Unterverbriefung ?
Ist das Ende der Unterverbriefung eingeläutet? Im Kampf gegen Steuerhinterziehung sind Notare meldepflichtig. Bisher war die Steuerhinterziehung eher unter dem Begriff Kavalliersdelikat angesiedelt.
Die neu erworbene Immobilie, bezahlt mit Schwarzgeld, wurde dann bis zu 50 Prozent und mehr unterverbrieft und alle waren zufrieden. Der beurkundete Kaufpreis wurde mit einem Bankscheck gezahlt, der Rest floss diskret vom Käufer zum Verkäufer.
Das scheint jetzt vorbei zu sein. Heute sind Notare gesetztlich verpflichtet, bei jedem Immobilientransfer Kontrollmitteilungen an die Steuerbehörden zu machen. So erfährt das Finanzamt sowohl Namen und Anschrift als auch die Steuernummer des Käufers.
Auch muss neuerdings die Zahlungsform angegeben werden. Wurde per Bankscheck gezahlt , so steht dieses genauso in den Unterlagen, wie die Höhe der evtl. vorhandenen Hypothek. Bei Barzahlungen müssen Nichtresidenten einen Beleg der Bank beibringen, aus dem hervorgeht, aus welcher Quelle das Geld geflossen ist.
Die Kontrollmechnismen der Finanzbehörden werden immer stringenter, betreffen Käufer wie Verkäufer. Der Kaufpreis wird heute nicht mehr nur zur Kenntnis genommen, heute wird er vom Finanzamt überprüft.
So ganz neu ist das Gesetz eigentlich nicht. Es trat bereits Ende letzten Jahres in Kraft. Leben wurde ihm allerdings erst in den letzten Monaten eingehaucht. Verstärkt stehen Steuerfahnder in den Startlöchern, die mit System gegen Steuerbetrug und Schwarzgeld vorgehen.
Für den Fiskus ein lukratives Unterfangen. In den letzten beiden Jahren kamen durch diesen Aktionismus ca 10 Milliarden Euro mehr in den Staatssäckel. Heute kann man fast sagen: "Der Staat sieht alles". Vorbei, endgültig vorbei, die Zeit , als Spanien ein fiskalisches Niemandsland war. Alles schien möglich. Heute ist der Weg des Geldes nachvollziehbar.
Wer im Nachhinein die Unterverbriefung seiner Immobilie bereut, hat schlechte Karten. Denn nachträglich den Wert der Immobilie in der Escritura erhöhen zu lassen, geht nicht ohne weiteres.
Das Finanzamt akzeptiert das nicht. Lediglich bei einem Um- oder Ausbau kann man im Rahmen der Neubauerklärung (Declaracion de obra nueva) ein bisschen tricksen. Doch auch damit kann die Escritura nicht so weit korrigiert werden, dass die Spekulationssteuer geringer ausfällt.
Wenn Sie Ihre Immobilie, die einst unterverbrieft war, verkaufen, dann stellt sich erneut ein Problem dar. Wenn Sie den wahren Verkaufspreis in der Escritura angeben, und Sie haben unterverbrieft gekauft, dann zahlen Sie eine astronomisch hohe Spekulationssteuer. Wenn Sie das vermeiden wollen, bleibt wieder nur die Unterverbriefung. Aber Vorsicht ! Wohin mit dem Geld ?
Und auch einen letzten Trick sollten Nichtresidenten heute nicht mehr anwenden. "Nehmen Sie doch Ihr Geld und gehen Sie zurück in Ihr Heimatland, die Steuererklärung können Sie sich schenken". Der von einigen Maklern und Servicebüros gern erteilte Tipp, kann zum Bumerang werden.
Denn der dreiporzentige Einbehalt auf 18 Prozent zu versteuernden Veräußerungsgewinn ist genauso Pflicht wie die darauf folgende Steuererklärung.
Heute haben die Finanzämter einen langen Arm. Es wurden mittlerweile einige Fälle bekannt, bei denen das deutsche Finanzamt über spanische Behörden bereits Vorderungen vollstrecken ließ.
