverständigen sicher nicht entgehen. Die geringe Beitragsersparnis rechnet sich schon beim ersten Versicherungsfall also sicher nicht mehr. Der bekannte Grundsatz „besser gar nicht versichert als falsch versichert“ gilt für diese Problematik ganz sicher.
 
Prüfen Sie daher bei Angeboten und in Ihrer Police die richtige Einstufung. Ferienhäuser haben die Klassifizierung „no habitual“ oder „Residencia secundaria“. Außerhalb des direkten Stadtgebietes ist die Lage in urbanisierten Gegenden mit „Urbanisación“ zu deklarieren. Außerhalb dieser Gebiete wird die Lage als „Despoblado“ bezeichnet.

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Konsortium

In Spanien haben wir eine Pflichtversicherung, wie es sie auch in einigen deutschen Bundesländern gibt. Es besteht zwar keine Pflicht sich überhaupt im Hausbereich zu versichern, wenn man jedoch eine Versicherung abschließt ist man zwangsweise auch versichert gegen sogenannte „außergewöhnliche Risiken“.
 
Diese Risiken deckt das sogenannte Konsortium, ein Zusammenschluss von Versicherern und Rückversicherern. Hier werden entsprechend der Gesetzgebung die Katastrophenrisiken abgedeckt, also Erdbeben, außergewöhnliche Überschwemmungen, Vulkanausbruch, Wirbelsturm, Terrorismus, innere Unruhen usw.
 
Diese Risiken wären einem Einzelnen unmöglich zu versichern, besonders wenn er in besonders gefährdeten Gebieten wohnt. Durch die Zwangsversicherung wird auch ein solches Risiko auf viele Schultern verteilt und dadurch kalkulierbar gemacht.

Versicherungsumfang

–      Was ist versichert? Ist der beschädigt Gegenstand eine
       versicherte Sache?
–      Gegen was ist die Sache versichert? Lag eine versicherte Gefahr vor
       (z.B. Feuer, Einbruch, nicht Verlieren o.ä.)
–      Wo ist die Sache versichert? Der Versicherungsort ist in der Regel
       das Haus, Vandalismus an Sachen außerhalb der Wohnung werden
       z.B. nicht ersetzt.

Mit den versicherten Sachen und Gefahren befassen wir uns daher jetzt.

Was genau ist versichert?
Als grobe Einteilung kann man sagen, dass im Bereich der Gebäudeversicherung das gesamte Haus mit seinen Bestandteilen und Fundamenten versichert ist. Der Bereich des Hausrates bezieht sich auf alle Dinge im Haus, wie Möbel, Kleidung, Bücher, Geräte usw.

Diese Unterscheidung ist aus zwei Gründen wichtig. Zum Ersten ist der Beitrag für die Hausratgegenstände höher, als für das Haus. Das ergibt sich aus dem zweiten Grund, nämlich das Haus im Gegensatz zum Inhalt natürlich nicht gegen Diebstahl versichert ist.

Die Gesellschaften sehen im allgemeinen alle Dinge als Gebäudebestandteile an, die normalerweise auch durch ein Bauunternehmen erstellt werden, also auch Einbauschränke, Einbauküche etc. Diese Dinge über die Gebäudedeckung zu versichern ist ja auch vernünftig, da sie durch einen Einbruch normalerweise nicht betroffen werden. Bei einigen Dingen ist die Abgrenzung manchmal nicht so leicht, oder es erscheint auch sinnvoller eine Sache der Gebäudeversicherung zuzuordnen, da Einbruchschutz nicht nötig ist, z.B. technische Anlagen, wie Pumpen, Solartechnik.

Eine wichtige Empfehlung ist daher, diese Abgrenzung im Antrag zu treffen. Besser bei Vertragsabschluss wird ein kurzer Hinweis aufgenommen, als das man zu viel bezahlt, oder im Schadenfall Diskussionen hat. Ohnehin sollte im Antrag kurz vermerkt werden, was versichert gilt, um spätere Zweifel schon im Vorwege auszuräumen.

