Anmietung von Geschäfts- und Büroräumen

Bei der Anmietung von Gewerbeflächen, wie Geschäfts- und Büroräumen, gibt es einige wichtige Dinge zu beachten.
Sie können viel Geld verlieren, wenn Sie die Unsancen des spanischen Mietmarktes nicht kennen.

Bei Gewerbeflächen gilt immer die Mietdauer , die vereinbart ist. Hier greift die 5-jahres Regelung des Städtischen Mietgesetzes nicht.
Seien Sie auf der Hut! Jeder kennt in Spanien die Neubaublocks mit dem noch zugemauerten Erdgeschoss. Sie können diese Flächen anmieten und sie auf eigene Kosten, entsprechend Ihrem Gewerbe und Ihren Vorstellungen ausbauen lassen. Wenn Sie es nun versäumen, vertraglich mit dem Eigentümer alles abzuklären, kann es Ihnen passieren, dass am Ende der Mietzeit alles ohne Entschädigung an den Vermieter fällt.

Ausserdem, Sie können keineswegs in einem Geschäftslokal alles machen was Sie wollen, auch wenn der Vermieter es Ihnen gestattet. Es kann durchaus sein, dass die Gemeinde oder gar das Land etwas gegen Ihren Geschäftsbetrieb hat. Dann dürfen Sie nicht öffnen. Sie müssen sich vorher in jedem Fall vorher im Rathaus erkundigen, ob Sie die Apertura, die Eröffnungslizenz für Ihren Betrieb erhalten werden. Oft ist die Eröffnungslizenz an Regeln und Auflagen gebunden , was bedeutet, dass sich die Genehmigung über einen langen Zeitraum hinziehen kann.

Häufig werden auch Wohnungen als Büros angemietet. Hier sollten Sie bei der Eigentümergemeinschaft vorher Erkundigungen einziehen, was gestatet ist – oder eben auch nicht gestattet ist. In Ferienhaussiedlungen findet man häufig einen Passus , der gewerbliche Nutzung nicht erlaubt.

Ob Miete oder Übernahme, das ist ein sehr grosser Unterschied. Bei einem Traspaso (Ablöse) wechseln häufig sehr hohe Summen den Besitzer, den die Neuen wähnen sich in dem Glauben, dass sie das Gesachäft kaufen, dem ist aber nicht so. Bei einem Traspaso übernimmt man lediglich eine Geschäftseinrichtung, evtl. die Vorräte, Maschinen, irgendwelche Einbauten und dergleichen. Man kauft aber keinesfalls die Immobilie.!  Oft wird einfach die Unkenntnis des neuen Mieters ausgenutzt. Wägen Sie ab, ob evtl. doch der Ausbau eines Rohbaues für Sie nicht doch preiswerter ist, als die Übernahme eines Mietvertrages mit Traspaso.

Kaution für Gewerberäume : in der Regel zahlen Sie zwei Monatsmieten. Die Kaution muss von Gesetzes wegen nicht verzinst werden. Bei privaten Räumlichkeiten wird in Spanien im Gegensatz zu Deutschland nur eine Monatsmiete fällig.
Im konkreten Fall sollten Sie sich ggfs. mit einem Anwalt Ihrer Wahl in Verbindung setzen. Es geht ja schließlich um Ihr Geld .

2011 red

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