Baurechtliche Genehmigung für Pergola, Garage oder Carport?

Die Leichtbauweise wird im Baurecht Spaniens nicht richtig geregelt. Ihre baurechtliche Genehmigungsfähigkeit richtet sich nach dem Zweck des Leichtbaus.
Um möglichen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, lassen Sie sich einfach eine vom Hersteller oder Vertreiber eine schriftliche Garantie geben. Diese Garantie sollte die Versicherung enthalten, dass eine Genehmigung nicht erforderlich ist und im Falle eines Irrtums der Hersteller wie Vertreiber für alle Risiken im Sinne von entstehenden Schäden,  Strafgeldern oder Abriss aufkommen muss.
Handelt es sich bei dem Vertreiber um ein seriöses Unternehmen, dann dürfte das Ausstellen einer Genehmigung kein Problem darstellen. da er von seinen beworbenen Produkten und ihren rechtlichen Belangen überzeugt und informiert sein sollte.

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