Verkauf Immobilien

Was soll man berücksichtigen, wenn der Verkäufer Nichtresident ist?

Bei nicht in Spanien ansässigen Verkäufern ist der Käufer verpflichtet 3 Prozent des Kaufpreises als Anzahlung auf die Einkommensteuer (Spekulationssteuer) des Verkäufers einzubehalten und diesen Betrag direkt an das Finanzamt als Einkommensteueranzahlung einzuzahlen. Die vom Käufer erworbene Immobilie haftet für diese Steuerschuld. Falls der Käufer den Einbehalt vergisst, kann neben dem Haftungsbescheid des spanischen Finanzamtes auch noch eine Geldbusse des hinterzogenen Betrages gegen ihn verhängt werden. Diese Steuerbelastung kann vermieden werden, wenn die veräußernde Gesellschaft eine spanische GmbH (S.L.) ist; auch wenn die Gesellschafter Ausländer und nicht in Spanien ansässig sind.

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