Entspannt und gut informiert in die Wahlheimat Spanien fliegen!

Für jeden, der sich entschließt, seine sieben Sachen zu packen und einen neuen Lebensabschnitt in Spanien zu beginnen, empfiehlt es sich, einige Vorbereitungen zu treffen: Neben dem Erlernen der Sprache und Einholen von Wissenswertem über die derzeitige Situation am Arbeitsmarkt sowie die im Land herrschenden Gesetze betrifft dies auch den ersten direkten Schritt in Richtung Südeuropa – die Einreise, wobei im Allgemeinen das Flugzeug das Verkehrsmittel der Wahl darstellt. Um das bestehende Fluggastrecht nutzen zu können, ist es ratsam, sich vorab ausführlich über die bei einem etwaigen Ausfall vorhandenen Möglichkeiten zu informieren.

Fünf gute Gründe für eine Auswanderung nach Spanien

– Spanien ist ein attraktives Land mit einem abwechslungsreichen Kultur- und Naturangebot. Ob Strand und Meer oder historische Bauten, Theater und Museen – das Königreich bietet seinen Bewohnern und Besuchern Prachtvolles.

– Die parlamentarische Erbmonarchie beherbergt zahlreiche erlebenswerte Städte, zu denen etwa Madrid, Barcelona und Valencia zählen.

– In vielen Regionen des Landes, beispielsweise in Galicien und im Baskenland, herrscht das ganze Jahr über ein angenehm mildes Klima (mehr dazu hier).

– Sympathisch erscheinen vielen Menschen das heißblütige Temperament sowie die entspannte Mentalität und Offenheit der Einheimischen.

– Als Mediziner oder Ingenieur mit sehr guten Sprachkenntnissen stehen die Chancen für eine Anstellung in Spanien relativ gut.

Los geht’s! Der Flug ins südeuropäische Abenteuer

Nach der Entscheidung für eine Auswanderung nach Spanien und den getroffenen grundlegenden Vorbereitungen steht als nächster Schritt die Einreise bevor. Aufgrund der relativ großen Distanz zwischen Deutschland und der neuen Heimat wählen die meisten Menschen als Verkehrsmittel das Flugzeug. Immer wieder kommt es zu Flugausfällen, weshalb es wichtig ist, die aktuell europaweit gültige Fluggastrechteverordnung zu kennen. Sie enthält die Rechte von Passagieren bei Nichtbeförderung, Flugannullierung oder -verspätung. Die Fluggesellschaften sind im Schuldfall verpflichtet, die jeweiligen Entschädigungsleistungen zu erbringen. Bei Streiks oder widrigen Wetterbedingungen wie starkem Schneefall oder Eisregen, die einen pünktlichen Start unmöglich machen, gelten sie allerdings nicht als verantwortlich (Quelle: flighright.de).

Fluggastrechte: Die Entschädigungsleistungen im Detail

– Für eine bis zu 1500 Kilometer lange Strecke erhält der Fluggast 250 Euro erstattet.

– Beträgt die Distanz zwischen dem Abflug- und Ankunftsort zwischen 1500 und 3500 Kilometer, bekommt er 400 Euro.

– Diesen Betrag überweist die Fluggesellschaft auch dann, wenn die Strecke länger als 3500 Kilometer ist und ausschließlich innerhalb der EU verläuft. Führt die lange Reise hingegen über nicht innerhalb der EU gelegene Gebiete, bezahlt sie 600 Euro.

Bei einem Flug von Deutschland nach Spanien gilt der mittlere Bereich – im Schnitt beträgt die Distanz zwischen beiden Ländern etwa 2200 Kilometer. Es gibt verschiedene Unternehmen, die den Fluggast beim Antrag auf eine Entschädigungsleistung unterstützen. Mit der richtigen Vorbereitung, die das Informieren über Fluggastrechte einschließt, steht einer entspannten Auswanderung nichts im Wege!

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde uns so übermittelt. Für die angegebenen Zahlen und Beträge können wir unsererseits keinerlei Gewähr übernehmen. Sicher variieren diese Zahlen auch häufiger.  Es handelt sich also u.E. um Richtwerte.  Bitte informieren Sie sich jeweils aktuell.

Juni 2015