Fünf Bauvertragstypen in Spanien – Sie haben die Wahl
Wird der Bauvertrag von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüft oder konzipiert, sind Sie auf der sicheren Seite.
Nachfolgend zunächst die 5 häufigsten Bauvertragstypen, contrato de obra, in Spanien
1. Werklieferungsvertrag
Contrato de obra con suminstro de materiales
2. Vertrag nach Masseinheiten
Contrato por unidad de medida
3. Werkvertrag mit Festpreis
Arrendamiento de obra por precio alzado
4. Bauverwaltungsvertrag
Contrato de obra por administración
5. Tauschvertrag Grundstück gegen Bauwerkserrichtung
Contrato de cesión de solar a cambio de obra
Schwierigkeiten bereitet dem deutschen Bauherrn in der Praxis häufig der "Vertragstyp nach Masseinheiten" weil damit die Kostenzuordnung zu einzelnen Gewerken wie Bedachung oder Anbau nicht direkt nachvollziehbar werden.
Tatsächlich jedoch ist hier eine sehr gute Vergleichbarkeit der Preise und damit eine Preiskontrollmöglichkeit für den Bauherrn gegeben. Vom vor Ort erfahrenen Architekten kann die Messlatte von Richtpreisen der Architektenkammer angelegt werden.
Beim Bauverwaltungsvertrag setzt der Bauherr praktisch einen fachkundigen Vertreter ein welcher gegen eigenes Salär sowohl die Materialbeschaffung wie die Ausführung seinerseits organisiert.
Der Tauschvertrag "Grundstück gegen Bauwerkserrichtung" kommt häufig dann zum Einsatz wenn auf einem Grundstück mehrere Wohneinheiten errichtet werden.
So erhält der Grundstückseigentümer beim Bau eines Mehrfamilienhauses auf seinem bisherigen Grundstück beispielsweise zwei von sechs Eigentumswohnungen im Tausch gegen das Grundeigentum.
Fristeinhaltung, Baumängelhaftung und Preisstabilität abzusichern ist wiederum Aufgabe eines Rechtsanwaltes in allen diesen Vertragstypen.
Können Sie dann auch bei der weiteren Abwicklung des Bauvertrages auf die begleitende Kontrolle von Architekten und Anwalt bauen, gewinnt das Bauwerk im Ausland sein sicheres Fundament.
Beim Bauen in Spanien, etwa auf Mallorca, sich allein auf die oft wertreichen Versicherungen deutscher Bauunternehmer oder etwas deutsch sprechender, zunächst sehr fürsorglicher, spanischer Vermittler zu verlassen, ist nicht zu empfehlen, wenngleich diese Fehler, das zeigt die Erfahrung, immer wieder begangen werden.
Eine Information der
Anwaltskanzlei Menth
e-mail: info@erbrechtskanzlei-spanien.de
weitere Rechts- und Praxistipps:
www.erbrechtskanzlei-spanien.de
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