Im Fall des Todes in Spanien

Obwohl viele ältere Leute, die nach Spanien bzw. speziell an die Costa Blanca ausgewandert sind, ihr Leben nach dem Beruf genießen und ihren neuen Wohnort für einen Jungbrunnen halten, sollte man nicht vergessen, dass dieser Lebensabschnitt auch der Letzte sein kann. In diesem Fall bleiben oft Angehörige zurück, die mit der Situation und den hiesigen Formalitäten völlig überfordert sind.

Oft kommt dann noch die Sprachbarriere hinzu und die Angehörigen lassen sich von einem Bestattungsunternehmen ein völlig überteuertes Leistungspaket andrehen. Solche potentiellen Kunden werden oft schon im Krankenhaus ausgespäht und wenn dann die Angehörigen unter Schockeinwirkung angesprochen werden, können die Bestattungsunternehmen fast alles mit ihnen vereinbaren.

Man sollte sich also in der Wahl des Bestattungsunternehmens nicht bedrängen lassen und sich genau erkundigen, denn in Spanien herrscht in dieser Branche ebenfalls freie Marktwirtschaft. Seit 1966 ist dieser Markt jedoch heiß umkämpft, da inzwischen fast nur noch private Institute aktiv sind und einen erbitterten Konkurrenzkampf führen. Doch trotzdem, dass viele Kleinunternehmen von den Großen geschluckt werden, gibt es an der Costa Blanca eine relative große Auswahl an Bestattungsunternehmen.

Seit 1993 hat sich die Zahl der Tanatorios von vier auf 14 erhöht. In diesen Tanatorios wird den Angehörigen die Möglichkeit geboten, in stilvoller Umgebung von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen.

Was passiert im Todesfall?

Bei natürlicher Todesursache muss ein Arzt einen Totenschein (certificado médico) austellen und der Bestatter nimmt den Leichnam mit in das Tanatorio. Der Arzt reicht das certificado médico beim Personenregister (registro civil) ein und holt dann von dort die Sterbeurkunde (Certificado de defunción) ab.Im Krankenhaus läuft die Prozedur in der Regel völlig ähnlich ab.

Ist der Verstorbene bei einem Unfall ums Leben gekommen, müssen ein Richter und ein Gerichtsarzt den Abtransport der Leiche durch ein Bestattungsunternehmen genehmigen. Stellt sich heraus, dass der Tod nicht auf natürliche Weise eingetreten ist, muss der Richter über eine Freigabe oder über Autopsie der Leiche entscheiden. Bis zur Klärung der rechtlichen Fragen kann die Leiche zwar zur Nischenbestattung freigegeben werden, aber nicht zur Einäscherung.

Kosten der Bestattungsunternehmen

  • Sterbeurkunde inklusive Einreichung des Totenscheins und Abholen der Urkunde beim Personenregister macht ca. 150 Euro.
  • Personal- und Bearbeitungskosten variieren stark und können bis zu 420 Euro betragen.
  • Der Abtransport der Leiche liegt bei etwa 160 Euro.
  • Wird das Reinigen und Herrichten des Leichnams nicht von einem Angehörigen übernommen, muss man mit ca. 90 Euro rechnen.
  • Unterbringung in einem Kühlfach bis zur Einäscherung oder Bestattung wird mit ca. 240 Euro berechnet.
  • Die Aufbahrung des Toten in einem separaten Saal kostet 300 Euro täglich. Im Friedhofsgebäude macht dies nur 19, 41 Euro, dies ist natürlich auch nicht so luxuriös.
  • Leichentuch und Einkleiden des Leichnams machen 50 Euro.
  • Ein Sarg kostet ab 1000 Euro aufwärts, eine Urne ab 70 Euro aufwärts.
  • Ein Grab variiert zwischen 300 und 1100 Euro, eine Einäscherung macht ungefähr 510 Euro.
  • Rückführung des Leichnams ins Ausland kann zwischen 3200 und 6000 Euro kosten.

Anmerkung

Für die Preise kann keinerlei Gewähr übernommen werden. Naturgemäß können sich Preise von heute auf morgen ändern.