Ein Beispiel für einen solchen Vermerk wäre:
„Continente: casa 120 m², porche 20 m², garaje 25m², piscina 8 x 4 incl. las bombas, instalación solar incl. técnica.“
Mit dieser sehr kleinen Mühe sind alle Dinge klargestellt und die Solaranlage und die Pooltechnik dem Gebäudebereich zugeordnet.

Was im Hausratbereich genau versichert ist, geht aus der „Liste der Garantien“ hervor (später beschrieben), wo die versicherten Sachen mit ihrer Entschädigungsgrenze aufgeführt sind.

Angemerkt sei an dieser Stelle nur, dass auch die Glasversicherung mitversichert gilt, sowie darüber hinaus sogar auch Sanitärartikel (Waschbecken, Badewanne usw.) und Missbrauch von Kreditkarten. Die Glasversicherung ersetzt gebrochene Scheiben, Spiegel und ähnliche glatte Gläser, egal durch welche Ursache sie beschädigt wurden (natürlich nicht bei absichtlicher/vorsätzlicher Beschädigung).

Wo sind meine Sachen versichert?
Der Versicherungsort bezieht sich in erster Linie natürlich auf das eigene Haus oder die Wohnung, aber für bestimmte Fälle besteht auch außerhalb des Hauses Versicherungsschutz (Entschädigungsgrenzen siehe unter Versicherungssumme):
Im Garten sind umgestürzte Bäume, Pfähle usw. versichert, sowie auch das Wiederanlegen des Gartens nach einem Brand. Abstellräume und Garagen außerhalb des Grundstücks sind bei Diebstahl auch mitgedeckt; zur Sicherheit sollten Sie solche Nebenräume aber unbedingt im Antrag vermerken.
In Hotels, Mietwohnungen usw. sind Sie auch gegen Einbruchdiebstahl versichert, zum Beispiel im Urlaub.
Außerdem sind Sie überall, auch auf der Straße, gegen Überfälle versichert, sowie auch gegen Diebstahl und Verlieren von persönlichen Dokumenten ( z.B. Ausweise).

Gegen was sind nun diese Sachen versichert?
Neben den ganz oben erwähnten außergewöhnlichen Risiken, die über das Konsortium versichert sind, beschäftigen wir uns nun mit den versicherten Schäden.
Zunächst einmal ist das Gebäude gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser versichert, der Hausrat darüber hinaus gegen Einbruch und Raub.
Ausgeschlossen sind Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Feuer
Als Feuer zählt ein Schaden, bei dem durch eine offene Flamme etwas beschädigt wurde, also keine Schmorschäden. Zusätzlich sind auch versichert: Explosion, Blitz und Rauchschäden.
Alle entstehenden Kosten für Löschen, Aufräumen, Abbrechen von Resten, Retten und Bergen von Sachen usw. sind auch abgedeckt. Kosten für Evakuierung und auch für Mietkosten in anderer Wohnung sing ebenfalls eingeschlossen.
Wenn während der Aufbauarbeiten das Haus nicht bewohnbar ist, werden auch die Mietausfälle oder alternativen Mietkosten übernommen.
Ebenfalls gedeckt sind elektrische Schäden (bei den meisten Gesellschaften) und Beschädigungen durch Auto- oder Flugzeugunfall.

Leitungswasser
Wie es schon der Name sagt sind Schäden versichert, die durch Wasser aus Wasserleitungen entstehen. Dies schließt ein die Schäden an Sachen durch:
–      unbeabsichtigtes Auslaufen von Wasser ( z.B. Rohrbruch, aber
       auch Überlaufen der Badewanne – nicht bei grober Fahrlässigkeit)
–      versehendlich nicht geschlossene Wasserhähne
–      Suche des Lecks
–      Reparatur des Lecks (Achtung: bei manchen Gesellschaften von
       der Höhe her begrenzt / sehr gefährlich, weil die Reparatur hohe
       Kosten verursachen kann, vor allem bei Rohren unter dem Haus)

Auch versichert gelten Schäden durch Überschwemmungen durch Bruch oder Überlaufen von künstlich angelegten Wasserläufen.

