Ersteigern Sie Ihre Immobilie auf Mallorca

Es gibt nicht nur den einen Weg Immobilien in Spanien, oder konkret auf Mallorca zu erwerben.
Sie können selbst eine Suchanzeige aufgeben, im Internet recherchieren, mit dem Makler im Zielgebiet verkaufsbereite Immobilien abfahren oder aber Sie können Ihre Spanienimmobilie ersteigern.

Der günstige Erwerbspreis, das Argument für die Ersteigerung
Jede Erwerbsvariante hat sicherlich ihre Vorteile, bei der Ersteigerung ist dies der, – oft extrem -, reduzierte Erwerbspreis.
Die Kehrseite der Medaille: Sie benötigen Zeit, spanische Sprachkenntnisse und fundiertes Praxiswissen zum Ablauf des spanischen Zwangsversteigerungsverfahrens.

Die Inanspruchnahme von professionellem Fachwissen zahlt sich aus
Wer über keine fundierte Erfahrung der spanischen Zwangsversteigerungspraxis verfügt, dem ist ebenso die Inanspruchnahme von professionellen Ersteigern zu empfehlen, wie demjenigen, der über ein begrenztes Zeitbudget verfügt.
Je nach Intensität der Versteigerungsobjektrecherche ist mit monatlichen Sondierungspauschalen von 1 000 € – 3.000 € zu rechnen sowie ergänzenden Ersteigerungsentgelten bis zur Höhe einer Maklerprovision.
Die in Spanien übliche Maklerprovision beträgt 6 % des Erwerbspreises.

Wie finden Sie Ihren professionellen Ersteigerungspartner?
Auch hier kann der Weg über das Internet gehen. Dieser Weg kann allerdings riskant sein.
Haben Sie ein bestimmtes Zielgebiet in Spanien im Auge, so gibt es in der jeweiligen Region meist die eine oder andere auf Zwangsversteigerungen spezialisierte Anwaltskanzlei, welche entweder selbst einen derartigen Ersteigerungsservice anbietet oder Ihnen einen versierten Fachmann in der Region als Partner vermitteln kann.

Ersteigerung und Wiederverkauf von Spanienimmobilien als neues Geschäftsfeld
Verfügen Sie über eine entsprechende finanzielle Grundausstattung, lässt sich mit Ersteigerung und Wiederverkauf von spanischen Immobilieneigentum ein einträgliches Geschäftsfeld erschliessen.
Dann benötigen Sie einen Partner, nicht nur zur Begleitung des Ersteigerungsprozesses, sondern zugleich zum möglichst zeitnahen Wiederverkauf in gleicher Region.
Mitunter kann hier auch direkt mit Gewinn an Käufer veräussert werden, die ihrerseits einen weiteren Ertrag im Abverkauf an die Enderwerber suchen.

So läuft die Zwangsversteigerung jetzt in Spanien ab
Nach der Bestimmung des Verkehrswertes durch einen vom Gericht bestimmten Gutachter wird ein Versteigerungstermin anberaumt.
Liegt das höchste Gebot über 70 % des vom Gutachter festgestellten Verkehrswertes erhält dieser Bieter den Zuschlag.
Bei geringerem Höchstgebot oder besteht dieses nur in einem abgesicherten Ratenzahlungsangebot erhält der Gläubiger das Angebot zu diesem Preis zu übernehmen. Übernimmt dieser nicht so erhält das Höchstgebot unter 70 % respektive der Höchstbieter auf Ratenzahlungsbasis den Zuschlag.
Neben dem Gläubiger steht auch dem Schuldner bei Höchstgeboten unter 70 % des Verkehrswertes ein Interventionsrecht zu:
Binnen einer Frist von 10 Tagen nach dem Versteigerungstermin kann er einen anderen Bieter beibringen, welcher entweder das bisherige Höchstgebot überbietet oder zumindest die Gläubigerforderung inklusive Kosten ausgleicht.
Kann oder will der Schuldner diese Möglichkeit nicht nutzen erhält wiederum der Gläubiger das Recht binnen fünf Tagen zu 70 % Preis oder unter Forderungsabdeckung zu erwerben.

Schlussfolgerungen und Wissenswerte für die Praxis
Höchstgebote über 70 % führen also durchwegs zum Zuschlag, geringere Gebote werden zunächst zu einer gewissen Hängepartie mit Reaktionsmöglichkeiten für Gläubiger und Schuldner.
Zu beachten ist noch, dass 30 % des geschätzten Immobilienwertes gleichsam als Eintrittskarte für die Versteigerung vorab beim Gericht hinterlegt werden müssen.
Zeitlich sollten Sie einkalkulieren, dass deren Rückerstattung sich mitunter etwas hinauszögern kann.

Mallorca als Beispiel eines regionalen Ersteigerungsmarktes
Die Stichworte zur Erschliessung des Ersteigerungsmarktes heissen Regionalität und Internationalität.
Die Internationalität hat Vorteile beim Aufbau von Pools mit anderen Ersteigerungsinteressenten einerseits und Erwerbern oder Wiederverkäufern andererseits.
Die Regionalität ist darüber hinaus eine zwingende Komponente deshalb, weil nach neuerer Gesetzeslage die Versteigerungsobjekte nicht mehr im Amtsblatt veröffentlich werden müssen und damit, – vor allem für besonders günstige Objekte -, eine wöchentliche Vorortpräsenz bei allen Gerichten der Region des Erwerbsinteresses erforderlich ist. Dies beispielsweise realisieren wir im Zusammenwirken mit einer spanischen Partnerkanzlei, welche zudem bereits langjährig ihre spanischen Ersteigerungsinteressenten bei diesem Erwerbsprozess begleitet.

Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de

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