Neue Auflagen für Telefonkonzerne
Die neuen Normen lauten:
– Die Anbieter MÜSSEN Beschwerdestellen einrichten
– Die Bearbeitung von Reklamationen darf nicht
mehr telefonisch stattfinden
(Statt Call-Centern muss es festeingerichtete Büros geben)
– Die Kosten für ein Beschwerdetelefonat dürfen den Tarif eines normalen
Ortsgespräches nicht überschreiten
– Beschwerden müssen mit einer Referenznummer versehen werden
(Das soll ständiges Weiterleiten verhindern)
– Die Einspruchspflicht wird von einem auf drei Monate verlängert
(Wenn einem Änderungswunsch oder einer Kündigung
nicht nachgegangen wurde)
– Eine Kündigung kann per Telefon erledigt werden
(Nach 15 Tagen dürfen keine Bankeinzüge mehr vorgenommen oder
Rechnungen verschickt werden.)
– Die Aufnahme in ein Telefonbuch und Versand von SMS- oder E-Mail-
Werbung ist ohne Zustimmung verboten
– Jeder hat ein Recht auf einen Internetzugang
(Jeder Computer muss ans Netz angeschlossen werden können.)
12.05.2005
Rebecca Goerke
IMP-Agentur
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