Sturm
Versichert sind Schäden durch abnormalen Wind, Regen, Hagel oder Schnee am und im Haus. Auch nachfolgende Schäden, z.B. durch eindringenden Regen nachdem ein Dach durch Sturm beschädigt wurde sind gedeckt. Dinge außerhalb des Hauses (Gartenmöbel, Überdachungen von Beeten….) sind nicht versichert.

Einbruch
Außer den oben erwähnten Überfällen und Kreditkartenmissbruch sind im Rahmen der Einbruchversicherung alle versicherten Sachen gedeckt, wenn sie aus der verschlossenen Wohnung gestohlen werden.
Es ist notwendig, dass alle im Antrag genannten Sicherungen (Sicherheitsschloss, Gittertüren) auch tatsächlich verschlossen waren. Die Gesellschaft prüft, ob etwas gewaltsam aufgebrochen wurde, oder ob der Täter z.B. durch eine offene Terrassentür eindringen konnte.
Teilweise schreiben einige Versicherungen vor, dass Fenster und Türen mit Gittern gesichert werden, vor allem bei höheren Versicherungssummen oder bei Alleinlage des Objektes. Diese Vorraussetzung ist im Antrag dann erwähnt oder es wird eine Frage gestellt nach dem Vorhandensein. Wird die Frage bejaht, muss das Gitter auch vorhanden und geschlossen sein.
Da man in Spanien üblicherweise in den heißen Monaten die Fenster und Türen – zumindest zum Teil – offen lässt, sollte jeder überlegen, ob es aus Eigenschutz in der Nacht und auch wegen der Versicherung gegen Einbruch nicht sinnvoll ist sich Gitter anzuschaffen, wenn sie noch nicht vorhanden sind. Einbruchsicheres Glas wird zwar von der Versicherung auch als Alternative akzeptiert, aber die Fenster und Terrassentüren müssen dann immer geschlossen sein.

Haftpflicht und gerichtliche Verteidigung
Werden von anderer Seite (von Dritten) Ansprüche gegen Sie geltend gemacht, tritt Ihre Haftpflichtversicherung in Kraft.
Die Haftpflichtversicherung hat eine Doppelfunktion:
–      Abwehr unberechtigter Ansprüche, ggf. auch bei gerichtlicher
       Auseinandersetzung
–      Zahlung von berechtigten Ansprüchen

Die Leistung dieser Versicherung ist also, manchmal auch zum Unmut des Versicherten, nicht einfach eine Zahlung, sondern auch eine Vertretung.
Die Haftpflichtversicherung bezieht sich auf gesetzliche Ansprüche. Wenn Sie z.B. einem Dritten eine Sache beschädigen, sind Sie gesetzlich verpflichtet diese Sache zu ersetzen. Dieser Anspruch würde also in Ihrem Namen beglichen, aber natürlich nur in Höhe des Zeitwertes, nicht die Neuanschaffung einer Sache.

Wenn auch für die private Haftpflichtversicherung nicht ganz treffen, soll hier die Autoversicherung als Beispiel dienen, da dies leichter verständlich wird:
Wenn Sie ein fremdes Fahrzeug beschädigen und haben die alleinige Schuld, müssen Sie beim Totalschaden dem Anderen keinen Neuwagen bezahlen, sondern den Wert des Fahrzeugs am Schadentag. Genauso verhält es sich auch in der privaten Haftpflichtversicherung, wenn Sie z.B. ein älteres Sofa bei einem Besuch beschädigen. Ersetzt wird der Zeitwert des Sofas.
Im Rahmen Ihrer Versicherung sind Sie aber nicht nur als Privatperson versichert, sondern auch in der Eigenschaft als Eigentümer oder Mieter, Benutzer von Ruderbooten, Surfbrettern u.ä., Besitzer von Waffen, Besitzer von Haustieren (auch also die Hundehaftpflicht), bei Durchführung kleinerer Umgestaltungsarbeiten und bei Personenschäden von Dritten, die in Ihrer Wohnung Dienstleistungen erbringen.

Nicht gedeckt, sondern extra zu versichern ist z.B. die Haftpflicht für Pferde, Motor- und Segelboote und ähnliche spezielle Risiken.

Im Rahmen der versicherten Deckungen sind auch die Gerichtskosten und Kautionen mitversichert.

