Ersatzführerschein in Spanien
Jetzt hängt es davon ab, ob die Führerscheindaten in Spanien registriert sind oder nicht. Sind sie hier registriert, kann man bei der Straßenverkehrsbehörde der jeweiligen Provinz einen Ersatzführerschein beantragen. Der Antrag ist auch im Internet unter dgt.es zu finden.
Sind die Daten nicht in Spanien erfasst, muss maneinen Auszug aus dem Führerscheinregister und eine konsularische Bescheinigung mitbringen. Den Auszug aus dem Führerscheinregister erhält man bei der Führerscheinstelle, die die zu ersetzende Fahrerlaubnis ausgestellt hat.
Ist man im Besitz des EU Karten Führerscheins, kann diese Auskunft vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt werden. Bedenken Sie, dass das Dokument für spanische Behörden in übersetzer Form vorliegen muss. Anstelle der Übersetzung kann man laut Angaben des Generalkonsulats Barcelona auch eine Bescheinigung des Konsulats vorlegen, die für ca. 35 Euro dort erhältlich ist.
Zur Strassenverkehrsbehörde sollte man neben dem Antrag auch ein Ausweisdokument , Pass oder Personalausweis plus Kopie, die NIE oder eine Meldebescheinigung mit Kopie, zwei aktuelle Fotos sowie die Verlust- oder Diebstahlanzeige mit Kopie mitbringen. Die Gebühr beträgt derzeit 18 Euro.
Wer nicht in Spanien gemeldet ist und folglich seine Daten auch nicht hier gespeichert hat, muss sich seinen Ersatzführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde seines Wohnorts ausstellen lassen.
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