Besonderheiten regionaler Steuersysteme

Schenkungen jeglicher Art von Mobilien und Immobilien, die in Alava gelegen sind, sind von der Schenkungssteuer befreit, nicht jedoch von der Einkommenssteuer auf Vermögenszuwächse, sofern der Steuerpflichtige seit mehr als 10 Jahren in dieser Provinz lebt und der Schenker mit ihm verheiratet oder in gerade Linie verwandt ist.

Schenkungen von Immobilien unterliegen in Navarra einer Schenkungsteure von 0,8 %, wenn der Steuerpflichtige in dieser Autonomie ansässig ist und der Schenker mit dem Beschenkten in gerade Linie verwandt ist oder dessen Ehegatte ist. Ebenso werden Schenkungen von in Navarra gelegenen Immobilien unabhängig vom Wohnsitz mit 0,8 % besteuert, wenn der Steuerpflichtige, unabhängig von seinem Wohnsitz, mit dem Schenker in gerader Linien verwandt oder dessen Ehegatte ist.

Im Baskenland sind Erbschaften von Gütern und Rechten von der Erbschaftsteuer befreit, wenn der Erblasser mehr als 10 Jahre in einer dieser Provinzen gelebt hat und mit dem Erben in gerader Linie verwandt oder dessen Ehegatte ist. In Navarra unterliegen Erbschaften von 0,8, wenn der Erblasser in dieser Provinz seinen Wohnsitz gehabt hat und mit dem Erben in gerader Linie verwandt oder mit ihm verheiratet war.

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