Zu bedenken ist das die Auslegungen der Haftung in Spanien völlig anders ist, als in Deutschland. Das Anspruchsbewusstsein ist bei weitem nicht so ausgeprägt. Hier wird eher repariert als ersetzt. Wegen Kleinigkeiten oder Nachbarzwist geht man nicht gleich vor Gericht. Entsprechend ist ein zugesprochener Anspruch meist deutlich geringer und dadurch auch die Versicherungsdeckung wesentlich niedriger als in Deutschland. Bei den meisten Gesellschaften beträgt die Deckungssumme 150.000 Euro nur wenige Versicherer bieten auch schon 300.000 Euro an.

Der Bereich der Rechtschutzversicherung ist nicht mit der Leistung der deutschen Rechtschutzversicherung vergleichbar. Der Rechtschutz beschränkt sich hier auf den Bereich der Verteidigung, Eigenklagen werden nur in wenigen Ausnahmen übernommen. Manche Versicherer schränken die Höhe dieser Deckung auch noch ein. Die meisten bieten aber Schutz in Höhe der Haftpflichtversicherungssumme.

Achten Sie auf den Geltungsbereich der Versicherung: Haftpflicht sollte weltweit gelten und die Rechtschutz europaweit. Eine Einschränkung auf nur Spanien ist nicht sinnvoll (Urlaub, Heimatlandbesuch) und die Gesellschaften berechnen aus Konkurrenzgründen meist keinen Mehrbeitrag für die umfassende Deckung, da viele diese als Standard bieten.

Liste der Schadenersatzgrenzen
Um die Leistungen der Gesellschaften miteinander vergleichen zu können, bedarf es eines Blicks in die Liste der versicherten Garantien (siehe Abbildung).
Wer die spanische Sprache nicht umfassend beherrscht, sollte auf eine deutsche Liste unbedingt bestehen. Alle größeren Gesellschaften haben diese sehr wichtige Information auch in deutscher Sprache. Nur so sind Sie über den Umfang Ihrer Police informiert.
Jeder Einzelne hat sicher bestimmte Punkte, welche ihm besonders wichtig sind.

Auf einige Details sollten Sie aber generell achten:
–      Wie umfassend ist auf den ersten Blick der Versicherungsschutz
       und wo werden Einschränkungen gemacht (wo steht nicht 100%)
–      Reichen die eingeschränkten Summen aus? Kann ich ggf. diese
       Summen erhöhen?
–      Wichtig: zu 100% sollten versichert sein: alle Kosten, wie
       Löschen (!), Evakuierung, Ausfall von Mieteinnahmen,
       Aufräumungsarbeiten und natürlich die Hauptgefahren,
       sowie Reparaturen von Leitungsrohren
–      Rechtschutz sollte in voller Höhe der Haftpflichtdeckung gewährt
       werden, denn Einbruch: reichen die Grenzen (falls vorhanden)
       für Werte im Tresor und außerhalb des Tresors
–      Schadenersatzforderungen (oder Reklamation von Schäden)
       mitversichert? Dies ist eine Art Rechtschutz, wenn Sie Forderungen
       gegen andere haben
–      Grenze für Schmuck: meist 10 oder 20% der Hausratsumme. Auch
       wenn die Erhöhung recht teuer ist, sollten Sie diese Grenze auf
       das wirkliche Maß anheben

Ein großes Problem ist der Punkt der „besonders wertvollen Gegenstände“. Hiermit sollten Sie sich besonders sorgfältig beschäftigen.
Alle Gegenstände, die einen bestimmten Wert übersteigen, gelten als Wertgegenstände. Die Grenze ist hier bei einigen Gesellschaften schon bei 600 Euro.  Einige Gesellschaften schränken diese Position wenigstens insoweit ein, als nur leicht transportable Sachen (nicht Möbel etc.) hier inbegriffen sind. Auf diese Einschränkung sollten Sie auf jeden Fall Wert legen, da sonst jeder Schrank ein Wertgegenstand sein würde.

