15 häufige Fehler bei der Rechtsnachfolge
Die bei der Rechtsnachfolge auftretenden rechtlichen Fallstricke sind vor allem auf die Besonderheiten des spanischen Rechts- und Steuersystems bei deutschem Auslandsbezug zurückzuführen. . Andere treten in ähnlicher Weise auch bei der Rechtsnachfolge von in Deutschland belegenem Vermögen, aber eben auch bei Spanienvermögen auf.
Unter Rechtsnachfolge sei hier sowohl die erbrechtliche, als auch die lebzeitige Übertragung auf die Nachfolgegeneration verstanden.
Spanienspezifische Fehler haben ihren Grund oft in den abweichenden spanischen Schenkungs- und Erbschaftssteuerregelungen, welche dazu führen, dass am deutschen Rechtssystem ausgerichtete Ideallösungen sich bei Spanienvermögen in ihr genaues Gegenteil umkehren können:
Die hier nachfolgend aufgeführten und erläuterten Fehlerquellen bei der Rechtsnachfolge in Spanienvermögen sind naturgemäß nur ein Teil der in der Rechts- und Beratungspraxis zu Tage tretenden:
1. Beim Erwerb von Spanienvermögen wird gänzlich vergessen, die Rechtsnachfolge mitzuberücksichtigen
Beispiel: Es wird nicht strategisch überdacht, wer aus der Familie sinnvollerweise die Spanienimmobilie zu Eigentum erwirbt.
2. Nach dem Erwerb von Spanienvermögen wird die bisherige testamentarische Situation nicht an die neue angepasst.
Beispiel: Die bisherige gegenseitige Alleinerbeneinsetzung von Ehegatten und Kindern ist bezogen auf Spanienvermögen extrem steuerschädlich. „Berliner Testament“ als Steuerfalle für Spanien.
3. Abwägung von Geschäfts- und persönlichen Risiken wird nicht zutreffend getätigt.
Beispiel: Scheidung oder Trennung von Geschäftspartnern als Miteigentümer von Spanienimmobilien führen zur Vermögensblockade im Ausland.
4. Gezielte Vollmachtserteilung in notwendiger Form wird unterlassen
Beispiel: Bevollmächtigter kann auch in Krankheits- und Abwesenheitszeiten schnell handeln.
Für Spanien ist regelmäßig eine spanienspezifische notarielle Form erforderlich.
5. Eigene Einkommens- und Vermögensabsicherung in Alter wird vergessen
Beispiel: Kein Nießbrauchsvorbehalt bei Übertragung an oder Kauf durch die Nachfolgegeneration
6. Gelegentliche Hinweise spanischer Notare oder Notariatsmitarbeiter werden fälschlicherweise als grundlegende Rechtsnachfolgeberatung eingestuft
ABER: Spanische Notare haben weder Beratungspflicht noch Ausbildung in ausländischem, z.B. deutschem, Erbrecht und deren Hinweise gehen dann vom für deutsche Vererber nicht einschlägigen spanischen Erbrecht aus.
7. Zum Einsparen von Rechtsberatungskosten wird Rechtsrat bei vermeintlich erfahrenen Bekannten, Verwandten, Maklern oder spanischen Geschäftsleuten eingeholt.
ABER: Das ist meist die teuerste Variante, da die im konkreten Fall optimale Handlungsalternative so regelmäßig nicht ermittelt wird.
8. Das verbleibende Handlungspotential zwischen privatem und notariellem Immobilienerwerbsvertragsabschluss bleibt unerkannt.
Beispiel: Spielraum verbleibt bei Preiszuordnung und Festlegung der Erwerberpersonen u.a..
9. Möglichkeit der Erbschaftsausschlagung wird übersehen
Beispiel: Einsatz zur Erbschaftssteuerreduzierung
10. Potential der gezielten Wohnsitznahme in Spanien wird nicht ausgeschöpft
Beispiel: Belegbare Hauptwohnsitznahme in der werthaltigen Spanienimmobilie kann erhebliche Steuervorteile mit sich bringen, namentlich einen zusätzlichen Freibetrag.
11. Erörterung und Regelung der Rechtsnachfolge in die Spanienimmobilie mit Nachfolgegeneration wird immer wieder hinausgezögert
Beispiel: Schlaganfall, Alzheimer u.a. machen sinnvolle Regelung später unmöglich
12. Fehlen von Kenntnis und systematischer Nutzung der spanischen Erbschaftssteuerfreibeträge
Beispiel: Unternehmens- oder Behindertenfreibetrag
13. Künftige Blockaden und Rechtsstreite durch Erbengemeinschaften ohne Teilungsanordnungen oder Steuernachteile bei deren Auseinandersetzung
Beispiel: Abfindungsgewinn entsteht und ist zu versteuern
14. Formfehler bei privatschriftlichen Testamenten oder Nichtnutzung möglicher spanischer Testamentsformen.
Beispiel: Maschinenschriftliche Testamente sind unwirksam oder Abwicklungsvorteile durch das sogenannte offene notarielle spanische Testament werden nicht genutzt.
15. Vorausschauende Bewältigung der Haftungsproblematik der Erben für Nachlass
Beispiel: Ist ein Kind überschulde,t bedarf es einer gezielten Rechtsnachfolgegestaltung mit spezifischer Berücksichtigung des Spanienvermögens.
Fassen wir die Thematik der Rechtsnachfolge im positiven Sinne noch in 10 Praxishinweisen zusammen, welche bei Spanienvermögen als Leitlinien und Prüfkriterien dienen können:
1. Rechtsnachfolge schon beim Immobilienerwerb mitbedenken
Erwerb direkt durch Nachfolgegeneration ?
2. Die richtigen Vollmachten erteilen
Notarielle Generalvollmacht für Spanien ?
3. Deutsches Erbrecht bei deutschem Vererber
Berater braucht Fachwissen im deutschen Erbrecht
4. Hohe Erbschaftssteuer systematisch minimieren, Spitzensteuersatz von 81,6 %.
Rechtzeitige Weichenstellung für Freibetragsnutzung
5. Deutsches Testament genügt, ein spanisches notarielles kann Abwicklungsvorteile bringen
6. Ohne notarielle Erbschaftsannahme gibt es in Spanien keine Rechtsnachfolge in Immobilien
7. Pflichtteilsminimierung durch rechtszeitige Vermögensumschichtung in persönliche Renten- und Nutzungsrechte
8. Heirat, Scheidung und Adoption als relevante Gestaltungsmöglichkeiten
9. Verkauf innerhalb der Familie wird in Spanien häufig Steuern sparen
10. Erbrechtsprozesse finden fast immer in Deutschland statt
Autor: Günter Menth
Rechtsanwalt & Abogado inscrito
Tel.: 971 – 55 93 77
Fax: 971 – 55 93 68
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
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