Zulassung eines deutschen Fahrzeugs in Spanien

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Abmeldung in Deutschland
Kauf in Spanien
Führerschein

Wie melde ich mein Auto um – Autozulassung in Spanien

Die Ummeldung eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeuges  ist bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Jefatura Provincial de Tráfico) innerhalb von 6 Monaten nach Wohnortwechsel vorzunehmen.
Der erste Schritt für die neue Zulassung des Fahrzeugs ist die Homologación. Hierbei muss der Fahrzeugbrief von einem zugelassenen Industrie-Ingenieur übersetzt und das Fahrzeug vermessen werden. Die Kosten liegen bei ca. 120€.
Beim I.T.V, dem spanischen Pendant des TÜV, ist dann eine technische Inspektion fällig. Hier werden zwei Kopien der Tarjeta de Inspección técnica ausgestellt, die später beim spanischen Straßenverkehrsamt vorgelegt werden müssen.
Die festgestellten Merkmale werden in den neuen spanischen Fahrzeugbrief Ficha Técnica übertragen. Die Fehlersuche bei der Inspektion erfolgt sehr gewissenhaft. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 75 bis 100 €.
Bei der Hacienda, dem Spanischen Finanzamt, wird nun eine Zulassungssteuer (Impuesto de Matriculación) fällig. Sie richtet sich nach dem Zeitwert und der Motorisierung des Fahrzeugs.
Der Zeitwert ergibt aus dem Neuwert des Wagens abzüglich eines jährlichen Wertverlustes, welcher durch die Finanzbehörden anhand veröffentlichter Tabellen ermittelt wird.
Ist der Hubraum eines Benziners kleiner als 1.600 Kubikmeter bzw. der eines Diesels kleiner als 1.910 Kubikmeter, beträgt die Zulassungssteuer 7% des Zeitwerts. Liegen die Werte darüber, steigt die Steuer auf 12%.
Die Steuernummer N.I.E, die persönlichen Steuerstrichcodes, die Fahrzeugpapiere und gegebenenfalls An- und Abmeldepapieren des Wohnsitzes in Deutschland sind in der Hacienda einzureichen.
Die Behörde prüft dann, ob und wie viel Zulassungssteuer zu zahlen ist. Ein entsprechender Bescheid, der über eine Bank zu begleichen ist, kann innerhalb kurzer Zeit abgeholt werden.
Die Kfz-Steuer (Impuesto de Vehículos de Tracción Mecánica) ist relativ niedrig und wird jährlich an die Gemeinde, in der das Fahrzeug zugelassen ist, bezahlt. Sie ist in den einzelnen Provinzen Spaniens leicht unterschiedlich und nach Motorkapazität gestaffelt.
Alle Belege und Bescheide samt Personalausweis, Empadronamiento und dreifachen Kopien werden nun auf der Verkehrsbehörde (Dirección General de Tráfico) eingereicht. Hat man die fälligen 65,20 € gezahlt, kann man am nächsten Tag die Matricula, entspricht dem deutschen Fahrzeugschein, abholen.
In einem der von Trafico ausgewiesenen Läden können nun die spanischen Nummernschilder gekauft werden.
Es wird empfohlen, die Abmeldung in Deutschland erst durchzuführen, wenn die Zulassung in Spanien sichergestellt ist. Die Stilllegung kann grundsätzlich auch von der Deutschen Botschaft und den Konsulaten in Spanien vorgenommen werden. Die Durchführung liegt jedoch in deren Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf diese Amtshandlung besteht nicht.
Deshalb heißt es jetzt nur noch: Fahrzeug in Deutschland bei Versicherung und Ämtern abmelden.
Ist das geschafft, haben Sie den spanischen Behördendschungel überwunden. Jetzt fehlt nur noch eine neue Autoversicherung. Diese ist generell günstiger als in Deutschland, besonders für jüngere Fahrer und Personen die keinen Schadensfreiheitrabatt in Anspruch nehmen können. Zu beachten ist, dass sich hier die Tarife teilweise erheblich unterscheiden.
Ist Ihnen dieser ganze Aufwand zu viel, kann auch eine Agentur gestoria gegen Gebühr mit der Erledigung der Ummeldformalitäten beauftragt werden.
Anmerkung:  An dieser Stelle möchten wir wieder darauf hinweissen, dass wir keinerlei Gewähr für die angegebenen Preise übernehmen können. Diese können ständig variieren.  Bitte fragen Sie Ihren Gestor oder die jeweilige Behörde, nach den aktuellen Preisen !

Kauf in Spanien – Autokauf

Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug in Spanien kaufen, das schon dort zugelassen ist, ersparen Sie sich nicht nur bürokratischen Aufwand sondern auch die Zulassungssteuer. Anders als in Deutschland bleibt das spanische Kennzeichen von der ersten Zulassung bis zur Verschrottung das gleiche. Wenn das Fahrzeug den Besitzer muss für die Änderung der Papiere nur 4 % Übertragungssteuer bezahlt werden.
Wenn Sie erwägen, am Ort Ihres Ferienwohnsitzes einen Neuwagen zuzulassen, kaufen Sie diesen günstiger in Spanien direkt.
Der Preis, der offiziell im Laden genannt wird, beinhaltet die spanische Mehrwertsteuer (18%) und auch die spanische Zulassungssteuer (12%). Er ist oft noch verhandelbar, denn für viele Modelle gibt es Sonderangebote (offertas) und Nachlässe (decuentos). Die Erledigung des Anmeldevorgangs überlassen Sie am besten dem Händler.

