Führerscheine ……..
unterliegen aber spanischem Recht. Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2004 müpssen Führerscheine, die in einem EU Land ausgestellt wurden, in Spanien weder registriert noch umgetauscht werden. Nach der EU Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG sind deutsche Führerscheine in allen EU Staaten anzuerkennen. Auch in Spanien ist die ehemalige Registrierungspflicht aufgehoben und durch eine freiwillige Registrierung ersetzt worden.
Mit dieser Regelung entgehen Sie aber keineswegs dem spanischen Punkte-Führerschein-System. Wird ein hier lebender EU Resident nämlich bei einem Verkehrsdelikt erwischt, wird sein Führerschein quasi zwangsregistriert und gleichzeitig das Punktekonto belastet. Zur Erinnerung: Man beginnt man 12 Punkten, Führerscheinneulinge, die weniger als drei Jahre Fahrpraxis haben, bekommen nur acht Punkte. Werseine Punkte verliert und trotzdem Auto fährt, begheteine Ordnungswidrigkeit.
Obwohl der hier lebende EU Bürger nicht mehr verpflichtet ist, seine Fahrerlaubnis zu registrieren oder gar umzutauschen, unterliegt die Geltungsdauer seines Führerscheins theoretisch spanischem Recht. Das hört sich ein wenig paradox an und Tatsache ist, dagoogle center mitte
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