Einige Gesellschaften begrenzen dann die Diebstahlversicherung, z.B. auf 30% der Hausratsumme für diese Wertgegenstände. Da unter die 600 Euro-Grenze quasi jeder Computer, viele Fernseher, viele Stereoanlagen usw. fallen, die im Schadenfall sicher betroffen wären, ist die Entschädigung bei dieser Vertragskonstellation doch sehr eingeschränkt.
Die meisten Versicherer setzen die Grenze höher fest und sollten deshalb bei Ihrer Auswahl bevorzugt werden. Wenn keine prozentuale Grenze für den Ersatz der Wertgegenstände genannt ist, sind diese gar nicht versichert!
Als Beispiel: Ein Versicherer setzt einen Betrag von 1800 Euro fest. Alle Gegenstände bis zu diesem Wert sind damit voll versichert. Ein Bild, dass 3.600 DM kostet ist damit aber nicht versichert. Es wird auch nicht die Grenze – 1800 Euro – erstattet, sondern gar nichts.
Um sich davor zu schützen, ist eine Liste der Sachen einzureichen, die diesen Wert übersteigen. Gegen einen minimalen Mehrbeitrag sind dann diese Dinge mitgedeckt. Gerade dieser Punkt hat in vielen Schadenfällen schon für Ärger gesorgt, der mit geringem Aufwand zu vermeiden gewesen wäre. Sprechen Sie diesen Punkt beim Vertragsabschluß daher unbedingt an, damit Sie sicher sind, wie die Gesellschaft diese Angelegenheit geregelt hat.

Versicherungssumme

Bei der Ermittlung der Versicherungssumme sollten Sie gewissenhaft vorgehen. Nur wenn man voll versichert ist, wird auch voll entschädigt. Außerdem ist der Preisunterschied für z.B. 6000 Euro Höherversicherung gering. Im Schadenfall wird die Entschädigung im Verhältnis der Unterversicherung gekürzt, d.h. wenn nur 12.000 Euro. statt 24.000 Euro tatsächlicher Neuwert versichert sind, erhalten Sie von jedem Schaden auch nur die Hälfte ersetzt.

Wert des Gebäudes

Entscheidend für die Summe ist der Wiederaufbauwert des Hauses, also der Betrag den Sie benötigen ein Haus in gleicher Qualität wieder neu zu erstellen. Dabei ist von den Kosten eines Fachbetriebes auszugehen, nicht von Eigenleistungen oder Kosten für Nachbarschaftshilfe Völlig ungeeignet ist der Escriturawert oder der Kaufpreis eines Hauses. Der Anteil der Grundstückskosten gehört in die Versicherungssumme nicht hinein und der Kaufpreis bezieht sich auch auf den heutigen Zeitwert, nicht auf die Baukosten.


Der richtige Wert ist recht einfach überschlägig zu ermitteln. Ein Versicherungsvermittler sollte die aktuellen Baukosten kennen, die sich natürlich je nach der Bauart und Ausstattung unterscheiden. Ein Haus aus Hohlblocksteinen ist günstiger als ein Haus aus Thermosteinen.




Haus qm                              120Beste BauweiseQm-Preis        140.000100.970
Naya qm:                               20   Qm-Preis        120.00014.424
Nebengebäude :                   20VorratsraumQm-Preis          70.0008414
Garage qm:                           30   Qm-Preis          65.00012.000
Terrassen qm:                       40EbenerdigQm-Preis            8.00019.232
Pool Größe:                       8 x 4      12.621
Einfried. Lfd. m:                   120Zaun 2 m hochQm-Preis            5.0007212.
Extras / z.B. SolarHeizung  6010
SonderausstattungNatursteinverkl.40 lfd m a      30 Euro1202
sonstiges      
Baunebenkosten /Architekt    7212
IVA (Steuer)    13.222
gesamt    310.700

DER GRUNDSTÜCKSWERT GEHÖRT NICHT IN DIE VERSICHERUNGSSUMME!!!

Wert des Hausrates

Erheblich ist hierbei der Wiederbeschaffungspreis (Neuwert). Auch der alte Schrank ist also mit dem Preis anzusetzen, den ein gleichartiger heute neu kosten würde.