Umgekehrt geht das mittlerweile natürlich genauso. Spanische Behörden können mittlerweile längst auch in Deutschland zuschlagen.
Die neu erworbene Immobilie, bezahlt mit Schwarzgeld, wurde dann bis zu 50 Prozent und mehr unterverbrieft und alle waren zufrieden. Der beurkundete Kaufpreis wurde mit einem Bankscheck gezahlt, der Rest floss diskret vom Käufer zum Verkäufer.
Das scheint jetzt vorbei zu sein. Heute sind Notare gesetztlich verpflichtet, bei jedem Immobilientransfer Kontrollmitteilungen an die Steuerbehörden zu machen. So erfährt das Finanzamt sowohl Namen und Anschrift als auch die Steuernummer des Käufers.
Auch muss neuerdings die Zahlungsform angegeben werden. Wurde per Bankscheck gezahlt , so steht dieses genauso in den Unterlagen, wie die Höhe der evtl. vorhandenen Hypothek. Bei Barzahlungen müssen Nichtresidenten einen Beleg der Bank beibringen, aus dem hervorgeht, aus welcher Quelle das Geld geflossen ist.
Die Kontrollmechnismen der Finanzbehörden werden immer stringenter, betreffen Käufer wie Verkäufer. Der Kaufpreis wird heute nicht mehr nur zur Kenntnis genommen, heute wird er vom Finanzamt überprüft.
So ganz neu ist das Gesetz eigentlich nicht. Es trat bereits Ende letzten Jahres in Kraft. Leben wurde ihm allerdings erst in den letzten Monaten eingehaucht. Verstärkt stehen Steuerfahnder in den Startlöchern, die mit System gegen Steuerbetrug und Schwarzgeld vorgehen.
Für den Fiskus ein lukratives Unterfangen. In den letzten beiden Jahren kamen durch diesen Aktionismus ca 10 Milliarden Euro mehr in den Staatssäckel. Heute kann man fast sagen: "Der Staat sieht alles". Vorbei, endgültig vorbei, die Zeit , als Spanien ein fiskalisches Niemandsland war. Alles schien möglich. Heute ist der Weg des Geldes nachvollziehbar.
Wer im Nachhinein die Unterverbriefung seiner Immobilie bereut, hat schlechte Karten. Denn nachträglich den Wert der Immobilie in der Escritura erhöhen zu lassen, geht nicht ohne weiteres.
Das Finanzamt akzeptiert das nicht. Lediglich bei einem Um- oder Ausbau kann man im Rahmen der Neubauerklärung (Declaracion de obra nueva) ein bisschen tricksen. Doch auch damit kann die Escritura nicht so weit korrigiert werden, dass die Spekulationssteuer geringer ausfällt.
Wenn Sie Ihre Immobilie, die einst unterverbrieft war, verkaufen, dann stellt sich erneut ein Problem dar. Wenn Sie den wahren Verkaufspreis in der Escritura angeben, und Sie haben unterverbrieft gekauft, dann zahlen Sie eine astronomisch hohe Spekulationssteuer. Wenn Sie das vermeiden wollen, bleibt wieder nur die Unterverbriefung. Aber Vorsicht ! Wohin mit dem Geld ?
Und auch einen letzten Trick sollten Nichtresidenten heute nicht mehr anwenden. "Nehmen Sie doch Ihr Geld und gehen Sie zurück in Ihr Heimatland, die Steuererklärung können Sie sich schenken". Der von einigen Maklern und Servicebüros gern erteilte Tipp, kann zum Bumerang werden.
Denn der dreiporzentige Einbehalt auf 18 Prozent zu versteuernden Veräußerungsgewinn ist genauso Pflicht wie die darauf folgende Steuererklärung.
Heute haben die Finanzämter einen langen Arm. Es wurden mittlerweile einige Fälle bekannt, bei denen das deutsche Finanzamt über spanische Behörden bereits Vorderungen vollstrecken ließ.
Umgekehrt geht das mittlerweile natürlich genauso. Spanische Behörden können mittlerweile längst auch in Deutschland zuschlagen.
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