Auto ummelden in Spanien. Spanische Zulassung

Wer dauerhaft in Spanien lebt, muss sein Auto ummelden! Sie dürfen lediglich 6 Monate im Land leben ohne umgemeldet zu haben. Das gilt auch für diejenige, die ihren Hauptwohnsitz nach wie vor in Deutschland haben.  Will heissen: wenn Sie länger als 6 Monate hier in Spanien leben, müssen Sie Ihr Auto ummelden!
Die Zulassung auf ein spanisches Kennzeichen ist ein aufwändiges und kompliziertes Verfahren.  Gemäss der gesetzlichen Regelung ist ein Fahrzeug nach 3 Monaten umzumelden. Wer hier lebt und mit deutschem Kennzeichen erwischt wird, riskiert die Beschlagnahmung des Wagens und ein hohes Bußgeld. 
Wenn Sie sich entschlossen haben, Ihren Wagen umzumelden, so schlage ich vor, nehmen Sie sich einen Gestor ! Es sei denn , Sie haben viel Zeit , gute Nerven und Durchhaltevermögen. Es sind endlose Behördengänge und langes stehen in diversen Schlangen unabdingbar.
Wenn Sie es doch selbst versuchen wollen, so brauchen Sie dazu einen Computer mit Internetzugang. Das Formblatt 576 von der Steuerbehörde ist nur noch online erhältlich, und das auch nur, wenn man sich dort als Nutzer registriert.
  Erhalten können Sie dieses Formblatt unter  www.aeat.es . Wenn Sie das Formblatt ausgedruckt und ausgefüllt haben, erfahren Sie die Höhe der Zulassungssteuer . Die können Sie sofort über Kreditkarte einzahlen und anschliessend das Formular digital abschicken.
Automatisch wird Ihnen dann ein Belegzertifikat zugewiesen. Dieses benötigen Sie fürdie Ummeldung bei der Zulassungsstelle Trafico. Dort müssen neben dem Zertifikat der Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein eingereicht werden. 
Wer im Besitz des CoC – Certificate of Conformity – ist, kann sich vermutlich die Kosten für die Übersetzung des Fahrzeugbriefes sparen. Von diesen Papieren können Sie sich verabschieden, der spanische Staat wird sie einziehen und behalten. Fertigen Sie auf jeden Fall Kopienan. Die sind für die Abmeldung in Deutschland erforderlich.
In Kopie benötigt wird ein Ausweisdokument, vorzugsweise den Reisepass, und eine aktuelle Meldebestätigung von der Stadtverwaltung. Natürlich werden auch die Residencia oder auch das neue Residenten Zertifikat anerkannt. Ausserdem muss der Nachweis erbracht werden, dass die Kfz Steuer bei der Suma bezahltist und der Wagen den spanischen TÜV bestanden hat.
Wenn Sie sich das alles nicht antun wollen, wenden Sie sich an einen Gestor in Ihrer Nähe. Sie geben ihm den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Ausweisdokumente, NIE Nummer, CoC und Meldebescheinigung , dann warten Sie nur noch auf seinen Anruf.
Meistens fällt dann nur noch der TÜV Termin an.  Meistens erhält der Gestor nach einer Woche die spanischen Papiere von der Verkehrsbehörde.  Mit diesen und dem neuen spanischen Kennzeichen gilt es dann nur noch zwei Hürden zu nehmen: Das Finden einer günstigen spanischen Versicherung nd die Abmeldung des Fahrzeugs in Deutschland.
Die Abmeldung kann über das Konsulat oder die Botschaft erfolgen. Hat das Fahrzeug bereits spanische Kennzeichen, ist die Vorlage  des Nachweises über die spanische Neuzulassung anstelle des deutschen Fahrzeugbriefes vorzulegen.
Da der Brief eingezogen wird, ist als Nachweis eine von der ITV Stelle abgestempelte Kopie des Briefs vorzulegen, der Fahrzeugschein, falls der auch eingezogen wurde, ebenfalls eine Kopie, sowie die deutschen Kennzeichen. Natürlich kann man auch Kopien der neuen spanischen Papiere beifügen, die Fahrzeugidentifikationsnummer ist identisch.
Man kann die Abmeldung auch direkt per Post oder durch Bevollmächtigten persönlich bei der deutschen Zulassung vornehmen.


Auto abmelden – Die Abmeldung

Die Abmeldung kann in Ausnahmefällen über das Konsulat oder die Botschaft erfolgen. Die Durchführung liegt jedoch in deren Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf diese Amtshandlung besteht nicht.
Hat das Fahrzeug bereits spanische Kennzeichen , ist die Vorlage des Nachweises über die spanische Neuzulassung (Permiso de cirulacion) anstelle des deutschen Fahrzeugbriefes vorzulegen. Da der Brief eingezogen wird, ist als Nachweis eine von der ITV Stelle abgestempelte Kopie des Briefs vorzulegen, der Fahrzeugschein (falls der auch eingezogen wurde, ebenfalls eine Kopie) sowie die deutschen Kennzeichen. 
Natürlich kann man auch Kopien der neuen spanischen Papiere beifügen, die Fahrzeugidentifikationsnummer ist identisch. Die Abmeldung ist auch per Post oder durch einen Bevöllmächtigten bei der deutschen Zulassungsstelle möglich.

Fahrzeug als Umzugsgut deklarieren

Wer  seinen ersten Wohnsitz nach Spanien verlegt, kann sich möglicherweise von der Zulassungssteuer befreien lassen, indem er sein Fahrzeug als Umzugsgut deklariert.
Dafür müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Das Fahrzeug muss mindestens sechs Monaten auf den Namen des Deklarierten zugelassen sein, dieser muss mindestens ein Jahr lang in Deutschland gemeldet gewesen sein.
Die Deutsche Botschaft in Madrid kann gegen Gebühr eine Bescheinigung in spanischer Sprache ausstellen. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage einer Meldebescheinigung aus Deutschland, aus der die erwähnten Merkmale hervorgehen.