Versicherung und Schadensbegleichung
Achten Sie immer darauf, dass Sie auch all das wirklich versichert haben, was Sie im Ernstfall wieder ersetzt haben wollen!
Lassen Sie sich ggfs. die allgemeinen Versicherungsbedingungen von Ihrem Agenten nochmals explizit erklären. Gerade die Sprachbarriere macht es bei diesem diffizilen Thema oft schwierig. Scheuen Sie sich nicht, nachzufragen, bevor Sie unterschreiben.
Gerade hier in Spanien sollten auch Kathastrophenfälle mitversichert sein. Eingestürzte Stützmauern oder überschwemmte Anwesen, sind hier ja nun leider keine seltenen Versicherungsfälle. Wir empfehlen aus eigener Erfahrung, setzen Sie sich nach Eintritt eines Schadens umgehend mit Ihrem Versicherungsagenten in Verbindung. Der Schaden muss innerhalb von 7 Tagen der Versicherung gemeldet sein, sonst könnten Sie allein aufgrund der verspäteten Meldung schon Probleme mit der Regulierung bekommen.
Je nach Größe des Schadens wird sich ein Sachverständiger den Schaden ansehen und beurteilen. Sollten Sie mit der Bewertung nicht einverstanden sein, können Sie jederzeit einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen, den Sie dann natürlich auch aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Ein weiterhin wichtiger Ratschlag: Es ist auch Vorsicht geboten, bei dem Auswahl des Unternehmens, welches Sie engagieren, um den Schaden zu regulieren. Die Versicherungen zahlen nämlich überhöhte Rechnungen nicht. Vor allem dann nicht, wenn diese weit über das Sachverständigen Gutachten hinausgehen. Der sicherste Weg, lassen Sie sich einen oder mehrere Kostenvoranschläge geben und bitten Sie Ihren Agenten, diese bei der Versicherung einzureichen. Dann sind Sie auf jeden FAll auf der sicheren Seite.
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