Neue Auflagen für Telefonkonzerne

Die spanische Regierung hat ein neues Dekret verfasst. Im Bereich Service und Qualität werden die bisherigen Normen erweitert. Diese sollen die Rechte der Verbraucher stärken. Vor allem das ehemalige Staatsunternehmen Telefónica muss daher einschlagende Veränderungen durchführen. Wann das Dekret endgültig in Kraft treten wird, ist jedoch noch unklar.

Die neuen Normen lauten:

– Die Anbieter MÜSSEN Beschwerdestellen einrichten

– Die Bearbeitung von Reklamationen darf nicht
  mehr telefonisch stattfinden
  (Statt Call-Centern muss es festeingerichtete Büros geben)

– Die Kosten für ein Beschwerdetelefonat dürfen den Tarif eines normalen 
  Ortsgespräches nicht überschreiten

– Beschwerden müssen mit einer Referenznummer versehen werden
  (Das soll ständiges Weiterleiten verhindern)

– Die Einspruchspflicht wird von einem auf drei Monate verlängert
  (Wenn einem Änderungswunsch oder einer Kündigung
  nicht nachgegangen wurde)

– Eine Kündigung kann per Telefon erledigt werden
  (Nach 15 Tagen dürfen keine Bankeinzüge mehr vorgenommen oder  
  Rechnungen verschickt werden.)

– Die Aufnahme in ein Telefonbuch und Versand von SMS- oder E-Mail-
  Werbung ist ohne Zustimmung verboten

– Jeder hat ein Recht auf einen Internetzugang
  (Jeder Computer muss ans Netz angeschlossen werden können.)

12.05.2005
Rebecca Goerke
IMP-Agentur

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