Gebühren und Ausgaben bei Hypotheken

Die meisten Banken und Sparkassen verlangen eine Krediteröffnungsgebühr, die zwischen ein und 1,5 Prozent der Kreditsumme liegt. Darüber hinaus sollte jeder Kreditnehmer wissen, dass jede Änderung des Vertrages Geld kostet.

– Die Vorfälligkeitsentschädigung, die die Banken für
        außerplanmäßige Rückzahlungen einbehalten, beträgt bis zu
        einem Prozent. Bei Sondertilgung wird ein Minimumbetrag
        angegeben.

– "Subrogación" heißt die Hypothekenübertragung an Dritte, zum
        Beispiel bei einem Bankwechsel des Schuldners. Dafür zahlt er
        dann meist 0,5 Prozent.

– Ein Weiterverkauf der Immobilie mit Hypothekenübernahme durch
        den Käufer kann eine interessante Alternative für beide
        Parteien sein. Vorteil: Der Kreditnehmer spart die
        Auflösungskosten, der Käufer muß keine üblichen
        Eröffnungskosten für eine neue Hypothek zahlen.

– Bei jeder vertraglichen Änderung und notariellen Beurkundung
        kostet das den Kreditnehmer zwischen 0,5 bis zu einem Prozent
        Gebühren.

– Sämtliche Abwicklungskosten einer Hypothek laufen über die
        Bank und eine beauftragte Gestoría, die zum Beispiel
        Behördengänge erledigt. Auch das kostet einiges an Gebühren.

– Weitere Gebühren müssen für Notar- und Eigentumsregisterkosten
        eingeplant werden.

– Ein Prozent des Gesamthaftungswertes geht zudem immer als
        Steuern an das Finanzamt. Bei einer Löschung fallen dagegen
        die "Impuestos de actos jurídicos" an. Dazu kommen sieben
        Prozent Grundsteuer.

– Der Abschluss einer Feuerversicherung ist bei Hypotheken
        obligatorisch, eine Hausratsversicherung wird empfohlen.

Julia Borck

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