Das Ausländerzertifikat

In die Diskussion gerät mehr und mehr der Eintrag in das neue Ausländermelderegister. Verstößt das Ausländerzertifikat gegen das EU – Gemeinschaftsrecht ?

Die Tarjeta de Resicencia wurde abgeschafft, um das Leben der EU Bürger in Spanien zu erleichtern. Fakt ist: durch das neue Ausländerzertifikat wird es noch komplizierter.

Die einzelnen Mitgliedstaaten der EU übertragen Hoheitsrechte auf die EU. Das bedeutet, dass das europäische Gemeinschaftsrecht Vorrang vor jedem nationalen Recht der Gemeinschaftsmitglieder hat, auch vor dem Verfassungsrecht.

Folgende Punkte werden bemängelt :


  • Die Gebühr von Euro 6,70 verstößt gegen die EU Richtlinien und ist somit nicht rechtsmäßig

  • Die Registrierung kann nicht von einem gültigen Melderegisterauszug der Gemeinde abhängig gemacht werden

  • Wenn ein EU Bürger bereits 5 Jahre durchgängig in Spanien lebt, muss ihm so schnell wie möglich die permanente Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt werden

  • Die Registrierung im neuen Ausländerregister muss am Wohnort vorgenommen werden können und nicht in der Provinzhauptstadt oder der nächstgelegenen Nationalpolizeistelle

  • Ausserdem hat Spanien es versäumt eine Informationskampagne abzuhalten, so wie es die Richtlinien des Europäischen Parlaments vorsehen.

  • Desweiteren hat Spanien es versäumt,  es behinderten Residenten zu ermöglichen, sich registrieren zu lassen

  • Spanien verstößt ausserdem gegen die EU Richtlinien, wenn andere als die dort aufgeführten Dokumente zur Registrierung verlangt werden. Z.B. sind die Namen der Eltern und die Angabe der Steuernummer weder erheblich noch erlaubt.

Unbenommen aller Einwände und bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit, sind wir EU Bürger dennoch nach wie vor verpflichtet, den Registereintrag vorzunehmen und das Zertifikat zu beantragen.

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