Berufsanerkennung bei Auswanderung nach Spanien

Anerkennung der erworbenen Ausbildung in Spanien

Laufend werden Deutsche von der Mentalität und dem Klima Spaniens angezogen, aber nicht um dort Urlaub zu machen, sondern um in diesem südlichen Staat ihr weiteres Leben zu verbringen. Derzeit geht man von einer Zahl von etwa einer Million deutscher Einwanderer in Spanien aus. Die Zahl steigt aber ständig, vor allem in Gegenden, in denen viel Deutsch gesprochen wird wie zum Beispiel Mallorca. Dass das Auswandern aber wohl überlegt sein sollte, liegt wohl auf der Hand. Doch gibt es Punkte, auf die besonders geachtet werden muss.

Neues Land – neuer Job

Die wohl wichtigste Frage, die es vorab zu klären gibt, ist mit welcher Tätigkeit wird man zukünftig in der neuen Heimat sein Geld verdienen. Finden lässt sich ein Job bei Quoka.de rasch, doch ob dieser einfach ausgeübt werden kann, muss geklärt werden. Diese Überlegung ist wichtig, weil nicht jede in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung oder hier erworbener akademischer Grad automatisch in Spanien anerkannt wird. Unter Umständen muss die Anerkennung in der spanischen Hauptstadt beantragt werden. Nötig ist diese Vorgehensweise bei Berufen, die reglementiert sind. Diese Berufe sind staatlich geregelt oder geschützt. Einwanderer, die demnach in Spanien als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Lehrer arbeiten wollen und ihren Abschluss in Deutschland erworben haben müssen die Anerkennung dieses Abschlusses in Madrid beantragen.

Warum eine Anerkennung notwendig ist

Aufgrund von gemeinschaftlichen Beschlüssen und Richtlinien zwischen den Ländern müssen Berufsabschlüsse und akademische Grade anerkannt werden. Diese Anerkennung wird aber nicht automatisch ausgeführt, sondern muss eben beantragt werden, weil jeder einzelne Fall genau geprüft wird. Dabei kontrollieren die zuständigen Behörden ob Ausbildungsinhalte beider Länder ident sind und ob auch die Dauer der Ausbildung gleich lange ist. Ist die Ausbildungszeit in Spanien länger, muss der Antragsteller unter Umständen spezielle Berufserfahrung nachweisen. Bestehen bei diesen beiden Punkten gravierende Unterschiede muss der Antragsteller gegebenenfalls einen Eignungstest oder einen Anpassungslehrgang absolvieren.

Der Bescheid

Genaue Informationen bei welcher Behörde Sie die Anerkennung Ihrer Ausbildung beantragen müssen erhalten Sie beim Ministerium für Unterricht, Kultur und Sport in Madrid. Haben Sie die Unterlagen dann entsprechend eingereicht, muss laut königlichem Dekret 86/87 innerhalb eines halben Jahres ein Bescheid ausgestellt werden, ob die Anerkennung erfolgt, eine Zusatzprüfung von Nöten ist oder eine Anerkennung verweigert wird. Meist ist die Bearbeitungszeit aber bedeutend länger und kann bis zu eineinhalb Jahren dauern. Unproblematisch ist die Anerkennung meist bei Berufen wie Apotheker, Ärzten, Tierärzten oder Hebammen. Hier gelten auch gesonderte Richtlinien.
Haben Sie die Anerkennung dann endlich in der Hand, kann das neue Leben in Spanien beginnen.