Kanarische Inseln

Die Kanarischen Inseln unterliegen nicht den gleichen steuerlichen Regelungen wie Festland und die Balearen. Die Zulassung eines mitgebrachten Fahrzeuges ist dort nicht nur teuerer, weil zusätzlich zu allen anderen Steuern noch eine Inselsteuer zu entrichten ist, sondern auch komplizierter, weshalb sich meist die Einschaltung einer Gestoria (siehe oben) empfiehlt.
Außerdem fallen Gebühren  für diverse Dienste und Überführung an. Ein Preisvergleich lohnt sich in jedem Fall, denn eventuell ist es günstiger das Fahrzeug vor Ort anzukaufen – unkomplizierter ist es in jedem Fall.
Die Höhe der zu zahlenden Steuer ist von verschiedenen Faktoren abhängig, nach denen Sie sich aktuell nur vor Ort bei der zuständigen Jefatura de Tráfico erkundigen können.

Melden Sie Ihr Auto erst dann in Deutschland ab, wenn die Zulassung in Spanien vollständig erledigt ist. Die deutsche Botschaft und die Generalkonsulate (in Barcelona, Sevilla, Palma de Mallorca, Las Palmas de Gran Canaria) sind nicht mehr verpflichtet, die Abmeldung vorzunehmen; sie tun dies nur noch nach eigenem Ermessen und als Entgegenkommen. Eine telefonische Anfrage im voraus ist daher sinnvoll.
Ihren deutschen Kfz-Versicherer sollten Sie in jedem Fall selbst von der Ummeldung informieren und eine Kopie der spanischen Anmeldebescheinigung beilegen.

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Führerschein in Spanien

Der Führerschein muss seit dem 01.07.1996 EU-weit nicht mehr umgeschrieben werden. Eine EU-Richtlinie sieht die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen vor, auch dann, wenn der Wohnsitz in ein anderes Land verlegt wird.
Einige Länder, darunter auch Spanien, verlangen bei Wohnsitzwechsel eine Registrierung des Führerscheins, Deutschland nicht.
Unabhängig davon muss das Fahrzeug aus steuer- und zulassungsrechtlichen Gründen dort angemeldet sein, wo es hauptsächlich gefahren wird.
Die Verkehrsgeneraldirektion in Madrid äußert sich wie folgt: Wer in Spanien gemeldet ist, das Fahrzeug aber auf sich in Deutschland zugelassen hat, kann Schwierigkeiten bekommen.
Keine Probleme gibt es, wenn der Inhaber eines deutschen Führerscheins ein Fahrzeug mit spanischem Kennzeichen führt, das nicht sein eigenes ist, also beispielsweise ein Ausgeliehenes.

Welche Papiere brauche ich wo?

Anmeldung beim Rathaus (Empadronamiento)
– Reisepass (alternativ: Personalausweis), inkl. Kopie
– N.I.E.-Nummer inkl. Kopie
– Mietvertrag oder Escritura
– Strom- oder Wasserrechnung zum Nachweis

Finanzamt (Hacienda)
– Ausweis inkl. Kopie
– N.I.E.-Nummer in Kopie
– Einzahlungsbeleg der Zulassungssteuer
– Fahrzeugbrief inkl. Kopie
– Fahrzeugschein incl. Kopie
– Span. Fahrzeugbrief (Ficha Técnica) inkl. Kopie

Spanische Verkehrsbehörde (Dirección General de Tráfico)
– Ausweis
– N.I.E.-Nummer inkl. Kopie
– Anmeldebescheinigung in Spanien (Empadronamiento) mit dreifacher Kopie
– Span. Fahrzeugpapiere (Ficha Técnica) mit dreifacher Kopie
– Bestätigung über die gezahlte Einfuhrsteuer
– Einzahlung von 65,20 €

Deutsches Konsulat
– Ausweis (Reisepass oder Personalausweis)
– Alte Kfz-Schilder zum Entstempeln
– Deutscher Fahrzeugbrief
– Deutscher Fahrzeugschein
– Deutsche Abmeldung
– Anmeldung in Spanien
– Abmeldung beim deutschen Versicherungsunternehmen

Adressen der Verkehrsdirektionen an der Costa Blanca

Valencia
Calle Mora de Rubielos, s/n
46007 Valencia
Tel.: 963 172 000
Fax: 963 417 986

Alicante
Calle Ferré Vidiella, 4
03005 Alivante
Tel.: 965 125 466
Fax: 965 925 759

Murcia
Calle Ricardo Zamora, 3
30003 Murcia
Tel.: 968 256 211
Fax: 968 252 456

 

Katja Nagelschmidt