Neuer EU-Führerschein in Spanien eingeführt

 Der EU-Kartenführerschein wurde 2005 eingeführt. Seitdem ist es möglich bei allen spanischen Zulassungsstellen („ Jefatura Provincial de Tráfico“) den neuen Plastikführerschein in Kreditkartengröße zu beantragen.
Die Umstellung auf den EU-Führerschein bringt etliche Vorteile mit sich: neben einer längeren Haltbarkeit und einer bequemeren Verstauungsmöglichkeit ist zweifellos das wichtigste Argument die Fälschungssicherheit der neuen Fahrlizenz.
Die Anpassung an das europäische System zieht aber auch Umstellungen nach sich. Früher galt: wer mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien lebte, musste sich ins zentrale Fahrerregister („ Registro Central de Conductores e Infractores“) aufnehmen lassen. Nunmehr ist diese Registrierung für EU-Bürger hinfällig geworden. Schweizer Bürger müssen sich allerdings nach wie vor registrieren lassen.
Der Wegfall der Registrierung sorgt allerdings immer wieder für Verwirrung. Früher musste sich jeder eingetragene Autofahrer zur Verlängerung seiner Fahrlizenz einer medizinischen Untersuchung in einem der „Centros de Reconocimiento de Conductores“ unterziehen.
Für die nicht im Fahreregister eingetragenen Bürger fallen diese medizinischen Checks jetzt weg. Das kommt einer Privilegierung der nichtregistrierten und einer Diskriminierung der registrierten Führerscheininhaber in Spanien gleich. Eine neu zu schaffende Gesetzeslage könnte dem Problem Abhilfe leisten.
Im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland duldet der spanische Staat die alten Führerscheine nicht mehr. Ab März 2005 wurde damit begonnen alle ablaufenden Fahrerlaubnisse durch neue aus Plastik zu ersetzen.
Für im spanischen Fahrregister eingeschriebene EU-Bürger steht es frei sich den spanischen Führerschein anzueignen. Ihr alter nationaler Führerschein bleibt weiterhin gültig. Wer jedoch den spanischen Führerschein annimmt, unterwirft sich automatisch dem nationalen spanischen Recht.
Obwohl beide EU-Dokumente europäischen Richtlinien unterliegen ergeben sich Unterschiede, z.B. eine vor 1999 in Deutschland gemachte Fahrlizenz der Klasse B darf ein Gefährt bis 7,5 Tonnen lenken. Beim spanischen Führerschein geht die Begrenzung lediglich bis 3,5 Tonnen, da es sich um eine deutsche Ausnahmeregelung handelt.

Notwendige Unterlagen

Für die Beantragung des spanischen Führerscheins benötigt man folgende Unterlagen: Bestätigung der NIE-Nummer und einen gültigen Pass, Ausweis über eine ständigen Wohnsitz in Spanien (Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Einwohnermeldeamtes), zwei Fotografien, Originalführerschein und Kopie, das ausgefüllte Meldeformular „Solicitud de canje del permiso de conducción“, die Erklärung über die Echtheit des Führerscheins und den ausgefüllten Vordruck „talón foto“ für die Digitalisierung. Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Wochen. Der neue Führerschein wird per Post versandt . Kosten bitte aktuell erfragen. 

Internationaler Führerschein

Neben den verschiedenen alten und den neuen Plastikführerscheinen gibt es noch einen internationalen Führerschein. Dieser ist sinnvoll für Leute, die vor allem im nichteuropäischen Ausland mit dem Auto unterwegs sind. Dieser kann bei allen Zulassungsstellen beantragt werden. Vorlegen muss man zwei Passfotos, den gültigen Führerschein und einen gültigen Pass. In Spanien zusätzlich eine Bestätigung der NIE-Nummer.

Jochen Kaiser

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