Ärzten und anderen Berufsangehörigen, wird die Anerkennung erleichtert
Vor einigen Wochen hat das Europäische Parlament einen Gesetzentwurf verabschiedet, der es Ärtzen, Apothekern, Architekten und Angehörigen anderer regulierter Berufe erleichtern soll, sich in anderen Mitgliedstaaten niederzulassen und dort ihren Beruf auszuüben.
Die überarbeiteten Regeln ermöglichen Berufsverbänden, die eine beschleunigte Anerkennung ihrer Qualifikationen durch einen anderen Mitgliedstaat wollen, einen Europäischen Berufsausweis – vermutlich in Form einer Chipkarte – zu beantragen.
Dieser würde dann bei kurzen Arbeitsaufenthalten im EU Ausland durch die Behörden des Heimatstaates ausgestellt. Bei einem dauerhaften Umzug sind die Behörden des Gastlandes für die Austellung verantwortlich.
Dabei könne man auf das bereits existierende "Binnenmarkt-Informationssystem" zurückgreifen, um so den zwischenstaatlichen Informationsaustausch innerhalb der EU-Länder zu erleichtern. So könne man Zeit sparen und Anerkennungsprozesse vereinfachen.
zudem soll ein Warnsystem entwickelt werden. Angehörige von Gesundheitsberufen, gegen die in ihrem Heimatland disziplinarische oder strafrechtliche Sanktionen vorliegen, sollen ihre Tätigkeit auch in keinem anderen Land der EU ausüben können. Sanktionen und Berufsverbote sollen binnen drei Tage allen EU Mitgliedstaaten mitgeteilt werden.
Von derzeit etwa 800 regulierten Berufen in der EU werden sieben auf der Grundlage der bereits bestehenden Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen automatisch in allen Mitgliedstaaten anerkannt. Dabei handelt es sich um Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenpfleger, Hebammen, Tierärzte, Architekten. Um das System rund um regulierte Berufe transparenter zu gestalten, soll es künftig eine von der Europäischen Kommission eingerichtete öffentliche Datenbank geben.
Der Gesetzentwurf muss nun von den EU Mitgliedstaaten formal bestätigt werden.
Die überarbeiteten Regeln ermöglichen Berufsverbänden, die eine beschleunigte Anerkennung ihrer Qualifikationen durch einen anderen Mitgliedstaat wollen, einen Europäischen Berufsausweis – vermutlich in Form einer Chipkarte – zu beantragen.
Dieser würde dann bei kurzen Arbeitsaufenthalten im EU Ausland durch die Behörden des Heimatstaates ausgestellt. Bei einem dauerhaften Umzug sind die Behörden des Gastlandes für die Austellung verantwortlich.
Dabei könne man auf das bereits existierende "Binnenmarkt-Informationssystem" zurückgreifen, um so den zwischenstaatlichen Informationsaustausch innerhalb der EU-Länder zu erleichtern. So könne man Zeit sparen und Anerkennungsprozesse vereinfachen.
zudem soll ein Warnsystem entwickelt werden. Angehörige von Gesundheitsberufen, gegen die in ihrem Heimatland disziplinarische oder strafrechtliche Sanktionen vorliegen, sollen ihre Tätigkeit auch in keinem anderen Land der EU ausüben können. Sanktionen und Berufsverbote sollen binnen drei Tage allen EU Mitgliedstaaten mitgeteilt werden.
Von derzeit etwa 800 regulierten Berufen in der EU werden sieben auf der Grundlage der bereits bestehenden Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen automatisch in allen Mitgliedstaaten anerkannt. Dabei handelt es sich um Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Krankenpfleger, Hebammen, Tierärzte, Architekten. Um das System rund um regulierte Berufe transparenter zu gestalten, soll es künftig eine von der Europäischen Kommission eingerichtete öffentliche Datenbank geben.
Der Gesetzentwurf muss nun von den EU Mitgliedstaaten formal bestätigt werden.
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