Gerade die kleineren Dinge, wie Bücher, CDs, Kleidung oder Küchenutensilien werden oft nicht berücksichtigt, können zusammen aber einen großen Wert ausmachen. Auch der Hausrat in den Möbeln wird oft vergessen.


Am besten ermittelt man Zimmerweise den Wert anhand folgender Liste:



  WohnzKücheBäderSchlafz.Schlafz.Nebengeb.
Möbel      
Elektr. Geräte      
Ausstattungen Hausrat      
Dekoration      
       
Sammlungen      
Kunstobjekte      
Lederkleidung      
Silbersachen      
Wertsachen
> 300.000
      
sonstiges      
Gesamt Spezialobjekte      
       
Schmuck im Tresor      
Schmuck in Möbeln      
       
Gesamt
1 + 2 + 3
      

Zusatzeinschlüsse


 


Die Versicherungen sind allgemein Komplettversicherungen. Zusätze sind meist nicht nötig und selten sinnvoll. Der Zusatzbeitrag steht meist in keinem Verhältnis zum Nutzen.


Die Gesellschaften bieten z.B. die Mitversicherung von Fahrzeugen in der Garage gegen Feuer und Diebstahl. Normalerweise ist dies über die Kfz-Versicherung abzudecken, da dann auch der Versicherungsschutz außerhalb der Garage besteht.


Zusätze für individuelle Unfälle sind sinnvoller über eine gesonderte Unfallversicherung zu decken, wenn dies benötigt wird.


Haftpflicht für Funkantennen oder Hauspersonal ist ebenso selten sinnvoll und recht teuer, wie auch die Zusatzversicherung für Zerahn-Kochfelder sich nur bei sehr ungeschickten Personen bezahlt machen wird, die regelmäßig etwas auf dem Kochfeld fallen lassen.


Die Gesellschaften bieten über den kostenlosen 24-Stunden-Service in Schadenfällen auch einen „Heimservice“ an, der rund um die Uhr Fragen beantwortet oder Tipps für Handwerken gibt u.v.m. Dieser kostenpflichtige Sonderservice wird sicher nur von den wenigsten in Anspruch genommen werden.


Ein sinnvoller Einschluss betrifft einen Mieter eines Hauses oder Wohnung, der keine Gebäudeversicherung hat. Wasserschäden und Schönheitsreparaturen an Wänden, Decken usw. können gegen geringen Beitrag mitversichert werden. Wenn z.B. die Spülmaschine beschädigt ist und Wasser austritt, oder die Badewanne überläuft, möchte der Mieter sicher nicht den Hauseigentümer bemühen, damit dessen Versicherung den Schaden an den Gebäudeteilen übernimmt.



Versicherungsprämien

Versicherungsprämien

Da die Gesellschaften alle auf der Basis des gleichen statistischen Materials kalkulieren sind die Beiträge recht einheitlich, die Differenzen betragen etwa 15 % über oder unter dem Mittel.
Einige kleinere Gesellschaften versuchen weitere Vertreter zu bekommen, indem sie recht hohe Provisionen zugestehen, die letztendlich der Versicherte zu tragen hat. Die schweizerischen Versicherungen sind in der Regel etwas teurer als die durchschnittlichen spanischen, dafür werden aber auch spezielle Sonderwünsche und Risiken von ihnen gezeichnet, die eine spanische Versicherung evtl. nicht übernehmen würde. Wer also ein besonderes Risiko abzudecken hat, was nur eine dieser Gesellschaften versichert, sollte sicher auch mit der Hausversicherung zum selben Versicherer gehen.
Um ein augenscheinlich günstiges Angebot abgeben zu können wird von einigen Vertretern gern etwas getrickst. Achten Sie darauf, dass die Angaben zur Lage des Objektes (Urbanisation, außerhalb des Ortes) und der Nutzung (Ferienhaus, ständig bewohnt) im Angebot und Antrag richtig sind.
Oft gibt es bei der 2. Prämienzahlung Probleme, beispielsweise weil die Bank eine Abbuchung zurückgibt (teilweise aus unerklärlichen Gründen) oder weil die Post mit den Rechnungen nicht bei Ihnen ankommt. Die meisten Gesellschaften mahnen nicht! Dadurch gilt die Versicherung dann als unbezahlt und Sie haben keinen Versicherungsschutz. Notieren Sie sich daher am Besten die Zahlungstermine und kontrollieren Sie die Zahlung.

