Bringschuld der Nichtresidenten

Beim Tanken, Rauchen oder Rommé-Spielen, Vater Staat verdient kräftig mit. Die Steuern, die beim Kauf der entsprechenden Artikeln anfallen, wandern automatisch in den Staatssäckel. Auf Grund-oder Kfz-Steuer dagegen macht der Fiskus Jahr für Jahr aufmerksam, fordert sie von seinen Steuerbürgern explizit ein.

Ganz stillschweigend verstreicht dagegen die Frist zur Zahlung der Nichtresidentensteuer. Spätestens zu Beginn des neuen Jahres, müsste jeder Nichtresident mit Grundeigentum in Spanien seinen Tribut, die "Impuestos de No Residentes", gezollt haben.

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Nichtresidentensteuer für Ausländer mit Immobilienbesitz in Spanien

Bei dieser Nichtresidentensteuer handelt es sich um eine Vermögens- und Eigennutzungssteuer, die der spanische Staat von allen erhebt, die sich erstens weniger als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten und zweitens Grundeigentum in Spanien besitzen.
Die Nichtresidentensteuer ist jedoch nicht mit der Grundsteuer zu verwechseln, um deren Zahlung sich in der Regel die Steuereinzugsstelle Suma kümmert.
Dabei handelt es sich um eine Bringschuld, das heißt der Bürger ist selbst für die Einhaltung der Frist am 31. Dezember verantwortlich.
IBI (Impuestos sobre Bienes Inmuebles) und IAE (Impuestos sobre Actividades Económicas) sind demnach lokale Abgaben, die an das örtliche Rathaus oder das Steuereinzugsbüro "Suma" abzuführen sind. Der dazugehörige Bescheid wird an die spanische Anschrift oder an den steuerlichen Vertreter zugesandt und ist innerhalb der genannten Frist zu zahlen. Die Rathäuser oder Suma-Büros bieten auch Abbuchungsverfahren an. Dieses empfiehlt sich besonders für alle, die nicht regelmäßig in Spanien sind und keinen steuerlichen Vertreter beauftragt haben.

Ausländer mit Immobilienbesitz in Spanien sollten tunlichst darauf achten, die Nichtresidentensteuer stets zu begleichen. Wird die Steuer nicht bezahlt, haftet die Immobilie für sämtliche Steuerschulden.

Susanne Hesse


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