Schadenmeldung und Regulierung

Im Schadenfall haben Sie an einige Dinge zu denken, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Zuerst einmal sind Sie verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten und zu versuchen soviel wie möglich zu retten. Dies gilt natürlich nur in soweit, als Sie sich dabei nicht selbst gefährden. Danach sind Sie verpflichtet Einbruch und Raubschäden sofort der Polizei zu melden, mit Angabe der Versicherungsgesellschaft die zuständig ist und der Auflistung aller gestohlenen Sachen. Dann ist der Schaden unverzüglich (in den nächsten Tagen) der Gesellschaft zu melden.
Alle Reste oder beschädigten Teile müssen Sie aufbewahren, damit die Gesellschaft sie besichtigen kann. Außerdem müssen Sie dem Versicherer natürlich alle Untersuchungen gestatten, wie z.B. eine Besichtigung durch einen Sachverständigen und auch alle Unterlagen zum Schaden vorlegen.
Besonderheit bei Haftpflichtschäden ist, dass Sie alle Unterlagen oder amtliche Briefe usw. sofort an den Versicherer weitergeben.
Die Regulierung durch die Gesellschaft erfolgt in der Regel durch Einschaltung eines – meist unabhängigen – Schätzers oder Sachverständigen. Dies hat den Vorteil für Sie, dass eine unabhängige Person die Sache beurteilt und nicht der Verdacht entstehen kann, dass die Versicherung im Eigeninteresse den Schaden etwa zu niedrig schätzt.
Ein Sachverständiger sollte bei größeren Schäden, oder bei Schäden, die der schnellen Beseitigung bedürfen nicht länger als 2 Tage zum Erstbesuch benötigen. Bei den besseren Gesellschaften kommt der Schätzer in der Regel gleich am nächsten Tag.
Meist veranlasst der Sachverständige die Reparatur sofort bei Firmen, mit denen die Gesellschaft ein Abkommen hat. Für Sie hat das den Vorteil der sehr schnellen Erledigung und Sie müssen kein Geld auslegen, da diese Handwerker direkt abrechnen. Außerdem vermeiden Sie so alle Diskussionen, ob Ihr eigener Handwerker evtl. zu teuer war oder mehr als nötig gemacht hat.
Viele Beispiele zeigen, dass auf diese Weise die aufgebrochene Tür schon nach 1 – 2 Tagen repariert ist, oder die Glasscheibe noch am selben Tag gewechselt wird.
Da die unkomplizierte Schadenabwicklung sicher die wichtigste Sache bei dem Vertragsverhältnis ist, sollten Sie sich bei Personen erkundigen, die schon einmal einen Schaden abzuwickeln hatten. So erfahren Sie, wie schnell eine Gesellschaft ist und wie lange eine bestimmte Gesellschaft für den Erstbesuch des Schätzers benötigte.
Die Auskünfte über die gesamte Abwicklung ist wohl nicht so aussagekräftig, da man ja nicht weiß, wie lange der Versicherte für die Vorlage der Rechnungen gebraucht hat. Die Auskunft über den Erstbesuch halte ich aber schon für recht aussagekräftig.
Wichtig ist, dass Sie sich für evtl. Rückfragen den Namen und die Telefonnummer des Sachverständigen notieren. Meist weiß die Gesellschaft nichts über den aktuellen Stand eines Schadens, da der Sachverständige den Vorgang komplett und abschließend bearbeitet.

Der Autor dieses Beitrags, Michael Wilfert, Jalon – Costa Blanca,
ist diplomierter Versicherungsbetriebswirt und war als Dozent in der Ausbildung von
Versicherungskaufleuten und Fachwirten tätig,
sowie Mitglied im Prüfungsausschuss der IHK.
Jetzt ist er als Versicherungsmakler im Gebiet der Costa Blanca beschäftigt.
Telefon/ Fax 0034-96 6481000